Seiten zum Thema

DREI-STUFEN-TEST: MONSTER MIT VIELEN KÖPFEN

Von Hans Hoff, freier Journalist

Mit ziemlicher Sicherheit wird es in ein paar Jahren ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts geben. In dem steht dann, dass die massive Behinderung der öffentlich-rechtlichen Sender durch den Drei-Stufen-Test nicht mit dem Auftrag der Anstalten in Einklang zu bringen ist, dass sie vielmehr das Recht haben, ihre Zuschauer auf allen möglichen Verbreitungswegen zu erreichen.

Dr. Andreas Weinek
Hans Hoff, hahotext Pressebüro

Auch und gerade im Internet und ohne die Auflage, jedes neue Angebot durch eine aufwendige Prüfungsprozedur laufen zu lassen. Es müsste nur erst mal jemand klagen.

Gleichzeitig werden sich Rechnungshöfe Gehör verschaffen und die immensen Kosten der Drei-Stufen- Tests bemängeln. Auf sechs Millionen Euro schätzte im September Bernd Holznagel bei einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag die Kosten, die allein von den beauftragten Beratungsfirmen für die bisherige Bestandsprüfung in Rechnung gestellt werden. „Vielleicht leisten wir uns diesen Drei-Stufen-Test, weil wir ein reiches Land sind“, mutmaßte der Münsteraner Professor.

So ist es wohl. Das Geld ist da, und weil es da ist, wird es verfüttert an einen ausufernden Bürokratismus, der geboren wurde aus dem ehrgeizlosen Lavieren der Sender einerseits und der von Ratlosigkeit gespeisten Aggressivität von Verlegern und Privatsendern andererseits.

Verantwortung tragen die Sender, weil sie sich ohne Konzept ins Abenteuer Internet begeben und einfach ins Netz geschaufelt haben, was ihnen in den Sinn kam. Wer aber kein Konzept hat und einfach nur tut, was ohne Protestfolgen bleibt, tut sich schwer, bei Angriffen Standfestigkeit zu beweisen. So hätte es eine klare Linie der Sender den privatwirtschaftlichen Beschwerdeführern schwer gemacht, eine Breitseite nach der anderen abzufeuern und damit erhebliche Breschen zu schlagen.

Andererseits zeugen die Angriffe von Verlegern und Privatfunkern zwar vom Wissen um die Gunst der politisch günstigen Stunde, sie weisen aber in erster Linie die Beschwerdeführer als Verirrte aus. Weil niemand in der Branche weiß, was aus diesem bedrohlichen Ding namens Internet werden wird, sucht man sein Heil in der Beschränkung der anderen. Es gilt das ewig gleiche Motto, mit dem unternehmerische Versager, siehe Regional- und Lokalfernsehen, immer schon ihr Scheitern eingeläutet haben: Wenn ich etwas nicht kriegen kann, soll es auch kein anderer haben. Hätten die Verleger Visionen, könnte man den öffentlich-rechtlichen Sendern konkret vorhalten, wo sie diese behindern. Da statt der Visionen allenthalben nur resignatives Delirium herrscht, berauscht man sich an der Dresche, die man anderen verabreichen kann, und belegt damit, dass die Theorie nicht so ganz absurd ist, die besagt, dass der schlimmste Feind des Journalismus nicht das Internet ist, sondern der Verleger in seiner Ratlosigkeit.

So ist ein vielköpfiges Monster namens Drei-Stufen-Test entstanden, das ausgerechnet von solchen Rundfunkräten gebändigt werden soll, die in der Vergangenheit nicht gerade durch überbordende Kompetenz in Sachen Netzzukunft aufgefallen sind, die in der Regel brav abnickten, was ein paar Meinungsführer ihnen vorbeteten. Genau diese Ahnungslosen werden nun auch die Ergebnisse von Gutachtern und neuen Meinungsführern durchwinken. Solange, bis das Bundesverfassungsgericht dem Monster die Köpfe abschlägt. Aber dazu muss es erst einmal jemand rufen.

Zurück zum Artikel: DREI-STUFEN-TEST // EIN TREPPENWITZ?