23.11.2011 | Beitrag erstellt von in publishing

Die Bundesregierung will die Fusion von Presseunternehmen erleichtern. Das sieht ein aktueller Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Novellierung der sogenannten Pressefusionskontrolle vor. Wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entsprechend geändert, kann das Bundeskartellamt den Zusammenschluss von Zeitungs- oder Zeitschriftenverlagen, die auf demselben Markt tätig sind, erst ab einem gemeinsamen Umsatz von 62,5 Millionen Euro prüfen.
Wichtig ist das neue Gesetzesvorhaben vor allem für die Zeitungsbranche. Nachdem sich die Zahl der Redaktionen für überregionalen Zeitungsteile („Mantel“-Redaktionen) in Deutschland seit 1954 auf 121 etwa halbiert hatte, reagierte der Gesetzgeber 1976 mit der Dritten Kartellrechtsnovelle. Seitdem ermöglicht es Paragraf 35 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dem Bundeskartellamt, Zusammenschlüsse von zwei Zeitungsverlagen immer dann zu untersagen, wenn sie auf demselben Markt agieren und gemeinsam einen Jahresumsatz von mehr als 25 Millionen Euro aufweisen.
Erzielen zwei Verlage zusammen 25 Millionen Euro Umsatz, ist in der Regel nur eine maximale Beteiligung von 24,9 Prozent („Sperrminorität“) erlaubt, wenn etwa bei Lokalzeitungen in einer Stadt der Marktführer Anteile an Wettbewerbern übernehmen will. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass kleinere Zeitungen erst aufgekauft und später ganz eingestellt werden. Dies wäre vor allem immer dann eine Gefahr, wenn durch diesen Prozess an einzelnen Standorten nur eine Zeitung übrig bleiben würde, die mit ihrem Monopol Lesern und Anzeigenkunden schließlich keine Wahl ließe. Die im Referentenentwurf vorgesehene Erhöhung des Aufgreifkriteriums auf 62,5 statt 25 Millionen Euro weckt bei einigen Verlagen nun wieder Übernahmephantasien.
Kampf gegen Pressekonzentration
Im Sinne der Meinungsvielfalt ist das deutsche Modell der Pressefusionskontrolle eigentlich ein großer Erfolg. Schließlich konnte die Pressekonzentration so zunächst eingedämmt werden, und die Zahl der überregionalen Zeitungsteile (Publizistische Einheiten) blieb von 1976 bis zur deutschen Wiedervereinigung konstant. Angesichts der Krise auf dem Zeitungsmarkt aber fordern die Verlage bereits seit Jahren nach einer Liberalisierung der geltenden Bestimmungen. Nur so ließe sich die Qualitätspresse dauerhaft wirtschaftlich sichern, argumentieren die Verlage, die in den vergangenen beiden Jahrzehnten ein Viertel ihrer Zeitungsauflage und in den vergangenen zehn Jahren vierzig Prozent ihres Anzeigenvolumens verloren haben.
Kleinere Titel, so argumentieren vor allem die Branchen-Riesen, könnten auf Dauer nur dank der Übernahme durch große Verlage überleben. Ähnlich begründete 2004 auch der damalige Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) seinen Gesetzentwurf für die 7. GWB-Novelle, deren neue Pressefusionsklausel schließlich Ende April 2005 an der Mehrheit von CDU/CSU und FDP im Bundesrat scheiterte. Damals sollte die Eingreifschwelle des Bundeskartellamtes beim gemeinsamen Umsatz fusionierter Presseunternehmen von 25 auf 50 Millionen Euro erhöht werden. Dadurch hätten sich bundesweit etwa vierzig Zeitungsverlage kontrollfrei zusammenschließen können. Sollte die nun erneut ins Spiel gebrachte Liberalisierung Gesetz werden, erwarten Experten eine ähnliche Entwicklung.
Verleger fordern weitere Lockerungen
Aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) reicht die Erhöhung des Aufgreifkriteriums auf 62,5 Millionen Euro nicht aus. Der BDZV fordert zusätzlich eine Bagatellklausel für solche lokale Pressemärkte, auf denen der Umsatz unter 1,9 Millionen Euro liegt. Außerdem möchten die Verlage, dass bei der Umsatzberechnung „einzig die Anzeigen- und Vertriebserlöse von Zeitungen und Zeitschriften“ berücksichtigt werden, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung des BDZV und des Verbandes Deutscher Lokalzeitungen (VDL). Darüber hinaus sollen „Umsätze aus Bereichen wie Akzidenzdruck, Briefzustelldienste oder Anzeigenblätter“ bei der Pressefusionskontrolle „unberücksichtigt bleiben“. Nach Ansicht vieler Verlage müsste auch der Begriff des gemeinsamen bzw. relevanten Marktes, für den das Bundeskartellamt im Einzelfall Pressefusionen überprüft, überdacht werden. Die Verbände der Verleger weisen darauf hin, dass es mittlerweile „eine Vielzahl von Alternativen zur gedruckten Zeitung“ gebe. Vor allem Online-Angebote wie Suchmaschinen, Internet-Rubrikenmärkte und Social-Media-Plattformen müssten ebenfalls in die Definition des Marktes einbezogen werden.
Während sich die Verlage eine umfassendere Deregulierung ihrer Märkte wünschen, weil andernfalls viele Unternehmen in ihrer Existenz bedroht seien, warnen Wissenschaftler vor weiteren Konzentrationsprozessen. Schließlich existiert schon heute in etwa siebzig Prozent aller deutschen Kreise und kreisfreien Städte nur noch eine Lokalzeitung („Ein-Zeitungs-Kreise“), was 1954 nur für 15 Prozent galt. Deshalb können sich mehr als vierzig Prozent der deutschen Bevölkerung nur noch aus einer lokalen Abonnementzeitung informieren (1954: 8,7 Prozent).
Aktuelle Übernahmefälle
Weitere Übernahmen von Lokalzeitungen wird es in jedem Fall geben. Schließlich wirkt das Instrument der Pressefusionskontrolle nur, wenn zwei Verlage fusionieren wollen, die am selben Ort Zeitungen verkaufen. Steigt aber ein Unternehmen ein, das selbst in der betroffenen Region zuvor nicht tätig war, greift die Pressefusionskontrolle nicht. So konnte etwa die Essener WAZ-Gruppe 2007 die Braunschweiger Zeitung erwerben. Die Mediengruppe der Augsburger Allgemeinen sicherte sich Ende 2010 den Verlag der Main-Post und in dieser Woche 51 Prozent der Anteile am Konstanzer Südkurier. Auch wenn die Mediengruppe Madsack mit Wirkung zum 1. Januar 2012 die Märkische Allgemeine übernimmt, ist das kein Fall für die Pressefusionsklausel des GWB, weil Madsack bislang in Brandenburg noch nicht aktiv ist.
23.11.2011 | Beitrag erstellt von in publishing
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