Standpunkt zum Artikel "GRUNDVERSCHLÜSSELUNG // ENTAVIO VERSUCHT DEN RESTART "
Von Dr. Michael Bobrowski; Referent Telekommunikation, Post und Medien im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Diskussion über die Risiken und Nebenwirkungen einer „Grundverschlüsselung“ frei empfangbarer Fernsehprogramme beginnt schon mit einer irreführenden Begrifflichkeit. Bei dem, um das da gestritten wird, handelt es sich eben nicht um eine ansonsten folgenlose „Basis-Verschlüsselung“. Was sollte das auch sein? Vielmehr sehen sich Zuschauerinnen und Zuschauer verstärkt konfrontiert mit der Verschiebung eines bisher unentgeltlich und frei empfangbaren, nunmehr digital übertragenen Fernsehangebots in den Pay-TV-Sektor. ARD und ZDF sprechen daher zu Recht von einem „Etikettenschwindel“.

Bei der Bewertung des Für und Wider der „Grundverschlüsselung“ durch den Verbraucherzentrale Bundesverband spielt die Frage nach der Qualität bestimmter Programme oder Inhalte keine Rolle. Die Kritik des Verbandes und seiner Mitgliedsorganisationen richtet sich vielmehr gegen die negativen Auswirkungen auf die bestehenden Marktstrukturen, den Programmzugang, die finanziellen Folgen für die Nutzer, auf den fehlenden Datenschutz und die bisher weitgehend anonyme Rundfunknutzung.

Die „Grundverschlüsselung“ ist in ihrer Wirkung unsozial, da sie geeignet ist, eine „digitale Spaltung“ im TV-Bereich zu schaffen. Schließlich kann nur ein weitgehend offenes Fernsehen mit einem attraktiven Angebot gewährleisten, dass alle Rundfunknutzerinnen und -nutzer unabhängig von Einkommen und sozialen Verhältnissen Zugang haben und gleichberechtigt an den audiovisuellen Medienangeboten teilhaben können. Darüber hinaus leistet ein unverschlüsseltes Satellitenfernsehen einen wichtigen Beitrag für ein auch im Medienbereich „grenzenloses Europa“.

Die „Grundverschlüsselung“ digitaler, bislang frei empfangbarer Fernsehprogramme ist ein eindeutiger Vorbote für eine weitere durchgreifende Kommerzialisierung des gesamten audiovisuellen Medienangebots außerhalb des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Die betreffenden Unternehmen, hier insbesondere die Netzbeziehungsweise Plattformbetreiber und die kommerziellen Programmanbieter, wollen dabei möglichst alle Endgeräte adressierbar machen, um dann die Haushalte mit individuell bestellten und einzeln zu bezahlenden Fernsehinhalten zu versorgen. Am Ende würde aber der gläserne Fernsehkunde mit zielgerichteter und überbordender Werbeansprache stehen.

Ungeachtet der Beteuerungen der Netz- und Plattformbetreiber, Kundendaten nicht an Dritte, also auch nicht an Programmlieferanten, weitergeben zu wollen, werden diese sensiblen Daten gegebenenfalls sogar inklusive dokumentierter Nutzerpräferenzen sicherlich allseits Begehrlichkeiten wecken. Das lehren uns die Erfahrungen aus anderen Bereichen des Verbraucheralltags. Insofern bedeutete die breite Einführung der „Grundverschlüsselung“ nicht zuletzt auch das Ende der bisher weitgehend anonymen TV-beziehungsweise Rundfunknutzung.

Fazit: Wer die Digitalisierung des Rundfunks fördern beziehungsweise konstruktiv begleiten will, der muss in erster Linie den Nutzerinnen und Nutzern, die das neue Angebot ja bezahlen sollen, den tatsächlichen Mehrwert dieses Prozesses aufzeigen. In dem Sinne erweist sich die „Grundverschlüsselung“ von Free-TV-Programmen aber eindeutig als erhebliche Innovationsbremse. Denn nur dann, wenn die Rundfunknutzer nicht in die Abhängigkeit von vordergründigen Investoren- oder Unternehmensinteressen hineingezogen werden, sondern ihnen eine freie Wahlmöglichkeit bei Inhalten, Netzen und Endgeräten geboten und eine längerfristig wirkende Investitionssicherheit hinsichtlich der technischen Standards sichergestellt wird, kann die Digitalisierung des Rundfunks am Ende eine Erfolgsstory werden.

31.10.2007 | Beitrag erstellt von Dr. Michael Bobrowski in standpunkt,television
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Tags: finanzierung, qualität Views: 1413

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