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Konvergenzkongress


19.06.2007 / 18:55

„Kein Welpenschutz�? für elektronische Plattformen

„Rechte müssen auch in Games und im Internet geschützt werden�?, forderte Jens Bujar, Creative Director von Grundy Light Entertainment, beim Panel “Games and Broadcasting�? im Rahmen des 19. medienforum.nrw. Die Verbreitung der elektronischen Plattformen habe mittlerweile eine kritische Größe erreicht, weshalb sie „keinen Welpenschutz�? mehr erhalten dürften.

Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer

Prof. Dr. Karl-Nikolaus
Peifer

Die Diskussion, die vom Kölner Forum Medienrecht (kfm) mitveranstaltet wurde, leiteten der Medienrechtler Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer (Universität Köln) und der Rechtsanwalt Dr. Dieter Frey mit grundlegenden Betrachtungen ein. Peifer analysierte die urheberrechtlichen Aspekte von Computerspielen. Grundsätzlich sei es zum Beispiel möglich, Games als Filme zu betrachten und entsprechend zu schützen, da Komponenten wie Storyboard, Design, Sound und Charakterzeichnung in beiden Bereichen vorhanden seien.

Frey analysierte anschließend die rechtlichen Aspekte von Broadcasting-Formen in Spielen, etwa in der Plattform „Second Life�?. Solche Kombinationen würden an Bedeutung gewinnen. So habe etwa der WDR eine Sendung vorab in der virtuellen Lebenswelt von „Second Life“ präsentiert. Zudem sei dort der Sender „Bunch TV�? an den Start gegangen. Die Feststellung der Verantwortlichkeiten in solchen Mischformen von Spiel und Rundfunk sei äußerst schwierig, so der Rechtsanwalt. Es müsse ein Regulierungsrahmen geschaffen werden, wobei man sich allerdings „nicht selber zerfleddern sollte�?.

Bujar teilte die Ansicht, dass man den Bereich Games nicht überregulieren sollte, zumindest wenn es um Werbung in Spielen gehe. „Die Menge von Werbeflächen in Computerspielen wird sich selbst regulieren�?, erklärte er. Urheberrechtsfragen im Internet dürfe man allerdings nicht auf die leichte Schulter nehmen. „Niemand hat etwas dagegen, wenn ein kleines Mädchen auf seiner Myspace-Seite Bilder von Stars verwendet“, führte Bujar aus. „Wenn daraus aber ein Geschäftsmodell wird, muss man das schon beanstanden.“

Antje Rabe, Justiziarin von Super RTL, brachte die Entwicklungen auf eine recht einfache Formel: „Spiele sind seit jeher gleich, Art und Teilnahme und Darbietungsform sind den Gesetzen des Zeitgeists unterworfen“, erklärte sie. Sandra Heuser, als Rechtsanwältin zuständig für den Bereich Government Affairs bei Microsoft Deutschland, regte einen gelasseneren Umgang mit der neuen multimedialen Welt an. Außer rechtlichen Risiken bringe die Konvergenz auch erhebliche Chancen mit sich. So erhöhten die neuen Angebote schließlich vor allem die Vielfalt der Mediennutzung.

Dieser Sichtweise konnte sich auch Dr. Dirk Friedrich, Leiter Content bei der Deutschen Telekom, anschließen. Es stellten sich gerade beim Online-Handel allerdings noch eine Reihe von Fragen. Was passiere etwa mit einer erworbenen Lizenz, wenn der Computer gewechselt werde? Wie müsse man im urheberrechtlichen Sinn die interaktive Leistung von Computerspielern bewerten? „Wir sollten darüber nachdenken, ob man nicht eine spezifische Rechts-sprechung bräuchte, die diesen Anforderungen Rechnung trägt“, regte Friedrich an.

Auch Peifer plädierte abschließend für die Schaffung neuer Strukturen im Lizenzbereich. „Das größte Problem auf den Online-Plattformen wird das Rechte-Clearing sein“, sagte er. Je mehr urheberrechtlich relevante Inhalte in Computerspielen und Internetangeboten verwendet würden, desto unüberschaubarer werde die Situation.


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