21.02.2012 | Beitrag erstellt von in publishing

Das Solidar- und Neutralitätssystem des deutschen Pressevertriebs gerät weiter unter Druck: Nachdem die Hamburger Bauer Media Group am 14. Februar vor dem Kölner Landgericht einen Sieg gegen den Bundesverband der Pressegroßhändler erzielte, ist die Medienpolitik gefordert. Gesucht werden Instrumente, um dauerhaft zu gewährleisten, dass auch weiterhin so viele Zeitungen und Zeitschriften wie möglich an möglichst vielen Orten, zu jeder Zeit und zu gleichen Bedingungen erhältlich sind.
Das Landgericht Köln hat mit seiner Entscheidung (AZ: 88 O (Kart) 17/11) das zentrale Verhandlungsmandat des Bundesverbandes Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e.V. als wettbewerbswidrig eingestuft. Der Verband, dem die knapp siebzig Pressegroßhändler in Deutschland angehören, darf deshalb künftig keine einheitlichen Preise, Handelsspannen und Laufzeiten für die Verträge zwischen Verlagen und Grossisten aushandeln. Mit diesem Verfahren war bislang sichergestellt worden, dass aufgrund einheitlicher Vertriebs- und Verkaufsbedingungen überall in Deutschland ein möglichst großes Zeitungs- und Zeitschriftensortiment von den mehr als 120.000 Verkaufsstellen angeboten werden kann.
Position kleinerer Verlage geschwächt
Das bisherige Vorgehen stelle eine unzulässige, abgestimmte Verhaltensweise dar, urteilten die Kölner Richter in ihrer Entscheidung und gaben dem Bauer-Verlag Recht. Das Hamburger Unternehmen darf nun mit einzelnen Grossisten unterschiedliche Margen, Rückgabekonditionen (Remissionen) oder andere Klauseln aushandeln. Während der Kläger das Urteil begrüßte, weil es die Pressevertriebsfreiheit stärke, sehen andere die Medienvielfalt in Gefahr. Aufgrund ihrer starken Stellung könnten Großverlage künftig bessere Konditionen aushandeln als ihre kleineren Konkurrenten. Die Folge wäre, dass die Nischen für unabhängige Kleinverlage und Einzeltitel immer geringer werden. Der Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten kündigte deshalb an, er werde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in Berufung gehen.
Tatsächlich dominieren in Deutschland fünf große Zeitschriftenverlage den Markt: Dazu gehören außer Bauer auch die Unternehmen Springer, Gruner + Jahr, Burda sowie der WAZ-Konzern. Gemeinsam geben sie etwa 200 Publikumszeitschriften heraus und vereinen damit fast zwei Drittel der gesamten Auflage dieses Marktsegmentes auf sich. Insgesamt gehören zum Sortiment, das von deutschen Grossisten vertrieben wird, etwa 6.000 Titel, von denen allerdings die meisten sogenannte Special-Interest-Zeitschriften und deshalb längst nicht an allen Verkaufsstellen erhältlich sind. Die Position solche Produkte dürfte sich in den Presseregalen künftig deutlich verschlechtern, sollten die Margen für kleinere Anbieter geringer werden. Das Urteil des Kölner Landgerichtes, so warnen Medienpolitiker und Verlagsmanager, könnte deshalb die Medienvielfalt einschränken.
Medienpolitik sucht gesetzliche Regelung
Das deutsche Pressevertriebssystem steht vor seinem größten Stresstest. Nachdem bereits durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24. Oktober 2010 die Stellung der Presse-Grossisten geschwächt worden war (siehe Artikel Presse-Grosso: Gefährliche Erosionen?), hoffen Verleger und Pressegroßhandel nun auf ein Gegensteuern der Politik. „Das Presse-Grosso bleibt ein unverzichtbarer Teil unserer Medienordnung“, heißt es im aktuellen Koalitionsvertrag (S. 105) von CDU, CSU und FDP. Die Bundesregierung versprach, gegebenenfalls auch gesetzliche Initiative zu ergreifen, um das deutsche Pressevertriebssystem zu stabilisieren und so das Grundrecht auf Informationsfreiheit zu stützen. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat vorgeschlagen, im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen einen neuen Passus einzufügen. Darin soll verankert werden, dass Grossisten die Verhandlungen mit den Verlagen über Lieferkonditionen auch an ihren Verband delegieren können. So sollen auch weiterhin einheitliche Konditionen und Handelsspannen gewährleistet bleiben.
Möglich wäre auch, dass die Bundesländer ihre Kulturhoheit nutzen und neue Regelungen schaffen, um dem Presse-Grosso-Verband ein zentrales Verhandlungsmandat einzuräumen. Der nordrhein-westfälische Medien-Staatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) forderte eine gesetzliche Absicherung, damit das „über Jahrzehnte bewährte und allseits geschätzte Solidarsystem“ nicht bald vor dem Aus stehe. Eumann betonte in einem Beitrag des WDR-Hörfunkmagazins Töne, Texte, Bilder (WDR 5), das Solidarmodell des Pressevertriebs müsse geschützt werden. „Wir sehen im Presse-Grosso ein wichtiges Prinzip der Netzneutralität, das verfolgen wir ja auch in der digitalen Welt. Und wir glauben, die richtigen Argumente zu haben, auch hier eine unionsrechtlich konforme Regelung zu gestalten“, wies er darauf hin, dass eine neue ordnungspolitische Lösung auch europarechtlich Bestand haben müsse. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, deutete hingegen in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung an, das deutsche Presse-Grosso-System sei im Lichte des europäischen Wettbewerbsrechtes ohnehin schon heute bedenklich. Jetzt sind Medienpolitiker und Verbände gefordert, um eine Regelung zu finden, die für den Bereich des Pressevertriebs das (europäische) Wettbewerbsrecht und das deutsche Solidarmodell in Einklang bringt.
Vorerst kein Domino-Effekt
Weil die Verlage sich mit Ausnahme der Bauer Media Group 2004 in einer sogenannten Gemeinsamen Erklärung verpflichteten, auf Presse-Grosso-Kündigungen zu verzichten, bleibt vorerst noch ein wenig zeitlicher Spielraum für die beteiligten Verhandlungspartner und den Gesetzgeber. Außer Bauer dürften also alle anderen Verlage die alten Konditionen auch weiterhin akzeptieren. Zu einem schnellen Domino-Effekt dürfte die Entscheidung des Kölner Landgerichtes also nicht führen. Die Handelsverträge zwischen Grossisten und Verlagen gelten noch bis 2018. Sollte Bauer nicht auf eine Entscheidung der Berufungsinstanz warten wollen und das Kölner Urteil vorläufig vollstrecken lassen, könnten die einzelnen Verlage notfalls die Konditionen, die ursprünglich zentral ausgehandelt worden waren, jeweils einzeln in bilateralen Verträgen mit den Grossisten festschreiben.
21.02.2012 | Beitrag erstellt von in publishing
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