Digitalisierung und weltweite Vernetzung bedrohen die Urheberrechte. Original und (illegale) Kopie sind nicht mehr voneinander zu unterscheiden. Immer mehr Texte, Töne und Bilder werden als Dateien rund um den Erdball getauscht, ohne dass die Produzenten oder Verlage davon wirtschaftlich partizipieren. Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Eigentumsrecht, geistiges Eigentum, geistiger Diebstahl?

Das alles sind Schlagwörter einer heftig geführten Debatte, von der viele sagen, ihr Ausgang werde über Wohl und Wehe der gesamten Medienbranche entscheiden. „Im Internet darf es keine rechtsfreien Zonen geben“, velangten führende deutsche Verlage Anfang Juni in ihrer sogenannten Hamburger Erklärung zum Schutz des geistigen Eigentums. Die Allianz Deutscher Produzenten in Film und Fernsehen und die Musikindustrie schlossen sich den Forderungen an. 

Digitale Reproduzierbarkeit

Im Zeitalter der digitalen Reproduzierbarkeit fürchten alle, die aus Texten, Bildern und Tönen Medieninhalte schaffen, um ihre Erlösquellen. Musikstücke, Filme und Bücher lassen sich längst ohne Qualitätsverlust aus dem Internet auf den eigenen PC herunterladen und anschließend in Sekundenschnelle weiterverbreiten. Kein Wunder also, dass Verlage um ihre Einnahmen und Autoren um ihre Honorare bangen. Die Funktion „Copy and Paste“ wird zum natürlichen Feind des Copyrights. Schließlich lautet die zentrale Frage: Wie lässt sich Urheberrechtsschutz im Online-Zeitalter für Urheber, Rechteverwerter und Nutzer gleichermaßen gerecht gewährleisten?

Das Urheberrecht, das den Urhebern einen Verdienst an ihren Werken sichern soll, lässt sich im Internet kaum einklagen, wird ausgehöhlt in Tauschbörsen, die ständig Namen und Server wechseln. Hießen diese Umschlagplätze früher Napster oder Grokster, versorgen inzwischen BitTorrent, Limewire, Edonkey, Rapidshare, kino.to oder The Pirate Bay Millionen von Nutzern mit digitalem Strandgut. Die Freibeuter des Cyberspace berufen sich darauf, dass in der virtuellen Welt alles allen gehören müsse. Aus Copyright wird Copyleft: Jeder kann mitmachen und alles gratis nutzen. Die alte Rechtsordnung hat für viele Netzaktivisten ausgedient. Das World Wide Web, so lautet ihre Weltanschauung, ist unregierbar.

Millionenverluste durch Kopien

Was aber geschieht mit denen, die in die kreative Entwicklung von Musik, Filmen, Büchern, Nachrichten oder anderen Bestandteilen der digitalen Wertschöpfung viel Geld und Zeit investiert haben? Allein in Deutschland werden etwa die Verluste der Filmindustrie durch illegale Kopien jährlich auf 300 Millionen Euro geschätzt. Nach Angaben der Musikindustrie wurden außerdem im vergangenen Jahr in Deutschland mehr als 316 Millionen Audiodateien illegal heruntergeladen. Gesetzlich verboten ist nur die Verbreitung von rechtswidrig hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, nicht aber das Konsumieren. Private Kopien sind ebenfalls erlaubt. Nur wenn die Betreiber von Tauschbörsen enttarnt werden, können sie von Gerichten zur Aufgabe gezwungen werden. Doch solche Erfolge – wie zum Beispiel 2001 im Fall von Napster – sind selten.

Im vergangenen April wurden in Schweden die Betreiber der Website The Pirate Bay wegen Verletzung des Urheberrechts zu einjährigen Haftstrafen und zu Schadenersatzleistungen in Höhe von 2,74 Millionen Euro verurteilt. Das Berufungsverfahren wird erst im kommenden Jahr entschieden. The Pirate Bay gilt als der weltweit größte BitTorrent-Tracker, das heißt, die Plattform bietet nicht selbst Dateien zum Tausch an, sondern unterstützt Anbieter und Nachfrager bestimmter Dateien beim Versuch, einander zu finden. Die Masche mit dem Datentausch ist kaum zu stoppen. Außer Musik und Filmen tauchen im Internet neuerdings auch immer mehr illegal kopierte Druckwerke und Hörbücher auf.

