Standpunkt zum Artikel FFG-Novelle // Kino-Leinwände vor digitaler Zeitwende
Von Tom Spieß, Geschäftsführer und Gesellscafter der Little Shark Entertainment GmbH

Mal ehrlich: Würden Sie für etwas Geld ausgeben, das es anderswo genauso gut und umsonst gibt? – Genau. Und kennen Sie die Richtlinie 2004/48/EG? Nein? Das ist die Richtlinie des EU-Parlaments vom April 2004 zum Schutze des geistigen Eigentums.

 

Diese ist rasant, also vier Jahre später, vom Deutschen Bundestag im April 2008 verabschiedet worden und seit dem 1. September 2008 nun Gesetz. Sie lautet in Kurzform: Wer ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Urheber und deren Verwerter können zwar schon seit April 2008 Auskunft über Namen und Anschriften von Nutzern illegaler Tauschbörsen direkt vom Provider erhalten, und die Staatsanwaltschaft wird aktiv, so sie nicht überlastet ist.

Allerdings wird nur verfolgt, wenn nachgewiesen ein gewerbsmäßiger Handel vorliegt. Somit ist privates, nicht-gewerbliches Kopieren und Verbreiten von fremdem geistigen Eigentum legal. Das ist, als würde der Lehrer der Klasse erklären: Abschreiben ist erlaubt und hat für die Benotung keine Konsequenzen. Im weltweit bedeutsamsten Wachstumsmarkt für audiovisuelle Medien dürfen nun auch Sie per Gesetz machen, was Ihre Kinder seit Jahren nicht legal getan haben: privat kopieren und unter Freunden verbreiten, was Sie mögen.

Dass der Gesetzgeber die Verbreitung von audiovisuellen Medien und damit auch von Kinofilmen im Internet unbeschränkt für den privaten Nutzen freigibt, bedeutet massiven wirtschaftlichen Schaden nicht nur für die Filmwirtschaft. Denn mit den Inhalten werden auch die Urheber freigeschaltet: Autoren, Schauspieler, Verlage, Komponisten, Musiker. Das geistige Eigentum, neudeutsch: Creativ Content, einer der letzten Bodenschätze des Bildungs- und Kulturlandes Deutschland, wird preisgegeben und damit wertlos. Für eine Industrienation unfassbar.

Zu beobachten sind die Konsequenzen bisher am deutlichsten in der Musikindustrie, die sich in den vergangenen zehn Jahren grundlegend verändert hat. Lange wurde der digitale Wandel ignoriert, die Umsätze gingen rapide zurück und dann haben Bertelsmann und Co. es nicht geschafft, die Inhalte selbstbestimmt zu verbreiten. Während jedes Bundesland sein Cluster- Management eingerichtet hat, das auf Wertschöpfung, Konvergenz und Innovation setzt, ist das geistige Eigentum ungeschützt.

Die Erkenntnis, dass das Internet und der Computer als mediale Schnittstelle längst alle anderen Medien verdrängen, ist beim Gesetzgeber noch nicht angekommen. Während noch ein heftiger Streit zwischen Produzenten und TV-Anstalten um die Frage tobt, wer welche Inhalte wann für welches Geld ins Netz stellen darf, sind die Inhalte längst wertlos verbreitet. Wer damit noch Geld verdient? Die Telekommunikationsunternehmen, durch deren Kabel der Content durchs Netz rauscht und die damit enormen Umsatz machen. Diese sollen nun erstmalig zur Zahlung von Beiträgen zur Filmförderung herangezogen werden.

Fast zu spät, denkt man, aber immerhin. Allerdings sollen sie von einer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung ausgenommen werden. Sie müssen nicht, sie dürfen selbst entscheiden, was sie einzahlen möchten, so der Entwurf der FFG-Novelle, die bis 2013 (sic!) Bestand haben soll. Wird der Entwurf so umgesetzt, wäre ohne Not eine zukunftsentscheidende Einnahmequelle für die Kulturwirtschaft verloren, und alle Geschäftsmodelle, die das FFG umfasst, wären damit massiv beschädigt.

02.10.2008 | Beitrag erstellt von Tom Spieß in film,standpunkt
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Tags: finanzierung Views: 1158

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