Im Interview mit dem medienforum.magazin skizziert Marc Jan Eumann seine medienpolitischen Vorstellungen. Der neue Medienstaatssekretär der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist seit Mitte Juli im Amt. Eumann ist außerdem Vorsitzender der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand.

Herr Eumann, in welcher Situation nutzen Sie wann welche Medien, um sich über das aktuelle Geschehen auf dem Laufenden zu halten?
Die Tageszeitungen am Morgen gehören zu meinem ganz persönlichen Medienmenü ebenso dazu wie verschiedene Newsletter und Online- Dienste. Im Auto ist das Radio mein Begleiter. E-Mail und SMS sind mir unentbehrlich geworden, um den zahlreichen Anfragen und Kontaktwünschen, die mich erreichen, auch tatsächlich gerecht werden zu können. Natürlich gehört auch noch immer das Telefon zu den wichtigen Medien. Und wenn der Arbeitstag spät endet, ist das Buch klassische Bettlektüre.

Wann haben Sie sich zuletzt über welche Medienleistung geärgert?
In der Diskussion um den Jugendmedienschutzstaatsvertrag habe ich in verschiedenen Blogs, Foren oder via Twitter manches gelesen, was einer gründlicheren Prüfung nicht standgehalten hätte. Ich freue mich über das Mitmach- Web und seine Perspektiven, sehe aber auch gleichzeitig die Vorteile, die Redaktionsstrukturen bei der Erstellung von gründlicher Information liefern können.

Und was halten Sie von Facebook, Twitter & Co.?
Eine Menge, wenn man richtig damit umgeht. Erst über Facebook schaffe ich es beispielsweise, Verbindungen zu halten. Bei den sozialen Netzwerken wie Facebook oder den Angeboten der VZ-Gruppe sollte man nicht vergessen: Was einmal online ist, ist nur schwerlich zu korrigieren. Das Internet vergisst nichts. Dienste wie Twitter behalten sich vor, im Falle eines Verkaufs die Daten ihrer Nutzer mitzuverkaufen. Insofern sollte bei der Nutzung solcher Angebote die Sensibilität für die Bereiche des Datenschutzes nicht fehlen. Da sehe ich aber die Nutzerinnen und Nutzer ebenso in der Verantwortung wie die Anbieter selbst und letztlich auch die Politik, die hier die richtigen Regeln vorgeben muss.

Haben die alten Leitmedien Zeitung und Fernsehen das Rennen gegen das weltweite Online-Netz schon verloren?
Nur, wer nicht bereit ist, sich zu verändern, hat verloren. Wir sehen gerade eine erstaunliche Entwicklung beim Fernsehen, das seine Marktanteile an den Mediennutzungsbudgets trotz Internet noch steigern konnte. Außerdem zeigen Erfolgsgeschichten wie die Auflagenentwicklung der Wochenzeitungen Die Zeit und Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, dass Zeitungen auch in diesen Zeiten ihre Auflagen noch steigern können. Spannend finde ich, wie innovativ die Frankfurter Rundschau und ihr App-Angebot sind. Und es bestehen zahlreiche Möglichkeiten für die Verlage, auch jenseits der gedruckten Ausgaben publizistisch relevant und wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Man muss die Veränderungen im Mediennutzungsverhalten akzeptieren und die eigenen Angebote entsprechend gestalten. Das gilt übrigens auch für das Fernsehen. Wir erleben dort derzeit ja nur einen Aufschub. Die langfristige Bewegung geht weg von den Angeboten für viele, hin zu individuellen Mediennutzungsformen, auf die mit den entsprechenden Differenzierungsstrategien reagiert werden muss. Eine Aufgabe der Medien, die Integration in unserer Gesellschaft zu fördern – wie dies etwa für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk formuliert ist –, wird langfristig gesehen immer schwerer zu verwirklichen sein.

