Die Zeiten, in denen alle Daten im Internet zu gleichen Bedingungen transportiert werden, könnten bald vorbei sein. Die Netzbetreiber fordern mehr Geld von allen Anbietern datenintensiver Inhalte. Andernfalls lasse sich der Ausbau der Leitungskapazitäten nicht finanzieren. Droht damit das Ende der Netzneutralität?

Globale Online-Nutzung
Globale Online-Nutzung

Würden sich Zuschauer und Free-TV-Branche in Deutschland darauf einigen, einen Tag lang alle Fernsehsendungen ausschließlich über das Internet auszustrahlen und anzusehen, wäre dies technologisch dank moderner Streaming-Verfahren grundsätzlich kein Problem. Dennoch würde das Experiment aufgrund der enormen Datenmengen, die in diesem Fall transportiert werden müssten, zum Online- GAU führen. Schon nach wenigen Sekunden bräche das komplette Internet aufgrund der riesigen Datenmengen zusammen. Wirtschaftlich wäre die Aktion übrigens auch nicht: Berater Jürgen Sewczyk hat ausgerechnet, dass ein TV-Programmanbieter mit einem Zuschauermarktanteil von etwa zehn Prozent jährlich 200 Millionen Euro aufbringen müsste, wollte er seine Sendungen rund um die Uhr via Internet verbreiten. Dennoch zeigt das Gedankenexperiment zweierlei: Der Transport von Videos verursacht enorme Datenströme – und führt die Kapazitäten des Internets damit an seine Grenzen.

Globaler Verbrauch von Online-Ressourcen 2010
Globaler Verbrauch von Online-Ressourcen 2010

Kampf gegen den Online-Stau

Allein in den vergangenen fünf Jahren hat sich das weltweite Online-Datenvolumen nach Schätzungen des Netzwerkanbieters Cisco auf 15 Milliarden Gigabyte (15 Exabyte) pro Monat mehr als versechsfacht. Das US-Unternehmen sagt voraus, dass sich dieser Wert bis 2014 erneut vervierfachen wird. Für die Betreiber von Telekommunikationsnetzen bedeutet das einen riesigen Investitionsbedarf. Jahr für Jahr müssen Milliardensummen aufgebracht werden, um den Kollaps des World Wide Web zu verhindern. Tatsächlich herrschen bereits im AT&T-Festnetz der USA und auch in südeuropäischen Mobilfunknetzen inzwischen Engpässe, die immer wieder zum Abbruch von Verbindungen führen. Deshalb fordern einige Telekommunikationsunternehmen, dass sich alle, die von den ständig größer werdenden Kapazitäten profitieren, an den Kosten für die Aufrüstung der Leitungen beteiligen. Profiteure wie Google oder Apple, die den Großteil des Datenaufkommens verursachen, sollen so zur Kasse gebeten werden. Video- und Musikangebote im Internet machen nämlich nach Angaben des Beratungsunternehmens A.T. Kearney schon heute drei Viertel aller Datenpakete aus. Eigentlich gehört das Prinzip der Netzneutralität zu den ehernen Grundsätzen des World Wide Web. WWW -Pionier Tim Berners-Lee schuf mit dem Internetprotokoll (IP) ein System, bei dem alle Daten unabhängig von ihrem Urheber oder ihrem Inhalt mit derselben Geschwindigkeit durchs weltweite Netz geleitet werden. Jetzt aber fordern einige Unternehmen, Netzbetreiber müssten bestimmte Datenpakete auch schneller transportieren dürfen. Das jedenfalls sieht eine entsprechende Erklärung von Google und dem größten US-Telekommunikationsanbieter Verizon vor. Der Suchmaschinenmarktführer, zu dem auch das Videoportal YouTube gehört, will an Verizon Geld für die ungehinderte Übermittlung seiner Dateien zahlen. So soll gewährleistet werden, dass YouTube alle Videos – vom kurzen Clip bis zum kompletten Spielfilm – in hoher Qualität und ruckelfrei auch an mobile Endgeräte übertragen kann.

