Eine Frage der Ehre
Wer meint, der VPRT reagiere stets reflexartig mit Ablehnung auf neue Pläne von ARD und ZDF, macht es sich zu leicht. Er übersieht, dass der Verband etwa die Einführung eines Drei-Stufen-Tests, der auf eine Entscheidung der EU-Kommission im VPRT-Beihilfe-Verfahren zurückgeht, durchaus begrüßt hat. Da, wo Beanstandungen angebracht sind, sollte ihnen allerdings auch Ausdruck verliehen werden – zumal dann, wenn es wie bei den derzeit laufenden „freiwilligen“ Drei-Stufen-Test- Verfahren von MDR und NDR triftige Gründe gibt.

- Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
Denn ganz offenkundig geht der öffentlich-rechtliche Rundfunk davon aus, dass jedes seiner Angebote schon per se ein gesellschaftlicher Gewinn ist. Wohl auch deshalb bleiben die Projektbeschreibungen lediglich an der Oberfläche – ohne klare Begründung, warum es der Angebote notwendigerweise bedarf, und ohne klare Aussage dazu, wie die Finanzierung im Detail aussieht. Stattdessen wird durch eine Werbe- und vermeintliche Kostenfreiheit der Angebote ein publizistischer Mehrwert suggeriert, der die Durchführung der Drei-Stufen-Tests von vornherein obsolet erscheinen lässt.
Man kann sich des Eindrucks schwer erwehren, dass die Anstalten den Test augenscheinlich noch nicht als das begriffen haben, was er ist – nämlich eine große Chance in Zeiten, in denen die Frage der öffentlich-rechtlichen Legitimation immer lauter thematisiert wird. Um diese Chance zu ergreifen, ist allerdings nicht nur eine transparente, glaubwürdige, ernsthafte Durchführung der Tests, sondern vor allem auch ein Wandel im öffentlich-rechtlichen Selbstverständnis notwendig.
Aus Sicht des VPRT ist es zudem essenziell, dass die Prüfverfahren unabhängig und in allen Schritten transparent, dass alle wesentlichen Verfahrenskriterien staatsvertraglich abgesichert sind und dass die betroffenen Marktteilnehmer umfassend und verbindlich einbezogen werden. Diese mehr als realistischen Forderungen sollten auch dazu dienen, das Risiko ständiger wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen für die Zukunft auszuschließen. Leider verhallten sie im Wesentlichen ungehört.
Vielmehr hat sich die Politik dazu entschieden, die zentrale und alleinige Verantwortung für den Drei-Stufen-Test in die Hände der internen ARD- und ZDF-Gremien zu legen. Deshalb unterliegen diese nun einer besonderen Verantwortung. Nicht nur die Wettbewerber, sondern vor allem auch Brüssel wird hier ein Auge darauf haben, dass die in der Beschwerdeentscheidung festgelegten Verfahren nicht konterkariert werden.
Was ist aus VPRT-Sicht nun dringend zu tun? Dass ARD und ZDF darum bemüht sind, anstaltsübergreifend weitgehend einheitliche Verfahrensrichtlinien zu schaffen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Was die Fristsetzungen anbelangt, wäre zudem eine zeitliche Koordinierung zwischen einer transparenten, wahrnehmbaren Veröffentlichung und dem Beginn der Fristsetzung zur Stellungnahme mehr als wünschenswert, um Dritten tatsächlich eine angemessene Chance zu eröffnen, sich zu äußern. Ausgesprochen kritisch ist die Tatsache, dass die Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen erst veröffentlicht werden, wenn der Rundfunkrat bereits seine abschließende Entscheidung zu einem Angebot getroffen hat. Dritte bekommen im Verlauf des Verfahrens weder Einblick in die Gutachten noch haben sie ein weiteres Mitsprache- oder Klarstellungsrecht. Hier muss im Sinne der Transparenz unbedingt über eine verbindliche Erweiterung ihrer Beteiligungsmöglichkeiten nachgedacht werden.


