01.10.2008 | Beitrag erstellt von in specials
Investigative Recherchen als Restgrösse - magazin 2/08
Die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für investigativen Journalismus werden immer ungünstiger. Für aufwendige Recherchen fehlt es in vielen Redaktionen an Zeit, Geld und auch an Mut. Aufklärung, Kritik und Kontrolle führen in profitorientierten Medienbetrieben ein Schattendasein.
Egal ob Vorratsdatenspeicherung, staatliche Onlinedurchsuchung oder Spitzel-Affären wie die der Telekom: Die Arbeitsbedingungen für Journalisten, die investigativ recherchieren, werden immer schwieriger. Hinzu kommt, dass – vor allem bei den Tageszeitungen – Stellen abgebaut werden und in den Redaktionen Sparprogramme plus Arbeitsverdichtung dazu führen, dass Recherche in vielen Fällen zur journalistischen Restgröße wird.
Ökonomische Imperative
Zunächst zu den prominenten Fällen: Erst traf es die Frankfurter Rundschau, später die Berliner Zeitung, zuletzt kündigte auch die WAZ-Gruppe an, über betriebsbedingte Kündigungen nachzudenken. Bei fast allen deutschen Zeitungen wurden in den vergangenen Jahren die redaktionellen Ressourcen stark beschnitten. Da wurden Journalisten entlassen, Redaktionsetats gekürzt oder redaktionelle Teile einfach komplett ausgelagert. Etwa zwanzig deutsche Zeitungsverlage, so melden die Gewerkschaften, stellen ihre Inhalte inzwischen mit redaktionellen Leiharbeitern her. Anderswo wird mit Redaktionsagenturen Tarifflucht betrieben. Dabei bleibt die publizistische Qualität häufig auf der Strecke.
Journalistisches Handeln wird immer häufiger an ökonomischen Imperativen ausgerichtet. Während die Gegenstände der Berichterstattung komplexer werden, bleibt in den Redaktionen meist nur noch Zeit für die Oberfläche. „Statt der Qualität steht die Suche nach Synergiepotenzialen, also Rationalisierung, im Vordergrund“, kommentierte der Kommunikationswissenschaftler Klaus-Dieter Altmeppen diese Entwicklung unlängst in einem Interview mit epd medien.
Beschränkung auf das Vordergründige
Viele Redaktionen reagieren auf die immer knapper werdenden Ressourcen mit der Übernahme von PR-Texten und Berichterstattungsmustern, die sich auf das Emotionale und Vordergründige konzentrieren. Da wird personalisiert statt analysiert, da werden Pressemitteilungen immer seltener hinterfragt und Agentur-Texte übernommen.
Investigativ bedeutet laut Duden so viel wie „nach-, ausforschend; enthüllend, aufdeckend“. Das klingt nach Aufklärung, nach Kritik und Kontrolle, nach gesellschaftlicher Korrekturfunktion. In der Praxis verkümmert investigativer Journalismus allerdings zum Luxus, den sich nur noch wenige Blätter oder Rundfunkprogramme leisten können. Selbst beim Magazin Der Spiegel sei die Zahl der investigativ arbeitenden Journalisten in den vergangenen Jahren auf „zwischen zehn und 15 Kollegen“ gesunken, zitierte das Fachmagazin journalist kürzlich einen Spiegel- Rechercheur.
Nur „bedingt ermittlungsbereit“?
Der aktuelle Mainstream-Journalismus bildet vor allem Bekanntes ab, vermeidet Kontroversen, sucht meistens die große Masse und selten die Konfrontation, setzt auf Stereotype statt auf unbequeme Perspektiven.
„Journalisten werden immer häufiger zu Textmanagern, die fremde, extern zugelieferte Stoffe kürzen, kombinieren, erweitern oder bebildern“, urteilt das Netzwerk Recherche. „Eigenständige Quellenarbeit, gründliche Nachfragen und intensive Themenanalyse sind die Ausnahme. Recherche verliert in der journalistischen Praxis ihre Bedeutung“, heißt es in einer Kurzdarstellung der Ziele des Netzwerkes. Journalisten seien deshalb nur noch „bedingt ermittlungsbereit“, klagt der Verein.
Den deutschen Medien fehle es generell an einer „angloamerikanischen Distanz zur Macht“, kritisierte der ehemalige ZDF-Korrespondent Ulrich Tilgner Mitte des Jahres bei einem Treffen des Netzwerkes Recherche. Aber auch in den USA sind die Verhältnisse nicht viel besser. Beim Irak-Krieg ließen fast alle US-Journalisten die notwendige Distanz vermissen. Die aktuelle Konjunkturund Zeitungskrise trägt inzwischen dazu bei, dass viele investigative Reporter einfach auf die Straße gesetzt werden.
