Standpunkt zum Artikel DAS KINO, DAS FERNSEHEN UND DIE DIGITALISIERUNG // RICHTUNGSSTREIT UND NEUE MÄRKTE

Von Tom Spieß, Geschäftsführer und Gesellschafter der Little Shark Entertainment GmbH

Die drei entscheidenden Punkte in der Diskussion um das Spannungsverhältnis von Kino und Fernsehen lauten: ÄsthetikFinanzierung und Auswertung.

 

Zur Ästhetik: Eine ästhetische Regel für das Kino kann und sollte es nicht geben, weil das Kino sich immer rascher verändert. Die Ausnahmen werden zur Regel, alle Gattungen und Genres haben in den letzten Jahren im Kino Erfolg gehabt. Ob mit „Alles auf Zucker“ ein reiner Fernsehfilm, ob eine auf DV gedrehte Sportdokumentation wie „Deutschland. Ein Sommermärchen“ oder die aufwändige Bestseller-Verfilmung „Das Parfüm“ in englischer Sprache: Alles kann, nichts muss. 

Standpunkt: Nur wenige Kinostoffe sind für die Ausdehnung auf einen TVZweiteiler geeignet. Bisher bietet sich diese Form des Erzählens nur bei historischen/ zeitgeschichtlichen Stoffen an, die auch mehr als die normale Kinolänge von neunzig bis hundert Minuten vertragen. Es kann im Einzelfall nur die gemeinsam getragene Entscheidung von Produzent, Autor und Regisseur sein, sich vor der Drehbucharbeit auf einen Kinofilm mit einer Erzählweise zu einigen, die sinnvoll und bewusst eine nachfolgende Auswertung in zwei Teilen im Fernsehen zulässt. Und es darf das Mehr für die Fernsehfassung nicht ein „more of the same“ sein, sondern es muss dramaturgisch passen. 

Zur Finanzierung: Tatsächlich ist bis auf sehr wenige Ausnahmen kein deutscher Kinofilm in der jüngsten Vergangenheit ohne die finanzielle Beteiligung des Fernsehens hergestellt worden. Bei fast allen Filmen, die mit dem deutschen Filmpreis ausgezeichnet wurden, hat das Fernsehen koproduziert. Warum? Weil diese Filme im deutschen Finanzierungssystem sonst kein ausreichendes Budget gehabt hätten. Das ist Fakt, weil wir zum einen mit den deutschsprachigen Produktionen noch nicht genügend europäische Gelder einstellen können, zum anderen fehlt dem Produzenten in der Regel das Eigenkapital und dem Verleiher oftmals der Mut. 

Standpunkt: Jeder echte Kinofilm mit anschließender Auswertung (zweimal neunzig Minuten) und einer entsprechend hohen TV-Lizenz sollte ebenso wie jeder andere Kinofilm die Möglichkeit haben, Filmförderungsgelder zu erhalten. Hingegen darf das Event-Fernsehen keine Zugangsberechtigung zu diesen Fördergeldern der Filmförderungsanstalt (FFA) oder des Deutschen Film und Fernsehfonds erhalten. Hier gilt es, dem Begehren der TV-Sender deutlich entgegenzutreten. Dies ist die eigentliche Trennung von Kino und Fernsehen in der Finanzierung. 

Zur Auswertung: Relevant ist die Frage nach den Sperrfristen für die Kinound Fernsehauswertung (im Allgemeinen – also nicht nur für die „Amphibienfilme“). Hier haben alle deutschen Filme einen erheblichen Wettbewerbsnachteil, weil die US-Produktionen nicht die minimalen FFG-Sperrfristen von im Regelfall sechs Monaten für Videound 24 Monaten für TV-Auswertungen beachten müssen. Allerdings: Wer sich das Box Office anschaut, stellt fest, dass kaum ein deutscher Kinofilm seine volle Schutzfrist von sechs Monaten im Kino ausspielt, in der Regel ist der Erfolg oder der Misserfolg früher beendet, die Kinobesitzer und Verleiher wollen rasch neue Filme, eine neue Chance auf einen vollen Kinosaal. 

Standpunkt: Eine zeitgemäße Anpassung der Fristen bei gleichzeitiger Beibehaltung des Fensterschutzes erscheint sinnvoll. Wer will dem Zuschauer erklären, wieso er zum Beispiel „Shrek“ nach vier Monaten auf DVD kaufen kann, eine deutsche Produktion aber nicht. In der Praxis stimmt die FFA den Anträgen auf Sperrfristverkürzung jetzt schon zu, dies sollte wie auch in anderen europäischen Ländern gesetzlich verankert werden. Umso mehr steht fest: Das Filmförderungsgesetz gilt für alle Kinofilme, ob diese nun später als Zweiteiler im Fernsehen gezeigt werden oder nicht. Eine Ausnahme für die „Amphibienfilme“ kann es nicht geben, da sie ja Kinofilme sind.

 

29.11.2007 | Beitrag erstellt von Tom Spieß in film,standpunkt
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