Das deutsche Presse-Grosso-System gerät zunehmend unter Druck. Gerichtsverfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Kölner Landgericht stellen das Modell, das mehr als sechs Jahrzehnte lang den Pressevertrieb in Deutschland prägte, auf den Prüfstand. Der Bundesgerichtshof gab dem Bauer-Verlag Recht, der einem Grossisten ohne Angaben von Gründen kündigte. Das Kölner Landgericht beschäftigt sich im Januar mit dem Gebiets- und Verhandlungsmonopol des Bundesverbandes Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten.

Wird die Position des Pressegroßhandels geschwächt, könnten darunter auch die Medienvielfalt und die Zugänglichkeit zu den Printmedien für alle leiden. Wird die Position der Großverlage gestärkt, geraten zunächst vor allem kleinere Grossisten in Gefahr. Ohne sie aber ist eine flächendeckende Versorgung – vor allem auch in strukturschwachen Gebieten – kaum möglich. Auf Dauer lassen sich alle Regionen nur dann gleichermaßen mit Zeitungen und Zeitschriften versorgen, wenn eine Art Quersubventionierung verhindert, dass sich (zu) starke Akteure die Rosinen aus dem Kuchen picken. Genau dieses Prinzip, das mehr als ein halbes Jahrhundert lang die Basis des deutschen Zeitschriftenhandels bildete, wird nun in Frage gestellt.

Pressegroßhandel wichtigster Vertriebskanal

Mit etwa 54 Prozent Marktanteil stellt der Pressegroßhandel den wichtigsten Vertriebskanal im deutschen Pressevertrieb dar und ist damit wichtiger als alle anderen Vertriebswege (Abonnement, Bahnhofsbuchhandel, Lesezirkel etc.) zusammen. Knapp siebzig Pressegroßhändler erhalten ihre Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland direkt von den Verlagen und liefern sie an fast 1.800 Verkaufsstellen im Bundesgebiet aus. Weil die einzelnen Grossisten in ihren Vertriebsgebieten in der Regel über eine Alleinanbieterstellung verfügen, müssen sie im Gegenzug die Verbreitung aller verkäuflichen Titel gewährleisten und alle Einzelhändler beliefern – wenn auch nicht alle Verkaufsstellen mit allen Produkten. 

Um vor allem Zeitschriften und Zeitungen mit kleiner Auflage sowie kleinere Verkaufsstellen zu schützen, gilt in der Bundesrepublik für Verlagsprodukte gemäß § 16 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Preisbindung, sodass grundsätzlich keine Kundenrabatte – zum Beispiel für größere Absatzmengen – möglich sind. Durch diese Regelung soll erreicht werden, dass sich alle Bürger überall zu gleichen wirtschaftlichen Bedingungen informieren können.

Die Macht der großen Verlage

Die Grossisten werden direkt von den Zeitungs- oder Zeitschriftenverlagen oder von sogenannten nationalen Distributoren beliefert, die als Vertriebsunternehmen kleineren Verlagen die Abwicklung des Vertriebs anbieten. Diese Vertriebsgesellschaften sind zum großen Teil Tochterunternehmen der marktbeherrschenden vier Großverlage Bauer, Burda, Gruner + Jahr, Springer sowie des WAZ-Konzerns. Von diesen fünf Unternehmen stammen knapp zwei Drittel aller verkauften Publikumszeitschriften. Diese Marktmacht haben die Großverlage zunehmend genutzt, um ihre Margen in den Preisverhandlungen mit den Grossisten zu vergrößern.

Die Großverlage verfügen teilweise auch über eigene Grosso-Firmen (zum Beispiel Bauer und Springer in Hamburg) und bedrohen damit zunehmend die Position der Grossisten. 2004 verständigten sich zwar der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e.V. auf eine sogenannte Gemeinsame Erklärung, die insbesondere Kündigungen von Grossisten durch Verlage nur für begrenzte Fälle vorsieht. Der Bauer-Konzern (u.a. Bravo, TV Movie) aber weigerte sich, diese – auch vom Bundeskartellamt akzeptierte – Regelung zu unterschreiben.

