Standpunkt zum Artikel PUBLIC-VALUE-TEST // AUF DER SUCHE NACH DER MEHRWERTFORMEL

Von Dr. Verena Wiedemann, ARD-Generalsekretärin

Die Wogen der Empörung kommerzieller Mitbewerber gegenüber den Plänen der ARD in der digitalen Welt schlagen hoch. Verleger und Rundfunkveranstalter beschwören das vorzeitige Ende ihrer bestehenden und künftigen Geschäftsmodelle, gar das Ende der Pressefreiheit. Aber worum geht es eigentlich? Um das genaue Gegenteil. Man muss nur dem Getöse entkommen, um einen klaren Blick zu behalten.

 

 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt mit seinen Programmen in erheblichem und unverzichtbarem Maße zur Meinungsvielfalt in Deutschland bei. In der digitalen Medienwelt kommt ihm gerade in dieser Funktion eine unverzichtbare Rolle zu. Denn der kommerzielle Medienmarkt zeigt zunehmend Strukturen, die sich publizistisch vielfaltsgefährdend auswirken: Neue Dimensionen der Medienkonzentration, wachsende Renditeorientierung sowie mangelnde Programmqualität sind einige der Punkte, die Anlass zur kritischen Beurteilung des kommerziellen Medienmarktes geben. Dies ist nicht allein die Einschätzung der ARD-Generalsekretärin. Dies sind die zentralen Schlüsselaussagen im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

Ebenso wie die Brüsseler Beihilfeentscheidung im April 2007 bestätigen damit auch die Karlsruher Richter nachdrücklich den dynamisch angelegten Funktionsauftrag von ARD und ZDF in der digitalen Welt. Mediatheken, Digitalbouquets, Audio- und Videodownloads sowie programmorientierte Online-Portale sind meinungsrelevante Angebote öffentlich-rechtlicher Sender, die auf die sich verändernden Nutzungsgewohnheiten der Gebührenzahler reagieren und den Bürgern für ihre Gebühren einen wirklichen Mehrwert bieten.

Zur Genehmigung neuer digitaler Angebote der Öffentlich-Rechtlichen sieht die EU-Kommission in Brüssel ab 2009 den „Drei-Stufen-Test“ vor, dessen exakte Ausgestaltung wir derzeit in Zusammenarbeit mit unseren Gremien und in Abstimmung mit den Ländern entwickeln. Als Beispiel eines möglichen Testverfahrens haben wir unsere ARD-Mediathek bereits jetzt einer freiwilligen Prüfung unterzogen. Wichtig ist es, die Ausgestaltung des Tests im Kontext des jüngsten Verfassungsgerichtsurteils zu sehen: Das Verfahren muss es den Öffentlich-Rechtlichen ermöglichen, wettbewerbsfähig zu sein und zu bleiben. Es muss effektiv und zügig durchführbar sein und hat die föderalen Strukturen der ARD ebenso zu berücksichtigen wie das bereits bestehende System unserer Gremienkontrolle.

Stark diskutiert wird die Frage nach dem Umgang mit Stellungnahmen Dritter. Halten wir fest: Aus den in der Brüsseler Entscheidung vorgesehenen Stellungnahmen erwächst kein Rechtsanspruch von Dritten. Schon gar nicht ist aus diesem Teil des Tests abzuleiten, dass jegliche Auswirkungen eines neuen öffentlich-rechtlichen Angebotes auf die Geschäftsmodelle von Wettbewerbern beihilferechtlich bereits problematisch wären. Denn die Grenze zulässiger neuer Angebote von ARD und ZDF ist nach europäischem Recht erst im Falle einer signifikanten und dauerhaften Marktverstopfung erreicht – und die ist von den kommerziellen Mitbewerbern nachzuweisen. Angesichts der Dynamik, mit der der Internet-Markt wächst, dürfte diese Grenze kaum je erreicht werden. Tatsächlich geht es bei dem Drei-Stufen-Test also um die Prüfung, ob unsere neuen Angebote einen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb, das heißt zum Erhalt und zur Förderung der Meinungsvielfalt leisten. Dieser Prüfung sehe ich mit Blick auf die qualitätsorientierten und glaubwürdigen Angebote der ARD sehr positiv entgegen.

31.10.2007 | Beitrag erstellt von Dr. Verena Wiedemann in specials,standpunkt
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Tags: regulierung, finanzierung Views: 1411

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