09.05.2011 | Beitrag erstellt von in digital
Digitale Agenda // Wirtschaft, Wachstum und eine Spur von Kultur
Die EU-Kommission will im Rahmen ihrer Digitalen Agenda mit etwa hundert Maßnahmen und neuen Gesetzen den Binnenmarkt für digitale Inhalte und Dienste unterstützen. Dabei wird fast alles dem Wachstumsziel Europa 2020 untergeordnet. Bleiben nationale Medienpolitik und Kultur der Mitgliedsstaaten auf der Strecke?
„Die Digitale Agenda ist Europas Strategie für eine florierende digitale Wirtschaft im Jahr 2020“, heißt es auf der Homepage der EU-Kommission über die Informationsgesellschaft. Wenn Neelie Kroes darüber spricht, klingt das Thema meist dramatischer: „Uns läuft die Zeit davon“, ist so ein Satz, mit dem die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin immer wieder versucht, alle Akteure zur Eile zu treiben. Unter dem Leitbild Europa 2020 will die EU-Kommission um José Manuel Barroso das Wachstum in Europa voranbringen. Dabei spielt die Telekommunikations-, Medien- und Computerbranche mit einem Volumen von etwa 660 Milliarden Euro eine zentrale Rolle. Nach Berechnungen der EU trägt der Sektor bereits heute etwa ein Fünftel zum Produktivitätswachstum in Europa bei. Im internationalen Wettbewerb mit den US-Konzernen Microsoft, Google, Apple, Facebook oder Amazon aber können sich europäische Unternehmen in der IT-Welt kaum behaupten. Das will die EU-Kommission ändern.
Um der Entwicklung der Kommunikations- und IT-Konjunktur mehr Dynamik zu verleihen, will Kroes erreichen, dass im Jahr 2020 die Hälfte aller Haushalte in der Europäischen Union einen Online-Zugang mit einer Kapazität von hundert Megabits pro Sekunde hat. Ein Zwischenziel auf diesem Weg soll schon in zwei Jahren erreicht werden: der Internet-Breitbandanschluss für jeden Haushalt in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten. Vorerst aber bleiben die Visionen eines europäischen Silicon Valley weit von der Realität entfernt: Für etwa ein Viertel aller Europäer ist die Welt des World Wide Web nämlich noch immer eine Terra incognita. In ganz Europa empfangen zwar inzwischen etwa 170 Millionen Haushalte ihre TV-Programme digital, aber nur etwa 100.000 verfügen über einen direkten Glasfaseranschluss fürs Internet (Fiber to the Home).
Ambitioniertes Maßnahmenpaket
Neelie Kroes hat sich für die kommenden Jahre viel vorgenommen: Sie will die Industrie zu mehr Investitionen in Datennetze und deren Sicherheit motivieren, E-Commerce und E-Government voranbringen, gleichzeitig den Rahmen für ein effektiveres und einfacheres Urheberrecht schaffen, IT-Anwendungen in den Bereichen Umweltschutz und Gesundheit (E-Health) initiieren und bis 2015 auch die Roaming-Gebühren für Handytelefonate innerhalb von Europa abschaffen. Das alles ist Teil einer Strategie für nachhaltiges und intelligentes Wachstum in Europa. Dabei sollen ökonomische Wachstumsoffensiven und gesellschaftlich erwünschte Effekte miteinander verbunden werden. „Die Digitale Agenda hat insgesamt das Ziel, aus einem digitalen Binnenmarkt, der auf einem schnellen bis extrem schnellen Internet und interoperablen Anwendungen beruht, einen nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen zu ziehen“, verspricht eine Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen.
Parallel zur Arbeit der EU-Kommissarin für die Digitale Agenda wird auch im Ressort von Kroes‘ Kollegin Androulla Vassiliou an einem neuen Rahmen für die Kultur- und Kreativindustrie gearbeitet. Die EU-Kommissarin für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend hat bereits im vergangenen Jahr ein entsprechendes Grünbuch vorgelegt. Damit wurde ein öffentlicher Konsultationsprozess eröffnet, in dessen Verlauf Experten, Bürger und Institutionen noch bis zum 30. Juli 2011 Stellungsnahmen abgeben können.
Grünbuch zur Kreativ- und Kulturindustrie
„Wenn die EU in dieser sich ständig verändernden globalisierten Umgebung wettbewerbsfähig bleiben will, muss sie die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, damit Kreativität und Innovation innerhalb einer neuen unternehmerischen Kultur florieren können“, heißt es ein wenig prosaisch im Grünbuch. Konkret geht es der EU-Generaldirektion Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend vor allem darum, Instrumente zu entwickeln, um kreative Kompetenzen in der Medienbranche so zu bündeln, dass sich die europäische Kultur- und Informationswirtschaft im globalen Wettbewerb besser behaupten kann. Im Zentrum stehen dabei digitale Wertschöpfungsketten. Schließlich meinen die Autoren des Grünbuchs, einen Trend zu erkennen, bei dem „der immaterielle Wert zunehmend den materiellen bestimmt“.