Vorschlag von Verizon und Google

Verizon und Google handelten einen Kompromiss aus, den sie auch als Grundlage einer künftigen Netzregulierung empfehlen. Demnach soll im Festnetz für das klassische Internet zwar grundsätzlich auch weiterhin das Gebot der Netzneutralität herrschen. Allerdings müssten Ausnahmen erlaubt werden – zum Beispiel für Dienste mit großem Datenvolumen wie etwa Videokonferenzen oder telemedizinische Anwendungen. Für den Mobile-Media-Bereich soll das Prinzip der Netzneutralität überhaupt nicht mehr gelten, weil in diesem Sektor die Transportkosten immer besonders hoch sind und sich der Markt noch entwickelt. Sollten die Provider entsprechende Modelle durchsetzen, dürfte ein Teil der höheren Kosten von den Inhalteanbietern künftig an die Kunden weitergegeben werden. Kritiker warnen deshalb vor einem Zwei-Klassen-Internet. Auch in Deutschland befürworten Netzbetreiber eine Kostenbeteiligung von Anbietern, die etwa mit Filesharing, Downloads oder Streaming anschwellende Datenströme verantworten. Besondere Netzsicherheit und höchste Übertragungsqualität müssten „differenziert bepreist“ werden dürfen, argumentiert Telekom-Chef René Obermann. Auch der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA ) und der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) wünschen sich Modelle mit abgestuften Tarifen, die von Verursachern starken Datenverkehrs gezahlt werden sollen. ANGA -Geschäftsführer Peter Charissé schlägt dabei eine Bagatellgrenze vor, um kleinere Unternehmen oder Start-up-Firmen nicht zu stark zu belasten. Sollten datenintensive Dienste höher tarifiert werden dürfen, erhoffen sich die Netzbetreiber vor allem vom sogenannten Next Generation Network (NGN) einen Umsatzschub. Durch die Umstellung der Netze auf das Internetprotokoll können nämlich mittlerweile unterschiedliche Leistungen wie Transport, Dienst oder Kontrollfunktion auf mehreren Ebenen ausgeführt und abgerechnet werden.

Zwei-Klassen-Gesellschaft?

Hat sich erst einmal ein Tarifmodell etabliert, so fürchten Kritiker, könnten die Netzbetreiber auch bestimmte Anbieter ganz aus ihren Online- Leitungen verbannen oder gar Preiskartelle bilden. Für die Kunden wäre die Zeit der günstigen Flatrates dann vermutlich vorbei. Die Folge wären Anschlüsse, die nicht nur unterschiedliche Bandbreiten, sondern auch verschiedene Geschwindigkeiten beziehungsweise Qualitätsstufen bieten würden. Wer HD-Videos ohne Unterbrechung genießen möchte, müsste dann mehr bezahlen. In einigen Fällen wird die Netzneutralität auch heute schon umgangen. So verlangen in Deutschland etwa T-Mobile und Vodafone eine Extragebühr vom Voice-over-IP-Dienst Skype. Auch in Spanien und den Niederlanden berechnen Mobilfunkanbieter gesonderte Beträge oder drosseln in einigen Fällen einfach die Netzgeschwindigkeit. Medienkontrollbehörden und Politik reagieren unterschiedlich auf das sensible Thema Netzneutralität: Während die amerikanische Federal Communications Commission (FCC) die gewohnten Bedingungen als Regulierungsgrundsatz dauerhaft festzuschreiben versucht, sieht der Präsident der deutschen Netzagentur, Matthias Kurth, von unterschiedlichen, aber transparenten Leitungsgebühren das Gebot der Neutralität noch nicht bedroht. Und die Bundesregierung? CDU /CSU und FDP haben sich im Koalitionsvertrag auf das Prinzip der Netzneutralität festgelegt. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner bleibt dieser Linie treu und kritisiert, sie habe kein Verständnis dafür, dass Konzerne den Wettbewerb zulasten der Verbraucher verzerrten. Sie will, dass die Daten aller Kunden auch weiterhin gleichbehandelt werden (Best-Effort-Prinzip) und nicht etwa für datenintensive Dienste besondere Entgelte in Rechnung gestellt werden können. Andernfalls wäre es möglich, dass Netzbetreiber Anbietern und Nutzern auf Dauer die Preise diktieren.

Neues Telekommunikationsgesetz erwartet

Ohne die Netzneutralität, so warnt WWW-Gründer Tim Berners- Lee, könnten Netzbetreiber zu Gatekeepern werden und auf Dauer Meinungsvielfalt und ökonomische sowie technische Innovationen bremsen. Ähnlich argumentiert auch die US-Bürgerrechtsorganisation Free Press. Sie klagte vor drei Jahren gegen den Kabelnetzbetreiber Comcast, weil dieser die Internetgeschwindigkeit von Nutzern der Online-Tauschbörse Bit- Torrent drosselte. Die FCC zwang daraufhin Comcast im August 2008 dazu, sich wieder neutral zu verhalten. Jedoch wurde diese Entscheidung Anfang April 2010 aufgehoben, weil das Berufungsgericht die FCC für nicht zuständig erklärte. In Europa hat die Politik erst vor etwa einem Jahr damit begonnen, sich intensiver mit dem umstrittenen Thema auseinanderzusetzen. Im Telekommunikationspaket der Europäischen Union wird Netzneutralität zwar als politisches Ziel postuliert, aber nicht bindend vorgeschrieben. Nun ist die Bundesregierung am Zug: Bis Mitte 2011 muss der Bereich durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes neu geregelt werden. Bis dahin gilt es, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob Netzbetreiber weiter alle Anbieter von Online- Inhalten gleichbehandeln müssen und niemanden ausschließen dürfen – oder ob sie das Recht haben, einzelne Daten gegen Entgelt zu bevorzugen oder gar ihren Transport zu verweigern.

Dr. Matthias Kurp

10.01.2011 | Beitrag erstellt von redaktion in digital
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