14.10.2011 | Beitrag erstellt von in publishing

Immer mehr deutsche Zeitungsverlage richten eigene Ombudsstellen ein, die bei Konflikten mit Lesern schlichten sollen. Die neue Form von Medienselbstkontrolle stammt ursprünglich aus den USA. Beim Herbstforum der Initiative Qualität im Journalismus legten deutsche Medien-Ombudsleute in dieser Woche die Basis für gemeinsame Standards.
Sie wollen die Interessen der Leser vertreten, kümmern sich um Beschwerden, stärken Transparenz sowie Glaubwürdigkeit und können zum wichtigen Faktor der Qualitätskontrolle werden: Inzwischen setzen etwa zwölf deutsche Zeitungsverlage auf sogenannte Leseranwälte oder Ombudsleute.
Wenn das Telefon von Helga Lange bei der WAZ in Essen oder von Anton Sahlender bei der Main-Post in Würzburg klingelt, dann melden sich oft Leser und beschweren sich: über grammatikalische Fehler oder falsch geschriebene Namen, über Fälle von Diskriminierung oder einfach nur darüber, dass montags zu viel Sport und zu wenig Politik geboten wird. In solchen Fällen sind Ombudsleute oft eine wichtiges Bindeglied zwischen Redaktion und Verlag. Lange und Sahlender vereinen wichtige Funktionen, und zwar die von Leser-Anwalt und Kummerkasten, Beschwerdestelle und Schiedsrichter.
Pionier bei der Würzburger Main-Post
Der Begriff Ombudsmann stammt aus dem Schwedischen und umschreibt eine Person, die Rechte von Bürgern gegenüber Behörden vertritt. Zeitungs-Ombudsstellen versuchen ähnliches. Anton Sahlender ist bereits seit sieben Jahren Ombudsmann der Main-Post in Würzburg und sieht sich als Pionier einer neuen Spezies. Mittlerweile haben ihn Delegationen aus etwa zwanzig Redaktionen besucht, um sich ein Bild von seiner Arbeit zu machen.
Der fränkische Journalist hat sein Wirken als Ombudsmann bereits in fast 400 Kolumnen unter dem Rubriken-Titel Leseranwalt dokumentiert. In diesen Texten schreibt Sahlender über Presserecht und Redaktionsabläufe oder greift aktuelle Beschwerdefälle auf. Außerdem schaltet er sich ein, wenn ihm Artikel von Kollegen problematisch erscheinen. Durch sein Eingreifen habe er sogar schon zweimal Sanktionen des Presserates verhindern können, berichtete der Ombudsmann beim Herbstforum der Initiative Qualität (IQ) in Berlin.
Auf ein Wort bei der Frankenpost
Bei der Frankenpost in Hof kümmert sich Kerstin Dolde als Leseranwältin um Schlichtung und Vermittlung, wenn sich beispielsweise Abonnenten über mangelnden Service, inhaltliche Fehler oder darüber beschweren, dass auf Fotos Menschen zu erkennen sind, deren Persönlichkeitsrechte dadurch verletzt werden. Die Leseranwältin arbeitet als Redakteurin für Regionales, kümmert sich und Leserbriefe samt Beschwerdemanagement und schaltet sich auch dann ein, wenn Verbraucher über Ärger mit dem örtlichen Energieversorger klagen.
Doldes Philosophie ist, dass ihre Arbeit nicht nur den Lesern, sondern auch dem Verlag hilft. So erfahre sie, „wie Leser ticken“, helfe Konflikte aus der Welt zu schaffen und ermögliche – auch online – eine leicht zu erreichende Kontaktmöglichkeit. Dies sei für Lokal- und Regionalzeitungen vor allem deshalb wichtig, weil sie sich von immer mehr Lokalredaktionen und damit Anlaufstationen vor Ort trennen müssten. Im Internet trägt Doldes Kolumne den Titel Auf ein Wort.
Immer weniger Ombudsleute in den USA
Ihren Ursprung hatten Presse-Ombudsleute in den USA. Dort aber würden sich immer mehr Verlage aus Kostengründen oder nach Konflikten mit der Chefredaktion von den in der 1960er-Jahren eingeführten Leseranwälten trennen, berichtet Professor Huub Evers von der Hochschule für Journalistik in Tilburg. In den Niederlanden sei ein ähnlicher Trend zu beobachten. Der Medienwissenschaftler hat sich ausführlich mit der Ombuds-Idee beschäftigt und herausgefunden, dass in entsprechenden Vereinbarungen meist drei Elemente eine zentrale Rolle spielen: erstens die Unabhängigkeit der Ombudsleute, zweitens die Pflicht der Redakteure zur Kooperation und drittens, dass Kolumnentexte zwar der Chefredaktion vorgelegt werden müssen, aber nicht von dieser geändert werden dürfen. In vielen Fällen herrsche allerdings keine echte Unabhängigkeit, kritisierte Evers. So habe sich ein niederländischer Ombudsmann neulich in einem vertraulichen Gespräch darüber beklagt, sein Chefredakteur habe ihm klar signalisiert, dass er keine Kritik dulde.
Die Braunschweiger Zeitung hat nicht einen Redakteur zum Leseranwalt erklärt, sondern sich für einen externen Ombudsmann entschieden: Heinrich Kintzi arbeitete früher als Generalstaatsanwalt und war Pressesprecher des niedersächsischen Justizministeriums. Vor drei Jahren dann begann er als Ombudsrat bei der Braunschweiger Zeitung. Einen Vertrag habe er nicht, aber die Garantie, dass Redakteure ihm gegenüber bei Streitfällen zur Auskunft verpflichtet seien, erzählt Kintzi. Er dürfe in seinen Kolumnen, die er gemeinsam mit einem Redakteur verfasse, auch Meinungen vertreten, die von denen der Chefredaktion abweichen, betont der externe Ombudsmann. Seine Stellungnahmen sind auch im Internet zu finden.
Leserkontakt auf Augenhöhe
„Leser wollen auf Augenhöhe bewusst wahrgenommen werden“, plädiert der ehemalige Staatsanwalt für mehr Ombudsleute oder Ombudsräte. Außerdem habe er die Erfahrung gemacht, dass sich Redaktionen durch die Diskussionen über (vermeintliche) Verfehlungen sensibilisieren ließen und künftig umsichtiger agierten. So stelle er inzwischen beispielsweise mehr Nachdenklichkeit der Braunschweiger Journalisten fest, wenn es etwa um den Schutz von Persönlichkeitsrechten gehe.
Ähnlich wie die international tätige Organization of News Ombudsmen (ONO) will auch die Arbeitsgemeinschaft deutscher Ombudsleute künftig feste Standards und Empfehlungen für Schlichtungsstellen und -verfahren zwischen Lesern und Redaktionen etablieren.
14.10.2011 | Beitrag erstellt von in publishing
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