Auch beim Grünbuch der EU-Kommission zur Kreativ- und Kulturindustrie fällt dessen überwiegend ökonomische Ausrichtung auf. Dabei spielen kulturelle nationale Besonderheiten kaum eine Rolle. Trotz der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen werden Medien in der Europäischen Union immer stärker als Wirtschaftsgut betrachtet. Ihre Wirkung als Kulturgut wird zwar als solche akzeptiert. Medien werden aber vor allem als Teil einer Kulturindustrie eingestuft, die dazu beitragen soll, die ehrgeizigen Wachstumsziele der Gemeinschaft bis 2020 zu erreichen.
Ökonomische Ziele dominieren
Das medienpolitische Primat der ökonomischen Dimension hat im EU-Binnenmarkt Tradition. Bereits 1974 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass es sich bei der Verbreitung von TV-Programmen um eine Dienstleistung im Sinne des EG-Vertrages handelt, und schuf so die Basis für die 1989 verabschiedete Richtlinie mit dem Titel Fernsehen ohne Grenzen. Dabei ging es zunächst um die Förderung europäischer TV-Produktionen und eine Beschränkung von TV-Werbung auf 15 Prozent der täglichen Sendezeit oder 20 Prozent pro Stunde. Der Grundgedanke, mediale Kulturgüter vor allem als Wirtschaftsgut zu betrachten, prägte 1997 auch die Novellierung der Richtlinie. Mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) wurden schließlich 2007 auch nicht-lineare Abrufdienste in den Regulierungsrahmen aufgenommen (siehe Artikel „Rechtsrahmen, Reform und Revision“ im Medienforum.Magazin 1/2007).
Außer der AVMD-Richtlinie präformieren auch die E-Commerce-Richtlinie, der Regulierungsrahmen für elektronische Kommunikation (Telekom-Paket), Richtlinien zum Verbraucherschutz sowie EU-Programme zur Medienförderung die Aktivitäten der Kreativ- und Kulturindustrie in Europa. Angesichts dieser enormen ordnungspolitischen Regelungsdichte sind die Spielräume für eine nationale Kultur- und Medienpolitik in den vergangenen zwanzig Jahren immer geringer geworden. Umso erstaunlicher ist es, dass sich das Grünbuch der für Kultur und Bildung zuständigen Kommissarin Vassiliou größtenteils gerade nicht wie ein kulturell geprägtes Komplementärkonzept zum Wirtschaftsprogramm Europa 2020 liest, sondern allenfalls wie eine flankierende ökonomische Maßnahme.
Schrumpfende nationale Spielräume
Der Schutz der kulturellen Vielfalt gehört ebenso wie der Schutz der Rechte am geistigen Eigentum zu den kompliziertesten Regelungsfeldern in der Europäischen Union. Beide Bereiche lassen sich nur schwer unter Binnenmarktaspekten regulieren. Sie weisen nämlich einen immateriellen Kern und vor allem kulturelle Implikationen auf. Weil der Begriff der Kultur stark an Merkmale wie Tradition, Werte, Identität, Zeit und Raum gebunden ist, lässt sich für die unterschiedlichen Regionen Europas noch kein gemeinsames „EU-Kulturkonzentrat“ destillieren. Umso wichtiger sind auch im Bereich der Medienpolitik nationale Spielräume, in denen regional unterschiedlich ausgeprägte Differenzen nicht verleugnet werden. Schließlich haben Medien für die Demokratie, für Pluralismus sowie für die Bildung von Identitäten und Werten eine besondere Bedeutung. Deshalb legt die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung kultureller Ausdrucksformen völkerrechtlich verbindliche Leitprinzipien fest, zu denen auch das Recht aller Staaten auf eine eigenständige Kulturpolitik zählt.
In der Vergangenheit hat es immer wieder Fälle gegeben, in denen der problematische Status von Medien, die teils Wirtschafts- und teils Kulturgut sind, zu ordnungspolitischen Konflikten zwischen EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission führten. Zuletzt trug etwa die von der EU-Kommission vorgenommene Einordnung der Rundfunkgebühren als Beihilfe dazu bei, dass die Finanzierung, aber auch die Online-Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland nach einer energischen Intervention aus Brüssel neu reguliert werden mussten (siehe Artikel „Auf der Suche nach der Mehrwert-Formel“ im Medienforum.Magazin 2/2007 sowie „Drei-Stufen-Test: ein Treppenwitz?“ im Medienforum.Magazin 2/2009).
Unterschiedliche kulturelle Horizonte
Um den unterschiedlichen nationalen Kulturhorizonten gerecht zu werden, können die 27 EU-Mitgliedsstaaten zumindest die Bereiche Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde unterschiedlich organisieren. Auch bei den Produktplatzierungen und der sogenannten Listenregelung, die bestimmte TV-Übertragungen in frei empfangbaren Programmen gewährleistet, lässt die AVMD-Richtlinie einige Freiräume. Darüber hinaus aber haben die EU-Mitgliedsstaaten jeweils im Bereich ihrer nationalen Medienpolitik große Teile ihrer Souveränität dem EU-Binnenmarkt opfern müssen. Zwar lassen sich die positiven ökonomischen Wachstumseffekte dieser Entwicklung nicht leugnen. Künftig aber gilt es darauf zu achten, dass die Bedeutung von Medien, Kultur und Kreativität in Europa nicht vollends aus einem Blickfeld gerät, das vor allem auf Wirtschaft und Wachstum ausgerichtet ist.
09.05.2011 | Beitrag erstellt von in digital
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