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11.05.2012 | Beitrag erstellt von in publishing

Tablet-PCs werden immer beliebter. Inzwischen kämpfen mehr als 80 Modelle um die Gunst der Kunden. Elf Jahre, nachdem Microsoft den Begriff Tablet-PC einführte, und zwei Jahre nach dem Start von Apples iPad etabliert sich ein neues Medium. Allmählich entstehen moderne Formen des digitalen Publizierens.
Ratgeber und Seminare für das Publizieren für Tablet-PCs sind derzeit ebenso sehr gefragt wie spezielle Software-Lösungen, die es Verlagen und Agenturen erleichtern, Inhalte auf den flachen Touchscreens von Apple oder Samsung spannend zu präsentieren. Im Mittelpunkt von Fachbüchern und Workshops stehen Layout, Screendesign und Typografie mit der Adobe Publishing Suite und dem Programm InDesign (CS5 und CS5.5). Wichtig ist auch die Frage, wie sich die Inhalte für Tablet-PCs von denen für Smartphone-Displays oder für stationäre Online-Rechner unterscheiden sollten. Verlagshäuser und Journalisten müssen sich plötzlich mit Slide Shows und Local Based Services beschäftigen, mit Infografiken und Gamification, mit Hotspots und Icons oder mit benutzerfreundlicher Touchscreen-Menüführung.
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04.05.2012 | Beitrag erstellt von in publishing
Problematische Beziehungspflege

Die Beziehung zwischen Journalismus und Public Relations ist ebenso von Spannungen geprägt wie von Annäherung. In vielen Fällen sind Inhalte identisch – genau wie die handelnden Personen beider Systeme. Verschwimmen aber die Grenzen, verlieren die Medien auf Dauer an Glaubwürdigkeit.
Über das Verhältnis zwischen Public Relations (PR) und Journalismus wird selten öffentlich debattiert. Im Zuge der Wulff-Affäre flackerte das Thema im Frühjahr mal wieder kurz auf. Plötzlich strichen die Deutsche Bahn, die Deutsche Telekom und Air Berlin ihre Presserabatte. Wenn ein Bundespräsident keine geldwerten Vorteile bekommen darf, dann dürfen das auch nicht die Journalisten, die den ehemaligen Bundespräsidenten als Schnäppchenjäger brandmarkten, hieß es plötzlich. Dann war die Sache jedoch schnell wieder aus den Schlagzeilen. Das Internetportal journalismus.com weist noch immer etwa 1.700 „Presserabatte und Pressekonditionen“ aus. Aus den PR-Abteilungen vieler großer Unternehmen ist weiterhin zu hören, es bleibe bei den Presserabatten. Schließlich gelte es, in für Journalisten schwierigen Zeiten Pressevertreter wegen ihrer öffentlichen Aufgabe so gut wie möglich zu unterstützen.
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06.03.2012 | Beitrag erstellt von in publishing

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat ein Konzept für das im Koalitionsvertrag vereinbarte sogenannte Leistungsschutzrecht verabschiedet. Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sollen künftig an Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt werden, die diese durch die Nutzung von Online-Inhalten der Verlage erzielen.
Die Verleger fordern bereits seit etwa drei Jahren für ihre Inhalte im World Wide Web ein sogenanntes Leistungsschutzrecht, das die Verbreitung, Vervielfältigung und Wiedergabe der Online-Inhalte von Presseerzeugnissen schützt (siehe Artikel Über Freibeuter und digitale Daten-Piraten). Andernfalls, so warnten die Verleger bereits in ihrer Hamburger Erklärung vom 8. Juni 2009, drohe eine schleichende „Enteignung“. Hintergrund für die Leistungsschutz-Forderung ist, dass im Internet viele werbefinanzierte Geschäftsmodelle ohne eigene Inhalte auskommen und nahezu ausschließlich von fremden publizistischen Angeboten profitieren. Geht es nach den Vorstellungen des Koalitionsausschusses sollen deshalb „Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen“.
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21.02.2012 | Beitrag erstellt von in publishing

Das Solidar- und Neutralitätssystem des deutschen Pressevertriebs gerät weiter unter Druck: Nachdem die Hamburger Bauer Media Group am 14. Februar vor dem Kölner Landgericht einen Sieg gegen den Bundesverband der Pressegroßhändler erzielte, ist die Medienpolitik gefordert. Gesucht werden Instrumente, um dauerhaft zu gewährleisten, dass auch weiterhin so viele Zeitungen und Zeitschriften wie möglich an möglichst vielen Orten, zu jeder Zeit und zu gleichen Bedingungen erhältlich sind.
Das Landgericht Köln hat mit seiner Entscheidung (AZ: 88 O (Kart) 17/11) das zentrale Verhandlungsmandat des Bundesverbandes Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e.V. als wettbewerbswidrig eingestuft. Der Verband, dem die knapp siebzig Pressegroßhändler in Deutschland angehören, darf deshalb künftig keine einheitlichen Preise, Handelsspannen und Laufzeiten für die Verträge zwischen Verlagen und Grossisten aushandeln. Mit diesem Verfahren war bislang sichergestellt worden, dass aufgrund einheitlicher Vertriebs- und Verkaufsbedingungen überall in Deutschland ein möglichst großes Zeitungs- und Zeitschriftensortiment von den mehr als 120.000 Verkaufsstellen angeboten werden kann.
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05.12.2011 | Beitrag erstellt von in publishing

Das deutsche Presse-Grosso-System gerät zunehmend unter Druck. Gerichtsverfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Kölner Landgericht stellen das Modell, das mehr als sechs Jahrzehnte lang den Pressevertrieb in Deutschland prägte, auf den Prüfstand. Der Bundesgerichtshof gab dem Bauer-Verlag Recht, der einem Grossisten ohne Angaben von Gründen kündigte. Das Kölner Landgericht beschäftigt sich im Januar mit dem Gebiets- und Verhandlungsmonopol des Bundesverbandes Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten.
Wird die Position des Pressegroßhandels geschwächt, könnten darunter auch die Medienvielfalt und die Zugänglichkeit zu den Printmedien für alle leiden. Wird die Position der Großverlage gestärkt, geraten zunächst vor allem kleinere Grossisten in Gefahr. Ohne sie aber ist eine flächendeckende Versorgung – vor allem auch in strukturschwachen Gebieten – kaum möglich. Auf Dauer lassen sich alle Regionen nur dann gleichermaßen mit Zeitungen und Zeitschriften versorgen, wenn eine Art Quersubventionierung verhindert, dass sich (zu) starke Akteure die Rosinen aus dem Kuchen picken. Genau dieses Prinzip, das mehr als ein halbes Jahrhundert lang die Basis des deutschen Zeitschriftenhandels bildete, wird nun in Frage gestellt.
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