Pro-Publica-Projekt in den USA
Angesichts des Recherche-Defizits im USJournalismus hat der Milliardär Herbert M. Sandler im vergangenen Jahr die gemeinnützige Organisation Pro Publica für investigativen Journalismus ins Leben gerufen: Mit einem Budget von jährlich etwa zehn Millionen Dollar recherchieren in New York mehr als zwanzig Journalisten exklusive Beiträge über Skandale in den Macht-Sphären von Politik und Wirtschaft. Geleitet wird das Non-Profit-Projekt von Paul E. Steiger, der – vor der Übernahme durch Rupert Murdoch – 16 Jahre lang beim Wall Street Journal für Qualität und Pulitzerpreise gesorgte hatte.
Die Pro-Publica-Rechercheure erregten unter anderem Aufsehen, als sie enthüllten, dass die US-Regierung das arabische TV-Network Alhurra mit mehr als 500 Millionen Dollar subventionierte. Das Ergebnis der Recherchen wurde für das TV-Magazin 60 Minutes von CBS News aufbereitet. Die Zukunft des unabhängigen Reporter-Büros ist dank der Sandler-Spende zunächst für drei Jahre gesichert. Dass der Milliardär sein Vermögen ausgerechnet durch den Verkauf eines Unternehmens für Immobilienkredite machte, wirkt angesichts der aktuellen Finanzkrise in den USA wie eine originelle Pointe.
Vorratsdatenspeicherung
In Deutschland wird die Aufdeckung politischer oder wirtschaftlicher Skandale häufig stark personalisiert als Enthüllungsstory und damit als Spielart des Boulevard-Journalismus vermarktet. Investigative Recherche aber bedeutet mehr als ein paar TV-Bilder, die den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel vor dessen Haus zeigen (siehe Standpunkt "Über ein Stiefkind des deutschen Journalismus" von Hans Leyendecker).
An intensiv recherchierten Fakten über dubiose Vorkommnisse in Politik oder Wirtschaft scheinen Medienbetriebe kaum interessiert. Auch aus den Reihen der Journalisten selbst kommt immer seltener der Ruf nach investigativer Recherche und den dafür notwendigen Voraussetzungen. So hielten sich etwa die Proteste der Medienbranche gegen die Vorratsdatenspeicherung in Grenzen. Während der Donaukurier mit einer schwarzen Seite dagegen protestierte, dass Provider ein halbes Jahr lang alle Verbindungsdaten speichern müssen, hielten sich andere Zeitungen bedeckt. Andreas Theyssen, Ressortleiter Politik und Wirtschaft bei der Financial Times Deutschland, empfahl den Medien gar Zurückhaltung in eigener Sache. Kampagnen gegen die Vorratsdatenspeicherung kämen aus Gründen der Befangenheit nicht in Frage.
„Kollektive Schreckstarre“
Kämpften die Medien und ihre Berufsverbände vor zehn Jahren noch in breiter Front gegen den geplanten Großen Lauschangriff, der schließlich abgewehrt werden konnte, ließen sie beim Thema Vorratsdatenspeicherung eine ähnliche konzertierte Aktion vermissen. „Es scheint, als ob der Berufsstand in kollektive Schreckstarre verfallen ist“, kritisierte der frühere NRW-Innenminister Burkhard Hirsch in einem Beitrag für die Zeitschrift message.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufdeckung politischer Skandale sind alles andere als optimal: Im Zuge der Bekämpfung des internationalen Terrorismus setzte die Politik restriktive Maßnahmen durch, die investigativen Journalismus erschweren. So wurde zum Beispiel das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten durch die Strafprozessordnung eingeschränkt. Zugleich sah die Politik weder nach der Cicero-Affäre, bei der ein Journalist durch den BND beschattet wurde, noch nach den Spitzel-Attacken der Telekom Handlungsbedarf.
Zurückhaltende Informanten
Informanten, die darum fürchten müssen, von Journalisten nicht geschützt werden zu können, werden künftig schweigen. Tatsächlich klagen einige Redaktionen bereits über eine Art Einschüchterungseffekt, der dazu führe, dass sie aus wichtigen Quellen weniger vertrauliche Informationen erhielten. Wer investigativ recherchiert, muss in Zukunft noch besser auf sein Telekommunikationsverhalten und vertrauliche Daten aufpassen.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht am 27. Februar das Ausspähen von PC-Inhalten nur noch unter strengen Auflagen erlaubt. Dennoch sieht der Entwurf für das neue BKA-Gesetz vor, dass Journalisten unter bestimmten Umständen mit Online-Durchsuchungen rechnen und Recherchematerial herausgeben müssen. Dies kann gemäß Paragraf 20 u mit Zwangsgeld, Redaktionsdurchsuchung und Beugehaft durchgesetzt werden.
„Von den Ermittlungsmaßnahmen des BKA-Gesetzes sind Journalisten nur dann ausgenommen, wenn eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu ihren Gunsten ausfällt. Diese Prüfung soll nach dem Entwurf vom BKA selbst und nicht von einem unparteiischen Gericht durchgeführt werden“, kritisiert der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und fordert eine unabhängige Prüfungsinstanz. Schließlich geht es um das Recht der Medien und Journalisten in Deutschland, ihre Tätigkeit frei ausüben zu dürfen, also um nicht weniger als das Grundrecht der Pressefreiheit.
01.10.2008 | Beitrag erstellt von in specials
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