Nach der Sperrung des Internetdienstes MegaUpload durch die US-Justiz streiten Rechtsexperten und Online-Aktivisten über die Folgen. Der sogenannte Sharehosting-Dienst wurde am 19. Januar im Rahmen von Ermittlungen des FBI (Federal Bureau of Investigation) abgeschaltet. Gleichzeitig nahmen US-Behörden im neuseeländischen Wellington den deutschen Internetunternehmer Kim Schmitz fest. Mehrere Immobilien wurden durchsucht und Vermögenswerte in Millionen-Höhe beschlagnahmt, weil der Dienst mehr als 500 Millionen US-Dollar Schaden angerichtet haben soll.

Bei MegaUpload.com handelt es sich um einen sogenannten Share- oder Filehoster. Mit Hilfe solcher Plattformen können Nutzer Dateien, die beispielweise zu groß für eine E-Mail sind, auf einen Server hochladen und anderen zum Herunterladen zur Verfügung stellen. So kann ein relativ schneller Austausch von großen Datenmengen sichergestellt werden. Dies gilt vor allem für äußerst umfangreiche Dokumente, aber auch für Musik-, Bilder- und Video-Dateien. Mit etwa 180 Millionen registrierten Nutzern und täglich rund 50 Millionen Seitenaufrufen zählte MegaUpload zu den erfolgreichsten „One-Click-Hostern“, die das Austauschen von Dateien mit wenigen Mausklicks ermöglichen.

Copyright-Verletzungen durch Filesharing

MegaUpload war auch deshalb so beliebt, weil die Plattform – wenn auch mit einigen Einschränkungen wie längerer Übertragungszeit und Traffic-Begrenzung – kostenlos genutzt werden konnte. So ließen sich leicht beliebige Daten hochladen hochladen, die dann unter einer URL-Adresse (Uniform Resource Locator) für jeden abrufbar waren. Medienkonzerne, die urheberrechtlich geschützte Inhalte bei MegaUpload reklamierten, mussten feststellen, dass diese nie wirklich auf allen Servern des weltweit größten Filesharing-Anbieters gelöscht wurden.
Das FBI ermittelt gegen MegaUpload-Chef Schmitz und drei weitere Angeklagte wegen mutmaßlicher Copyright-Verletzungen. Die Plattform soll für die Verbreitung von Raubkopien genutzt worden sein. Mutmaßlich handelt es sich um Videos, Kinofilme oder Musik. MegaUpload bezeichnete Vorwürfe, es seien massenhaft Urheberrechtsverstöße gefördert worden, als „grotesk überzogen“. Zu den Künstlern, die MegaUpload mit Aufritten in einem Video (Mega Song), das seit Dezember bei YouTube zu sehen ist, unterstützen, gehören Stars wie Chris Brown, Jamie Foxx, Kim Kardashian, Floyd Mayweather, Serena Williams und Ciara. Sie halten das Vorgehen der US-Justiz, die in Neuseeland ausländische Staatsbürger festnahm, für eine Beschränkung der Online-Freiheit und eine Form von Internetzensur.

Urheberrechtsbruch und Geldwäsche?

Dass MegaUpload die Verbreitung von Raubkopien begünstigte, steht indes außer Zweifel. Zu dem Unternehmen gehört auch der Dienst Megavideo, der von der illegalen Video-on-Demand-Website Kino.to zum Streaming eingesetzt wurde. Das Angebot musste im vergangenen Juni abgeschaltet werden. In einem anderen Fall konnte Kim Schmitz im vergangenen Jahr die Schadenersatzklage eines Erotik-Portals nur durch einen Vergleich abwenden. Kim „Kimble" Schmitz (38) sorgte in den 90er-Jahren erstmals als Hacker und New-Economy-Unternehmer für Schlagzeilen. In den folgenden Jahren wurde Schmitz, der sich gerne als Investor und Dotcom-Millionär inszeniert, wegen Insidergeschäften, Computerbetrug und Bandenhehlerei verurteilt. Diesmal werfen ihm amerikanische Behörden außer gewerbsmäßigem Urheberrechtsbruch auch Geldwäsche vor. Die US-Justiz ist deshalb für den Fall zuständig, weil MegaUpload-Server in Virginia gemietet hatte, auf denen Ermittler urheberrechtlich geschützte Inhalte fanden.
Im Gegensatz zu Schmitz müssen die meisten deutschen Nutzer von MegaUpload nicht mit gerichtlichen Verfahren rechnen. Weil Provider die zur IP-Adresse gehörenden personenbezogenen Daten höchstens sieben Tage lang speichern dürfen, bleibt Ermittlern und auf Copyright spezialisierten Anwälten nur eine äußerst knappe Frist, um gegebenenfalls konkrete Nutzer ausfindig zu machen. Wer allerdings private Dateien beim inzwischen gesperrten Sharehosting-Dienst abgelegt hat, kommt an diese nun nicht mehr heran. Ansprüche auf Schadenersatz dürften in den USA kaum Aussicht auf Erfolg haben.

Filesharing-Branche verunsichert

Einige Filesharing-Dienste haben ihre Angebote inzwischen reduziert. So erlaubt etwa Filesonic allen Nutzern nur noch den Zugriff auf Daten, die von ihnen selbst hochgeladen wurden. Auch andere Plattformen haben reagiert und ihre Dienste eingeschränkt. Uploaded.to lässt keine Nutzer aus den USA mehr zu. FileJungle, Fileserve und UploadStation haben ihre Affiliate-Aktivitäten eingestellt, bei denen Uploader beliebter Dateien am Gewinn beteiligt wurden, und beschränken Downloads ebenfalls nur noch auf die ursprünglichen Uploader.
Im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen begrüßen die meisten großen Medienkonzerne das Vorgehen der US-Justiz. Online-Aktivisten aber bereits Protestaktionen angekündigt: So kündigte etwa die Gruppierung Anonymus unter dem Motto „The Internet Strikes Back“ in ihrem Blog AnonOps Communications Angriffe auf US-Internetseiten an. Ziele seien unter anderem das Department of Justice, The White House, das Federal Bureau of Investigation, die Motion Picture Association of America sowie die Medienkonzerne Universal Music, Vivendi France und Warner Music Group.

 

Matthias Kurp

24.01.2012 | Beitrag erstellt von redaktion in digital
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