Bauer greift Großhändler an

Ende 2008 kündigte die Bauer Media Group den beiden norddeutschen Pressegroßhändlern Mügge und Grade die Belieferung mit eigenen Titeln zum Februar 2009 und griff so das Alleinauslieferungsrecht der Grossisten in regional abgegrenzten Monopolgebieten an. Der Bundesgerichtshof entschied schließlich am 24. Oktober 2011, dass Bauer die Verträge kündigen durfte. „Jedem Unternehmen steht es grundsätzlich frei, den bisher unabhängigen Händlern übertragenen Vertrieb seiner Produkte selbst zu übernehmen“, hieß es in der höchstrichterlichen Entscheidung. Damit aber erhalten die Vertriebsunternehmen ein zusätzliches Druckmittel, um die Margen der Grossisten zu senken.

Zusätzlich greift Bauer auch das zentrale Verhandlungsmandat, das der Grosso-Verband bei den Margen-Verhandlungen ausübt, an. Deshalb wird die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln am 24. Januar 2012 über die Klage der Bauer Vertriebs KG gegen den Bundesverband Presse-Grosso verhandeln. Auf dem Spiel steht nicht weniger als das Gebiets- und Verhandlungsmonopol. Ohne zentrales Verhandlungsmandat ihres Bundesverbandes müssen vor allem kleinere Grossisten in strukturschwachen Gebieten mit Gewinnmargen rechnen, die kaum noch ausreichen dürften, um die Systemlogistik in dünn besiedelten und wirtschaftsschwachen Regionen dauerhaft aufrechtzuerhalten. Kritiker warnen bereits, Angebotsvielfalt und eine flächendeckende Distribution könnten so nachhaltig gefährdet werden.

Blick nach Großbritannien

Welche Folgen die Schwächung der Großhändler haben könnte, lässt sich in Großbritannien beobachten: Dort haben so viele Grossisten aufgeben müssen, dass der Markt heute von zwei Vertriebskonzernen, die selber über eigene Einzelhandelsketten verfügen, dominiert wird. Die Macht des britischen Duopols ist inzwischen so groß, dass die beiden Grossisten hohe Preise verlangen können, wenn sie über die Auslieferung einzelner Titel an die mittlerweile nur noch etwa 50.000 Verkaufsstellen verhandeln. Dafür aber fehlt kleineren Medienunternehmen oft das Geld. 

Für unabhängige Verlage, die in Deutschland erfolgreiche Titel wie Landlust oder Brand Eins auf den Markt brachten, besteht in Großbritannien kaum noch eine Chance. Das gefährdet die Medienvielfalt. Außer einem geringeren Angebot von Titeln haben die Leser von solchen Entwicklungen noch einen weiteren Nachteil. Dominante Großhändler können es sich nämlich leisten, nur noch solche Verkaufsstellen zu beliefern, die einen großen Absatz versprechen, also etwa Supermärkte oder Tankstellen. Der Kiosk und der Tante-Emma-Laden auf dem Lande können dabei schnell leer ausgehen. Das Resultat wäre eine Unterversorgung zahlreicher Regionen mit aktuellen Printmedien.

Zahl der Grossisten geht zurück

Dass die wirtschaftlichen Spielräume auch für deutsche Großhändler immer geringer werden, macht ein Blick auf die Marktentwicklung deutlich: Die Zahl der deutschen Grosso-Betriebe hat sich nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten in den vergangenen zehn Jahren (bis Ende 2010) um zwölf auf 69 Firmen reduziert. Das Bundeskartellamt genehmigte am 24. November eine weitere Fusion: In Nordrhein-Westfalen wollen sich das Hürther Unternehmen PresseVertrieb Köln Doll & Esser GmbH & Co. KG und der Wuppertaler Pressegroßhandel Probst & Heuser GmbH & Co. KG zusammenschließen. Beide Unternehmen beschäftigen derzeit zusammen etwa 360 Mitarbeiter und waren vor wenigen Jahren selbst erst durch Fusionen entstanden.

„Das Presse-Grosso bleibt ein unverzichtbarer Teil unserer Medienordnung“, haben CDU, CSU und FDP im aktuellen Koalitionsvertrag (S. 105) festgelegt. Deshalb will die Bundesregierung, so versprach Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), gegebenenfalls auch gesetzliche Initiative ergreifen, um das deutsche Presse-Grosso-System zu stabilisieren und so das Grundrecht auf Informationsfreiheit zu stützen. Ähnliches hat auch der nordrhein-westfälische Medien-Staatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) angekündigt.

Matthias Kurp

05.12.2011 | Beitrag erstellt von redaktion in publishing
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