Die europaweite Exklusivvermarktung von TV-Rechten an Fußballspielen könnte bald der Vergangenheit angehören. Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes dürfen Pay-TV-Verträge samt Decodertechnik nicht mehr auf einzelne Länder beschränkt bleiben. Dies, so urteilten die Luxemburger Richter, verstößt gegen die entsprechende EU-Binnenmarktrichtlinie.

Karen Murphy, Wirtin eins Pubs im südenglischen Southea/Portsmouth, hatte in ihrer Kneipe TV-Übertragungen von Spielen der englischen Premier League gezeigt. Dafür aber nutzte sie nicht einen Vertrag mit dem britischen Pay-TV-Marktführer BSkyB, sondern einen des griechischen Anbieters Nova, der ebenfalls live Premier-League-Partien übertrug. Auf diese Weise musste die Wirtin an Nova nur 930 Euro pro Saison überweisen – und sparte fast 9000 Euro. Prompt klagte die Premier League gegen Murphy und zwei andere Gastwirte, die sich ähnlich verhalten hatten. So sollte vor dem Londoner High Court durchgesetzt werden, dass aufgrund nationaler Urheberrechtsschutzgesetze keine ausländischen Pay-TV-Programme empfangen werden dürfen (siehe Artikel Sportrechte// Höher, schneller, weiter – und teurer!). 

EuGH untersagt exklusive nationale Vermarktung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) machte jetzt klar, dass ausländische Decoder-Karten zum Empfang von Spielen nicht verboten werden dürfen. In dem Urteil heißt es, ein Lizenzsystem, „das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne Mitgliedstaaten einräumt und den Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in den anderen Mitgliedstaaten mittels einer Decoderkarte anzusehen", entspreche nicht der Richtlinie über freien Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union. Gegen diese Entscheidung aus Luxemburg ist keine Berufung möglich.

Das neue Urteil bedeutet zugleich das Ende für exklusive nationale Vermarktungsverträge. Anbieter wie etwa BSkyB in Großbritannien oder Sky in Deutschland müssen also damit rechnen, dass Fußballfans künftig preiswertere ausländische Pay-TV-Programme abonnieren. So könnten etwa deutsche Zuschauer Bundesliga-Partien live via Satellit auch bei Sky Italia, Orange (Frankreich), ESPN (England) und Eurosport 2 (Osteuropa) sehen – auch wenn der deutsche Kommentar fehlt und nicht überall alle Partien gezeigt werden.

Sinkende Preise für Abos und Rechtepakete?

Plötzlich gilt auch für den Pay-TV-Sektor der freie Markt. Experten rechnen deshalb bereits mit sinkenden Preisen. Das dürfte sich aber nicht nur auf die Kundenverträge, sondern auch auf die Rechtepakete auswirken. Will etwa die Deutsche Fußball Liga (DFL) bei der Inlandsvermarktung keine Einbußen hinnehmen, wird sie künftig auf die Auslandsvermarktung verzichten müssen, damit Fußballfans nicht auf ausländische Angebote ausweichen können.

In den etwa 20.000 deutschen Kneipen, die zurzeit mit Sky-Abos Kunden anlocken, aber werden ausländische Pay-TV-Programme vermutlich auch weiterhin verboten bleiben. Das EuGH-Urteil weist daraufhin, dass von der Premier League produzierte Bilder dann nicht öffentlich ohne deren Erlaubnis gezeigt werden dürfen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke wie etwa das Logo der Liga oder deren Hymne enthalten. Die DFL dürfte also in Zukunft großen Wert darauf legen, entsprechende Elemente fest in der Aufzeichnung und Präsentation ihrer Spiele zu verankern.

Wirtschaftliche Folgen bleiben unklar

Die wirtschaftlichen Folgen des EuGH-Urteils für Sky und die DFL sind noch offen: Der Wert der Sky-Aktie ist nach Bekanntwerden der Entscheidung aus Luxemburg um zehn Prozent gesunken, der Kurs konnte sich dann aber wieder erholen. Zurzeit zahlt Sky pro Bundesliga-Saison 225 Millionen Euro an die DFL. Weitere 42 Millionen Euro soll die DFL pro Spielzeit durch die Auslandsvermarktung erhalten. Für die nächsten Verhandlungsrunden sind die Karten im Rechtepoker jetzt erst einmal neu gemischt worden. Die spannende Frage lautet, ob Sky wegen der fehlenden Exklusivität der Rechtenutzung weniger bieten wird, wenn demnächst die Bundesliga-Rechte ab der Spielzeit 2013/14 vergeben werden.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) kündigte inzwischen an, bei der in Kürze anstehenden neuen Rechtevergabe für den DFB-Pokal weiterhin nur auf eine nationale Vermarktung zu setzen. Bei diesem Vorgehen droht ausstrahlenden Sendern keine Pay-TV-Gefahr aus dem Ausland. Auch die Europäische Fußball-Union (Uefa) will ihre Verkaufspraxis nach dem Urteil nicht ändern und die Rechte weiterhin für jedes Land einzeln vergeben. Mit einheitlichen Sende- und Empfangsrechten für die gesamte Europäische Union ist also trotz der EuGH-Entscheidung kaum zu rechnen.

Generell aber wird sich beim Handel mit Medienrechten künftig einiges ändern. Der Rechtsanwalt Dieter Frey sagte bei einer Expertenrunde des 23. Medienforum.NRW in Köln (siehe Pressemitteilung) voraus, das Fußballurteil müsse auch auf andere Bereiche wie Musik, Film und E-Books übertragen werden.

Dr. Matthias Kurp

07.10.2011 | Beitrag erstellt von redaktion in television
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