Sind Ordnungspolitik und Medienpädagogik eigentlich gut genug vorbereitet auf all die neuen digitalen Entwicklungen?
Die Medienpolitik und all diejenigen, die sie wie ich vertreten, wissen um die Herausforderungen und auch um die Einschränkungen von politischer Gestaltungskraft. Natürlich hinken politische Gestaltungsversuche oft genug aktuellen Entwicklungen hinterher. Das bedeutet aber nicht das Ende von Medienpolitik. Im Gegenteil: Medienpolitik wird mehr und mehr zur Gesellschaftspolitik. Wie die Anbieter von Medien selbst sind auch wir in der Politik aufgerufen, uns mit der beschleunigten gesellschaftlichen Entwicklung auseinanderzusetzen und dabei neue Rezepte zu entwickeln.

Und wie wollen Sie das erreichen?
Wir brauchen die Beteiligung der Anbieter, aber auch jene der Nutzerinnen und Nutzer und der zivilgesellschaftlichen Akteure, um Modelle der regulierten Selbstregulierung zu erarbeiten. Beim Thema Jugendschutz funktioniert das ja schon ganz gut. Medienpädagogische Konzepte haben sich in den vergangenen Jahren ebenfalls rasant entwickelt und eine Reihe guter Projektideen entstehen lassen. Hier geht es nun darum, Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln, die mehr zulassen als zeitlich begrenzte und örtlich letztlich zufällige Angebote für den Ausbau von Medienkompetenz in allen Bereichen.

 

Wenn es um Daten- und Verbraucherschutz geht, scheinen die Grenzen klassischer Medienpolitik schnell erreicht. Welche Spielräume sehen Sie, um zum Beispiel auch den Schutz von Persönlichkeitsrechten zu gewährleisten?
Ich habe das zuvor schon angesprochen. Medienpolitik als klassischer Gestaltungsversuch in Form von Government von oben nach unten wird immer weniger dafür sorgen, dass zum Beispiel Nutzende sensibler mit ihren Daten umgehen oder dass bei Unternehmen das Problembewusstsein in dieser Hinsicht wächst. Nationale Anstrengungen, und das gilt für landesweite mit Blick auf die international agierenden Anbieter noch mehr, werden kaum sicherstellen, dass etwa Google seinen Umgang mit Persönlichkeitsrechten verbessert. Allerdings können durch das Zusammenspiel von Politik, Nutzenden und institutionellen wie nicht-institutionellen Akteuren sowie letztlich der Nutzenden und der Anbieter selbst positive Ergebnisse entstehen. Politik muss hier Ziele formulieren und sich selbst mit diesen Vorgaben einbringen. Verlassen können sich alle darauf, dass jedenfalls keine Beliebigkeit Einzug hält. Was Recht und Gesetz ist, wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass es sich im Internet abspielt. Das werden wir genau beobachten und die entsprechenden Verstöße auch verfolgen. Gleichzeitig werden wir langfristig nur dann erfolgreich sein, wenn wir eben neue Instrumente gemeinsam entwickeln und als Politik auch die internationale Abstimmung suchen.

Kann der Staat in der digitalen Welt überhaupt noch ausreichend Schutzräume gewährleisten? Oder hängt nicht im Grunde immer mehr vom Problembewusstsein des Einzelnen ab?
Natürlich hat das Web 2.0 mit seinen vielfältigen positiven Anwendungspotenzialen auch die Gefahren erhöht, die sich mit der Preisgabe persönlicher Daten verknüpfen. Das Gleiche gilt für die Annehmlichkeiten elektronischer Einkäufe. Wir brauchen beides: ein modernes, auf die aktuellen Anforderungen angepasstes Regelwerk inklusive der entsprechenden politischen Strategien und die Sensibilität und Unterstützung derer, für die wir tätig sein wollen.  

Sie haben eine Art Medienführerschein gefordert. Bestehen für das Vorhaben, mit dem die Medienkompetenz gestärkt werden soll, schon konkrete Umsetzungspläne?

