Standpunkt zum Artikel Zeitungen Online // Über das Internet zum Lokalfernsehen
Von Clemens Bauer Vorsitzender des Zeitungsverlegerverbandes Nordrhein- Westfalen e.V. 

Die Digitalisierung, das massenhafte Auftreten von Online- Angeboten und geändertes Mediennutzungsverhalten fordern die traditionellen Medien heraus. Die Grenzen zwischen den Mediengattungen verwischen. Das Neben- und Miteinander öffentlich- rechtlicher und privater Medien muss neu geregelt werden. 

 

Die NRW-Landesregierung trägt die Verantwortung für die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Medienmärkte der Zukunft. Sie hat mit der von Ministerpräsident Rüttgers initiierten Online-Kooperation zwischen dem WDR, der WAZ Mediengruppe und den NRW-Zeitungsverlagen ihren Gestaltungswillen unter Beweis gestellt. Web-TV-Inhalte sind ein wichtiger Teil der Online-Angebote der Verlage. Deshalb begrüßen die Zeitungsverlage Kooperationen wie die von WAZ Mediengruppe und WDR als interessantes Modell.

Gleichzeitig fordern die Verlage aber weitere medienpolitische Initiativen der Landesregierung. Wichtiges Feld der Zusammenarbeit zwischen dem WDR und den Zeitungshäusern ist die Einführung des digitalen Hörfunks in NRW. WDR und Zeitungsverlage sind Wettbewerber im NRW-Hörfunkmarkt, gleichzeitig aber auch Partner beim Lokalfunk-Mantelprogramm Radio NRW. Die Digitalisierung des NRW-Hörfunks wird erfolgreich sein, wenn sich WDR und Verlage gemeinsam um den Markterfolg bemühen. Die Landesregierung kann mit einer klugen und vorausschauenden Medienpolitik das Gelingen des Umstiegs von der analogen in die digitale Radiowelt ermöglichen. 

Der Gestaltungswille des NRW-Mediengesetzgebers ist auf weiteren Feldern der Medienpolitik gefragt. Die EU-Kommission erwartet für die künftigen Programmaktivitäten von ARD und ZDF bei digitalen Zusatzkanälen und im Internet eine umfassende Legitimation und klare Definition des Programmauftrags. Dabei wird es jeweils insbesondere auf den gesellschaftlichen Mehrwert im Vergleich zu anderen Angeboten ankommen. Bedeutsam sind auch die Auswirkungen auf den Wettbewerb mit privat finanzierten Angeboten. Letztere dürfen durch gebührenfinanzierte Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nicht wesentlich beeinträchtigt oder gar zunichtegemacht werden. Der so genannte Drei- Stufen-Test darf den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht zur selbstbestimmten Ausgestaltung und Interpretation überlassen werden. Er sollte alle gebührenfinanzierten Programminhalte umfassen. Ferner bedarf er aus Gründen der Glaubwürdigkeit hoher Transparenz und verfahrensrechtlicher Vorkehrungen, die eine Beteiligung betroffener gesellschaftlicher Interessen und die institutionelle Einbindung von Sachverständigen vorsehen.

Die medientechnische Entwicklung zwingt Zeitungshäuser dazu, zu Medienhäusern zu werden. Dies setzt ökonomische Leistungsfähigkeit und geeignete ordnungspolitische Rahmenbedingungen voraus. Dies gilt auch für die Beteiligungsmöglichkeiten von Zeitungsverlagen an Rundfunkunternehmen. Die auf der Prämisse der Marktbeherrschung beruhenden Einschränkungen der Tageszeitung bei rundfunkbezogenen Aktivitäten ist angesichts der Ausweitung des audiovisuellen Programmangebots kaum mehr zu rechtfertigen. Angesichts dieser veränderten Medienwirklichkeit sollte die Landesregierung über eine Liberalisierung des Paragrafen 33 LMG NRW die Beteiligungshemmnisse für Zeitungsverlage im Rundfunk abbauen. 

Schließlich gilt es, eine Einordnung von Bewegtbildangeboten in Online-Portalen der Tageszeitungen als Rundfunk zu vermeiden. Es wirkt geradezu absurd, dieses Anhängsel der Berichterstattung dem Rundfunkrecht zu unterwerfen, während das übrige Angebot an Texten, Grafiken und Stehbildern der „freien Presse“ unterfällt. Die elektronische Presse ist vielmehr auch dann Presse, wenn sie zur Stützung und Ausweitung ihres Angebots Bewegtbilder einsetzt. Videobeiträge verändern nicht den eindeutigen Zeitungscharakter der Onlineangebote der Zeitungsverlage. Für die Einbeziehung in das Rundfunkrecht besteht deshalb kein Anlass.

31.03.2008 | Beitrag erstellt von Clemens Bauer in publishing,standpunkt
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Tags: regulierung, zeitung, presse, qualität Views: 1335

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