Google als Nutznießer

Erzielen die Produzenten von Musik, Filmen oder Texten für ihre Inhalte keine ausreichenden Erlöse mehr, droht der Verfall ganzer Industrien und Kulturgüter, der auch vom User Generated Content nicht kompensiert werden kann. Probleme aber haben nicht nur diejenigen, deren ungewollte Produktkopien im Word Wide Web traditionelle Geschäftsmodelle aushebeln. Einbußen haben auch diejenigen Medienhäuser, mit deren Inhalten fremde Plattformen Geld verdienen. Nutznießer in solchen Fällen sind vor allem Suchmaschinen. In ihrer Hamburger Erklärung klagen die Verlage deshalb ein Recht ein, an Umsätzen beteiligt zu werden, die fremde Firmen durch die Übernahme oder Verlinkung von Gratis-Inhalten im Internet erzielen. Im Klartext: Die Suchmaschinenbetreiber – allen voran Google – sollen einen Teil ihrer Werbeeinnahmen abgeben, weil sie selbst ihr Geld nur auf der Basis fremder Inhalte verdienen.

„Onlinewerbung funktioniert“, schrieb der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, Hubert Burda, in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung. „Aber sie landet vor allem bei Suchmaschinen wie Google oder Yahoo. Dort werden weit höhere Umsätze erzielt als mit den Websites der Verlage.“ Burda will deshalb „an den Erlösen der Suchmaschinen fair und zu überprüfbaren Konditionen partizipieren“. Die Zeitungsverlage sehen das ähnlich. „Es ist nicht länger hinzunehmen, dass aufwendig produzierte Qualitätsinhalte der Zeitungen von Dritten kommerziell genutzt werden, ohne dass auch nur ein Cent an die Verlage zurückfließt“, klagte Helmut Heinen, der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, beim Fuldaer Kongress seines Verbandes im September.

Verlage fordern Leistungsschutz

Die Verleger wünschen sich für ihre Inhalte im World Wide Web ein sogenanntes Leistungsschutzrecht, das die Verbreitung, Vervielfältigung und Wiedergabe der Online-Inhalte von Presseerzeugnissen schützt. Andernfalls, so argumentieren Verlagsmanager, drohe eine „schleichende Enteignung“. Am liebsten möchte die Branche eine Verwertungsgesellschaft gründen, die dann – ähnlich wie die GEMA im Musikbereich – Gebühren für die Nutzung geschützter Inhalte kassieren könnte. Die CDU versprach, das Thema Leistungsschutz demnächst im Bundestag auf die Agenda zu setzen.

Eine Beteiligung der Autoren an zusätzlichen Rechteerlösen ist von den Verlagen nicht vorgesehen, wird aber beispielsweise von Michael Konken, dem Bundesvorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), gefordert. Schließlich, so wehrt sich auch die Journalistenorganisation Freischreiber, müssten Autoren bereits seit Jahren in der Regel sämtliche Rechte zur digitalen Verwertung ihrer Beiträge an die Verlage abtreten.

Kritik am Verlegervorschlag

Kritisiert werden die Forderungen der Verleger auch von anderen Seiten: Google verweist darauf, dass die Websites der Verlage ohne Suchmaschinen erwartungsgemäß weniger Nutzer und Werbeeinnahmen erreichen würden. Google-Vizepräsident David Drummond rechnete vor, dass die Anbieter der Websites, die von Google News verlinkt würden, Seitenzugriffe im Wert von 4,3 Milliarden Euro pro Jahr generierten. Außerdem stehe es allen Anbietern frei, Inhalte für die Google-Suchroboter mithilfe eines einfachen Befehls im Quellcode zu sperren.

Gegen ein Leistungsschutzrecht sind auch viele Verfechter einer größtmöglichen Informations- und Rechtefreiheit, die um die Vielfalt im Internet fürchten. Rüdiger Lühr, der ehrenamtliche Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Urheberrecht der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union, verweist darauf, dass weder die Google-Links noch die Kurztexte in den Suchergebnislisten (Snippets) als urheberrechtliche Nutzungen gelten: „Ein gesetzlicher Verleger-Leistungsschutz hätte also null Auswirkungen gegenüber Google“, schrieb Lühr in einem Beitrag für das Verdi-Magazin „M“.

Kulturflatrate als Lösung?

Auch Thomas Hoeren verweist auf die Rechte der Nutzer auf einen freien Zugang zu Informationen. Der Professor für Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Münster spricht von „intellektuellen Gütern“, für die Eigentumsansprüche nicht leicht zu regeln seien. Andere Experten argumentieren, im Grunde lasse sich geistiges Eigentum im Internet nicht stehlen, weil in der Welt der Ideen und digitalen Produkte nichts weggenommen, sondern nur kopiert und dupliziert werde. Den Verlagen geht es im Grunde eher um einen Investitionsschutz als um echten Urheberschutz. Deshalb warnt Hoeren vor einer „ständigen Ausdehnung des Urheberrechts“ und will es „wieder auf einen Kernbestand wirklich kreativer Inhalte beschränken“.

