Strengere Regeln für den Datenschutz
Das neue Datenschutzgesetz, das noch vor der nächsten Bundestageswahl verabschiedet werden soll, wird vor allem den Handel mit Daten erschweren und die Privatsphäre besser schützen. Der Entwurf für das neue „Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften“ wurde bereits Ende 2008 vom Bundeskabinett gebilligt und im März erstmals im Bundestag diskutiert.
Außer der Einführung eines Systems zertifizierter Selbstkontrolle, bei dem Unternehmen spezielle Datenschutzsiegel erwerben können (Auditverfahren), soll der Handel mit Kundendaten fast komplett unterbunden werden.
Zurzeit können Firmen Daten über Namen, Adressen und Kaufverhalten ihrer Kunden noch an Dritte verkaufen. Bei diesem sogenannten Listenprivileg dürfen nur Daten von solchen Kunden nicht weitergegeben werden, die diesem Handel ausdrücklich widersprochen haben. Da die meisten Verbraucher über dieses Verfahren aber nichts wissen, sollen Unternehmen sich von ihren Kunden künftig eine explizite Einwilligung geben lassen, bevor Daten an Dritte weitergereicht werden können. Für die Umsetzung der neuen Regelung ist eine Übergangszeit von drei Jahren vorgesehen.
Für einige Branchen soll das Listenprivileg ganz oder teilweise auch weiterhin gelten, zum Beispiel für Spendenorganisationen oder Markt- und Meinungsforschungsinstitute. Außerdem dürfen Unternehmen ihre Werbung nach wie vor Lieferungen von anderen Anbietern beilegen.


