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Auch wenn das Auswärtige Amt das internationale Handelsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) Ende vergangener Woche zunächst (noch?) nicht unterzeichnet hat, halten die Proteste an: In den vergangenen Tagen demonstrierten Zehntausende gegen den umstrittenen Anti-Produktpiraterie-Vertrag. Sie fürchten Einschränkungen der Freiheit im Internet.

Während in der Europäischen Union (EU) der Ministerrat sowie 22 ihrer 27 Mitgliedsstaaten den ACTA-Vertrag bereits unterzeichneten, hält Deutschland sich noch zurück. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe Bedenken angemeldet, gab ein Sprecher des Auswärtigen Amtes bekannt. Während die Ministerin noch am 3. Februar betont hatte, der Vertrag sehe „weder eine Verschärfung der Haftung für Internet-Service-Provider vor, noch berühre er die deutschen oder europäischen Datenschutzregelungen“, scheinen inzwischen Zweifel an dieser Interpretation aufzukommen. Offenbar soll nun doch genauer geprüft werden, inwiefern der Internationale Vertrag möglicherweise Freiheitsrechte der Netzgemeinde beschneidet.

Kampf gegen Produktpiraterie

Nach Angaben der EU-Kommission entstehen europäischen Unternehmen jährlich Verluste im Wert von etwa acht Milliarden Euro durch Produktfälschungen. Der ACTA-Vertrag, über den bereits seit 2008 verhandelt wird, soll allgemein den Schutz geistigen Eigentums verbessern. Dabei geht es um klassische Fälle wie gefälschte Markenprodukte ebenso wie um Raubkopien digitaler Güter, die per Internet vertrieben werden. Auf den 51 Seiten des Abkommens wurden deshalb auch Online-Urheberrechtsverletzungen berücksichtigt. Dabei sieht das ACTA-Regelwerk unter anderem vor, dass Internet-Provider beispielsweise IP-Adressen ihrer Nutzer herausgeben müssen, um bei Verstößen gegen das Urheberrecht eine Identifizierung von Personen zu ermöglichen.

ACTA-Gegner warnen vor der Einschränkung der Freiheit im World Wide Web. Zwar wurden zunächst vorgesehene Regelungen wie etwa die Haftung von Videoportalbetreibern für sämtliche von Nutzern hochgeladenen Inhalte inzwischen entschärft. Dennoch könnten eine Reihe unklarer ACTA-Formulierungen aus Sicht vieler Internetexperten dauerhaft dazu führen, dass sie in der Praxis zu schärferen als den zurzeit geltenden Regelungen führen. Darüber hinaus protestieren viele Online-Aktivisten dagegen, dass das Abkommen intransparent entwickelt worden sei, ohne dabei genügend Interessenvertreter von Portalen und Communitys eingebunden zu haben.

Internetprovider als Hilfssheriff?


Der deutsche Branchenverband eco sieht vor allem die neutrale Infrastruktur der Internet-Provider in Gefahr. Oliver Süme, eco-Vorstand für Politik, Recht und Regulierung, warnt, ACTA erhöhe den Druck auf die Provider, „als Hilfssheriff bei der Verfolgung von Rechtsverletzungen zuarbeiten“ zu müssen. Das verletze den Kern der eigentlichen Provider-Leistungen und zerstöre das Verhältnis zu den Kunden, die auf eine neutrale und datenschutzkonforme Kommunikations-Infrastruktur vertrauten.

Angesichts des großen öffentlichen Drucks herrscht in der deutschen Bundesregierung mittlerweile Unsicherheit im Umgang mit dem weiteren Verfahren. Während Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, das Abkommen sei grundsätzlich richtig und entspreche der ohnehin schon in Deutschland geltenden Rechtslage, räumte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger „offene Fragen“ ein. Die stellvertretende CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär bezeichnete ACTA in der vorliegenden Form  als „falsch und weder was den Inhalt noch seine Entstehungsgeschichte betrifft akzeptabel“. Gegenüber der Berliner Morgenpost unterstützte Bär den Vorschlag ihres FDP-Kollegen Jimmy Schulz. Der Bundestagsabgeordnete, der auch Mitglied des Innenausschusses und des Unterausschusses Neue Medien der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft ist, hatte angeregt, nur die Abschnitte des ACTA-Abkommens, die sich auf Produktpiraterie beziehen, zu verabschieden. Alle Passagen, die das Urheberrecht betreffen, aber müssten erst noch ausführlich beleuchtet und diskutiert werden.

EU-Entscheidung frühestens im Sommer


Die endgültige Entscheidung über ACTA muss außer dem Rat der Europäischen Union das Europäische Parlament treffen. Das Abkommen kann nur in Kraft treten, wenn es von allen EU-Staaten und dem Europaparlament ratifiziert wird. Zweifel bestehen nicht nur in Deutschland. Auch Bulgarien, Polen, Tschechien, die Slowakei und Lettland haben die Ratifizierung gestoppt. Eine Abstimmung des EU-Parlaments ist für Juni geplant. Wenn das Parlament allerdings – wie von EU-Justizkommissarin Viviane Reding angeregt – zuvor noch den Europäischen Gerichtshof bittet, ACTA zu prüfen, könnte sich der Entscheidungsprozess weiter verzögern. Wird ACTA abgelehnt, dürfen alle EU-Mitgliedsstaaten die Ratifizierung aussetzen. Die Aktivisten der Netzgemeinde werden bis Sommer in jedem Fall weiterhin alles versuchen, um vor ACTA zu warnen. Bürgerrechtsplattformen haben inzwischen eine Online-Petiton initiiert, bei der bereits mehr als zwei Millionen ACTA-Gegner virtuell unterzeichnet haben.

Matthias Kurp


* Die Datei wurde unter der Lizenz „Wikipedia-logo.png Creative Commons Namensnennung Schweiz“ in Version 2.5 (abgekürzt „CC-by 2.5/ch“) veröffentlicht.

15.02.2012 | Beitrag erstellt von redaktion in digital
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