Die Analogie zum Straßenverkehr hinkt ja an vielen Stellen. Wichtiger als das Wort und das Bild, das man damit verbindet, ist mir der konkrete Inhalt. Ich möchte, dass wir sicherstellen, dass in bestimmten Altersstufen ein überprüfbares Maß an Medienkompetenz als instrumentelles Können, reflektierendes Wissen und gestaltende Kompetenz vorhanden ist. Das ist für die unterschiedlichen Altersstufen differenziert zu beschreiben. Ich weiß, dass dies schwierig ist. Ich glaube aber, dass wir diesen wichtigen Bereich nicht dem Zufall überlassen und lapidar feststellen können: Die eine hat es, der andere nicht. Wir müssen uns um Chancengleichheit in diesem Feld bemühen, damit die Potenziale, die mit der Nutzung dieser Angebote verknüpft sein können, auch tatsächlich realisiert werden.

Wer soll denn eigentlich die Ausbildung der „Fahrschüler“ übernehmen?
Dabei sehe ich einerseits die Schule in der Pflicht, die das ja auch für andere Bereiche gesellschaftlich relevanten Lernens sicherstellt. Ich sehe aber auch große Möglichkeiten für innovatives Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure. Die beteiligten Ressorts der Landesregierung arbeiten an der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung.

Um die Qualität von Medieninhalten einschätzen zu können, haben Sie angekündigt, sich für eine Stiftung Medientest einzusetzen. Ähnliches wurde bereits Anfang der 90er-Jahre diskutiert. Wie aber lässt sich ein solches Modell realisieren?
Auch hier geht es darum, dass wir gemeinsam darauf schauen, welches Ergebnis wir uns am Ende wünschen: Gefragt sind Orientierung und Übersichtlichkeit bei einem Angebot von Sendungen, das den meisten inzwischen unüberschaubar erscheint. Die Stiftung Medientest kann eine solche Orientierungshilfe sein, wenn sie eine Positivauswahl herstellt. Sie kann Sendungen benennen, die besonders wertvoll sind. Sie kann Aufmerksamkeit schaffen für solche Inhalte, die vielleicht wegen ihrer Platzierung und Kommunikation ansonsten untergehen. Ich würde ein solches Modell gern mit den Sendern gemeinsam angehen, und ich glaube, dass die Chancen dafür heute besser sind als noch vor zwanzig Jahren. Die Angebote differenzieren sich immer stärker aus, die Zahl der Akteure ist noch einmal merklich gestiegen. Ich bin sicher, dass auch die Anbietenden den Wunsch nach Profilierung haben. Dazu kann eine Stiftung Medientest einen Beitrag leisten.

Auch beim Medienkonzentrationsrecht geraten Medien- und Ordnungspolitik – vor allem angesichts crossmedialer Verflechtungen – schnell an ihre Grenzen. Das Gebot der Meinungsvielfalt und die Wachstumswünsche integrierter Medienkonzerne stehen oft im Widerspruch. Brauchen wir neue Modelle zur Ermittlung von crossmedialer Medienkonzentration?
Zunächst finde ich, dass wir mit dem existierenden Medienkonzentrationsrecht auch in schwierigen Konstellationen wie etwa der Kontroverse um die Untersagung eines Kaufs der ProSiebenSat.1- Gruppe durch die Axel Springer AG zu guten und tragfähigen Entscheidungen gekommen sind. Die Herausforderungen liegen zum einen bei crossmedialen Konzentrationsprozessen, aber auch die zunehmende Internationalisierung fordert das Medienkonzentrationsrecht heraus. Die weitgehende Digitalisierung aller Prozesse sowie die zunehmende und gleichzeitig noch an Tempo gewinnende Diversifizierung aller Angebote in den unterschiedlichen Medien tun ihr Übriges dazu. Wir müssen deshalb das von den Marktanteilen des Fernsehens ausgehende Medienkonzentrationsrecht weiterentwickeln und Instrumente finden, verwandte und relevante Märkte mit ihrem Einflusspotenzial einzuschätzen. Auch dabei sollten wir die Möglichkeiten, die Governance-Prozesse bieten, sinnvoll nutzen – etwa indem wir auch in diesem Bereich über Selbstverpflichtungen für die Anbieter nachdenken, also auch hier die klassische Regulierung um Modelle regulierter Selbstregulierung ergänzen.

