24.02.2011 | Beitrag erstellt von in publishing,specials
In Ungarn steht für viele Experten auch nach den angekündigten Änderungen des neuen Mediengesetzes die Presse- und Meinungsfreiheit auf dem Spiel. Zwar konnte die EU-Kommission in vier Bereichen wichtige Lockerungen restriktiver Regelungen durchsetzen. Einige Paragrafen des seit 1. Januar geltenden rechtlichen Rahmens für die Medien wirken aber auch weiterhin repressiv.
Das neue Regelwerk, das seit zwei Monaten in vielen ungarischen Redaktionen Angst, aber auch Protest auslöst, umfasst 228 Paragrafen auf 175 Seiten. Das Mediengesetz war erst kurz vor Weihnachten auf Initiative von Premier Viktor Orbán im Parlament beschlossen worden, in dem die nationalkonservative Fidesz-Partei über eine Zweidrittelmehrheit verfügt. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist eine Medienaufsichtsbehörde (NMHH), die mit umfangreichen Befugnissen ausgestattet ist.
Dieses Kontrollorgan wurde bereits im vergangenen August für die Medien- und Telekommunikationsaufsicht gegründet. Die Behörde soll bei „politisch unausgewogener Berichterstattung“ Bußgelder von bis 90.000 Euro im Printsektor und von bis zu 750.000 Euro im Rundfunkbereich verhängen dürfen. Vor allem kleinere Medienbetriebe fürchten deshalb ihren Ruin, sollten sie politisch missliebige Inhalte drucken oder senden. Außerdem besteht für Ungarns Journalisten praktisch kein Redaktionsgeheimnis und kein Informantenschutz mehr. Ist die „nationale Sicherheit“ in Gefahr, müssen nämlich alle Quellen offengelegt werden.
Demnächst könnten viele ungarische Medienangebote von einem Tag auf den anderen durch die NMHH gestoppt werden. Die ersten Geldstrafen sollen allerdings frühestens in der zweiten Jahreshälfte ausgesprochen werden. Dass dies erst erfolgt, nachdem Ungarn (ab 1. Juli) nicht mehr den EU-Ratsvorsitz innehat, halten Experten für ein bewusstes Kalkül, um weiterer Kritik durch die EU-Kommission vorerst aus dem Weg zu gehen. Die Europäische Union hatte zu Jahresanfang bereits mit einem Verfahren wegen einer Verletzung des EU-Vertrages gedroht. In diesem Fall wäre das ungarische Mediengesetz vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet.
Restriktive Regelungen gelockert
Auf eine Intervention der EU-Kommission hin hat Orbán inzwischen zumindest in vier Punkten eingelenkt und die an Zensur erinnernden Regelungen ein wenig gelockert. Erstens wurde die gesetzliche Forderung nach ausgewogener Berichterstattung, die der Medienbehörde weitgehende Eingriffsmöglichkeiten in allen Medienbereichen einräumt, auf Hörfunk- und TV-Programme begrenzt, gilt allerdings auch weiterhin gleichermaßen für öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Anbieter. Explizit ausgenommen werden hingegen Abfragedienste (Video on Demand etc.) sowie Online-Inhalte. Zweitens sollen entgegen den ursprünglichen Plänen auch Medienunternehmen mit Sitz im Ausland nicht mehr wegen Verstößen gegen das ungarische Mediengesetz verfolgt werden können. Dieses Vorhaben widersprach dem sogenannten EU-Herkunftslandprinzip, das besagt, dass für Unternehmen immer die normativen Vorgaben des Landes gelten, in dem die jeweiligen Firmen ihren Sitz haben. Dadurch können ausländische Medienanbieter nicht mehr mit den neuen, drakonischen Geldbußen der ungarischen Kontrollbehörde belegt werden.
Drittens müssen Medienunternehmen neue Angebote auch nicht mehr vor dem Start anmelden, sondern haben sechzig Tage nach dem Start Zeit, sich registrieren zu lassen. Viertens hat Orbáns Regierung zugesagt, Inhalte nicht mehr schon dann zu verbieten, wenn sie die „Gefühle von Einzelnen, einer Minderheit oder Mehrheit“ verletzen. Diese weitgehende Regelung wäre einer faktischen Zensur durch die Medienbehörde gleichgekommen. Künftig soll dieser Passus auf Inhalte beschränkt werden, die der „Anstiftung zu Hass oder Diskriminierung“ gleichkommen.
Klima der (Selbst-)Zensur befürchtet
Die EU-Kommission machte geltend, dass die vier Regelungen, die nun geändert werden sollen, der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und sogar der Grundrechtecharta widersprechen. Allerdings kennt das EU-Recht keinerlei gesetzliche Vorgaben, mit denen sich die umstrittene Zusammensetzung des Medienrates außer Kraft setzen ließe. Die NMHH wird mit einer Amtszeit von neun Jahren von der ehemaligen Fidesz-Abgeordneten Annamária Szalai geleitet. Sie ist zugleich Vorsitzende eines fünfköpfigen Medienrates, der ausschließlich aus weiteren national-konservativen Politikern besteht.
Viktor Orbáns Partei Fidesz erhält mit der Medienbehörde ein wichtiges Instrument, um das öffentliche Meinungsklima zu beeinflussen. Eine Definition dafür, wann welche Medieninhalte als „ausgewogen“ gelten dürfen, bleibt das neue ungarische Mediengesetz auch weiterhin schuldig. Dadurch werden viele Journalisten verunsichert und dürften sich vor allzu kritischer Berichterstattung scheuen. Zahlreiche Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der bereits hunderte Redakteure entließ, wirken ohnehin schon seit Monaten „entpolitisiert“.
Auch im Bereich Informantenschutz muss die Budapester Regierung keinerlei Nachbesserungen vornehmen. Deshalb erwägen liberale, grüne und sozialdemokratische Gruppierungen im EU-Parlament eine Resolution zugunsten der Pressefreiheit in Ungarn. Die vier versprochenen Nachbesserungen sollen zwar per Schnellverfahren umgesetzt werden, doch fürchten viele Medienexperten und Politikwissenschaftler, dass Ungarn bald dennoch ein Klima der (Selbst-)Zensur droht. Die linksliberale Tageszeitung Népszabadság (zu siebzig Prozent im Besitz des Verlages Ringier) hat inzwischen eine Klage gegen das Gesetz eingereicht – wegen versuchter Behinderung der Meinungs- und Pressefreiheit.
24.02.2011 | Beitrag erstellt von in publishing,specials
Kommentar erstellen | Trackback-Link
Views: 1356
- 0 Kommentar(e)




