Qualität? - Nicht zum Nulltarif!

- Christian Nienhaus, Geschäftsführer der WAZ Mediengruppe
Anders als die Urheber von Werken verfügen Verleger bislang noch nicht über einen ausreichenden Schutz ihrer – auch digitalen – Presseerzeugnisse, der es ihnen ermöglicht, eine nicht genehmigte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Dies ist so, obwohl die Verleger durch ihre organisatorische und wirtschaftliche Leistung den Zugang zu diesen Werken überhaupt erst ermöglichen.
Abhilfe kann hier die Einführung eines eigenen Leistungsschutzrechtes für Presseverleger schaffen, das den Verlegern als Werkmittlern weitgehend ausschließliche Rechte unter anderem zur Vervielfältigung und Verbreitung ihrer Presseerzeugnisse einräumt. Gleichzeitig muss eine Vergütungspflicht der Verwender von Presseerzeugnissen gegenüber den Verlegern normiert werden. In anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel in Großbritannien, existieren entsprechende gesetzliche Regelungen bereits.
Die Qualität ihrer Produkte ist für die Verlage von größtem Wert. Diese Qualität kann es nicht zum Nulltarif geben. Es darf auch nicht die herausragende politische, kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung vergessen werden, die den Medien insgesamt und der Presse im Besonderen in unserer Demokratie zukommt.
Mangelnde Einkünfte für Verleger heute können übermorgen zum Qualitätsverlust im Print- und Online-Bereich führen. Welcher Verleger wird zukünftig noch Investitionen in die Verbreitung und Vermarktung geistigen Guts tätigen, wenn dieses Gut den ungenehmigten Zugriffen Dritter schutzlos ausgeliefert ist?
Die Einigkeit der Verleger in ihren Forderungen wird nicht zuletzt durch die Hamburger Erklärung zum Schutz geistigen Eigentums deutlich, der sich europaweit bereits mehr als 160 Verlage angeschlossen haben. Als wichtiger zweiter Schritt muss nun aber die gesetzliche Grundlage für ein Leistungsschutzrecht geschaffen werden. Die meisten politischen Parteien hatten das Thema in ihre Wahlprogramme aufgenommen. Jetzt gilt es, zügig eine einheitliche Linie der Parteien zu finden, die die Interessen der Presseverlage ausreichend berücksichtigt. Die Wahrnehmung der Leistungsschutzrechte sollte dann, aus Effizienzgründen, für alle Verleger gemeinsam von einer Verwertungsgesellschaft übernommen werden.
Untrennbar mit der Forderung der Verlage ist auch die Forderung der Urheber nach einer aus ihrer Sicht fairen Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg von Presseerzeugnissen verbunden. Nur wenn die Verlage ihrerseits an der Verwertung der von ihnen vermittelten Werke angemessen beteiligt werden, können Teile dieser Erlöse überhaupt an die Urheber weitergereicht werden.
Ein erster richtiger Schritt in Richtung Anerkennung der Rechte von Verlegern seitens der Suchmaschinenbetreiber stellt der von Google neu gestartete Online-Nachrichtendienst Fast Flip dar, dessen Preismodell eine Beteiligung der Verleger an den Werbeerlösen vorsieht. Allerdings wird sich dieses in der Testphase befindliche Modell erst noch bewähren müssen, sobald Google das Produkt auch den Verlegern hierzulande anbietet. Das genaue Erlösmodell ist bislang nicht bekannt.