Welche Alternativen aber bleiben, wenn die aus der analogen Welt bekannten Erlös- und Vergütungsmodelle im Internet versagen? Einer der möglichen Lösungsansätze ist inzwischen etwa zehn Jahre alt und stammt von William W. Fisher. Der Harvard-Professor entwickelte in seinem Buch „Promises to Keep“ die Idee eines Entgeltes, das als eine Art Urheberrechtsabgabe fungieren könnte. Inzwischen wird das Modell unter dem Stichwort „Kulturflatrate“ diskutiert und soll als Vergütung für Kultur im Internet etwa so funktionieren: Online-Nutzer zahlen für ihren Breitbandanschluss eine monatliche Pauschale, die von einer Verwertungsgesellschaft schließlich an einzelne Rechteinhaber ausgeschüttet wird. Durch eine solche Kulturflatrate von mindestens fünf Euro pro Monat sollen dann digitale Kopien im Internet legal werden.

Ungelöste Probleme

Die Grünen ließen vom Institut für Europäisches Medienrecht prüfen, ob die Kulturflatrate mit nationalem und europäischem Recht vereinbar ist, und erhielten grünes Licht. Allerdings müssten zuvor – auch auf der EU-Ebene – bislang geltende Urheberrechte gelockert werden. Während SPD und Die Linke sich beim Thema Kulturflatrate diskussionsbereit zeigen, lehnen die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP das Projekt ab, weil sie eine „Enteignung“ aller jetzigen Rechteinhaber befürchten.

Tatsächlich bringt das Modell der Kulturflatrate als Pauschalabgabe auf Internet-Anschlüsse viele Probleme mit sich: Wie sieht ein fairer Verteilungsschlüssel der Einnahmen aus, und wer wird berücksichtigt? Wie lässt sich bei einer Erfassung der Nutzungshäufigkeit einzelner Angebote der Datenschutz gewährleisten? Welche Institution soll die Gelder einziehen und verteilen? Problematisch ist außerdem der Umstand, dass die Kulturflatrate auch von solchen Benutzern entrichtet werden müsste, die selbst gar keine Filesharing-Angebote oder geschützte Inhalte in Anspruch nehmen. Eine einfache Patentlösung bietet also auch die Kulturflatrate nicht.

Dr. Matthias Kurp

HINTERGRUNDINFO // GOOGLE WILL VERLAGE AM WERBEERLÖS BETEILIGEN

Am neuen Projekt Google Fast Flip sollen die Anbieter von Zeitungen und Zeitschriften mitverdienen. Die Suchmaschine kann künftig ihre Ergebnisse als Bildausschnitt des Originals (Screenshot) anzeigen. Nutzer erhalten so schnell einen Blick auf fremde Websites, bevor sie mit einem Mausklick direkt auf das Originalangebot gelangen. Google will die Anbieter solcher WWW-Inhalte mit zwei Dritteln an den Einnahmen beteiligen, die durch neben den Screenshots platzierte Werbung erzielt werden.

Fast Flip befindet sich zurzeit noch in einer Testphase, an der sich etwa fünfzig Partner – darunter die Agenturen AP und AfP sowie die Titel Wall Street Journal, Washington Post und New York Times – beteiligen. Deutsche Verlage verhalten sich noch zurückhaltend. Sie kritisieren vor allem, bei den Fast-Flip-Screenshots sei die Werbung der Original-Websites nicht mehr zu sehen. Google begründet dagegen dieses Vorgehen damit, dass andernfalls das Laden fremder Seiten zu lange dauere.

Nach Angaben von Google ist das Projekt zunächst nur ein Experiment, dessen Ausweitung auf Länder jenseits der USA vorerst nicht geplant sei.

STANDPUNKT // QUALITÄT? - NICHT ZUM NULLTARIF

Von Christian Nienhaus, Geschäftsführer der WAZ Mediengruppe

Anders als die Urheber von Werken verfügen Verleger bislang noch nicht über einen ausreichenden Schutz ihrer – auch digitalen – Presseerzeugnisse, der es ihnen ermöglicht, eine nicht genehmigte Nutzung durch Dritte zu verhindern.

Zum Standpunkt

07.11.2009 | Beitrag erstellt von redaktion in digital
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Tags: datenschutz, internet, urheberrecht, qualität Views: 1956

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