Sehen Sie in diesem Zusammenhang Spielräume für ein neues Landesmediengesetz oder lässt sich Meinungsvielfalt nur per Rundfunkänderungsstaatsvertrag sichern?
Im Landesmediengesetz können wir solche Instrumente ebenfalls installieren, um zu zeigen, dass sie auf Landesebene funktionieren und einen wertvollen Beitrag leisten können. Gerade bei der Weiterentwicklung des Konzentrationsrechtes hat die zurückliegende Novellierung des Landesmediengesetzes wenig Neues gebracht. Natürlich ist auf Bundesebene der Rundfunkstaatsvertrag das richtige Werkzeug.

Wie müssen sich Print- und TV-Landschaft verändern, um im Wettbewerb mit dem World Wide Web überleben zu können?
Ich wünsche mir Angebote, die auf den unterschiedlichen medialen Wegen die Nutzenden erreichen. Sie müssen also zukunftsfest werden. Ansonsten überlasse ich die Strategieentwicklung gern den Akteuren selbst. Politik soll den rechtlichen Rahmen für eine freiheitliche Ordnung des Rundfunks schaffen und nicht den Programmdirektor spielen.

Welche Rolle spielt dabei der öffentlichrechtliche Rundfunk?
Ich sehe die großen Aufgaben, die der öffentlich- rechtliche Rundfunk für unser demokratisches Gemeinwesen hat, noch weiter wachsen. Mehr denn je stellt sich die Frage, wie ein Gespräch der Gesellschaft organisiert werden kann, wenn die Möglichkeit, unterschiedliche Gruppen zu erreichen, auf wenige Gelegenheiten beschränkt ist. Wie kann der öffentlichrechtliche Rundfunk also Medium und Faktor sein oder seiner Integrationsfunktion für das gesellschaftliche Ganze gerecht werden? Das wird in Zeiten der zunehmenden Individualisierung immer schwerer und gleichzeitig immer wichtiger. Die Versuchung, massenattraktiv zu sein und sich dort aufzuhalten, wo die meisten sind, wird wachsen. Ich wünsche mir von allen, die Verantwortung tragen, den Mut, das Profil zu schärfen, statt es zu schleifen.

Sie haben sich immer wieder gegen Werbung bei ARD und ZDF ausgesprochen. Warum?
Ich bin davon überzeugt, dass Werbefreiheit ein Stück zusätzliche Unabhängigkeit sein kann. In der ARD hat sich ein Werberahmenprogramm entwickelt, das mit seiner Ausgestaltung stark auf die Bedürfnisse von Werbekunden eingeht, aber in seiner Machart und Ausrichtung so sehr den Angeboten der privaten Anbieter ähnelt, dass viele sich im Lichte dieser Programme fragen, wo der Unterschied ist, der eigentlich den Unterschied machen soll. Diese Situation muss man vermeiden. Öffentlich-rechtliche Programme dürfen nicht verwechselbar sein. Das Gebührenprivileg ist auch immer ein Ansporn, im besten Sinne anders zu sein, unbequem und fordernd.


Die alte Rundfunkgebühr wird demnächst gegen eine Haushaltsabgabe ersetzt – eine richtige Entscheidung?

Ohne Wenn und Aber: ja! Das neue Modell ist einfacher und transparenter als das bestehende und sichert die Zukunftsfähigkeit des öffentlich- rechtlichen Rundfunks. Das ist gut. Außerdem bringt es für viele eine Entlastung und führt zu einer Abgabengerechtigkeit.

Vor allem kleinere Gewerbebetriebe klagen, das neue System werde sie viel stärker belasten als die alte Rundfunkgebühr. Ist das gerecht?
Bei der Betriebsstättenabgabe ist eine Staffelung vorgesehen, die sich an der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten orientiert. Das führt bei Selbstständigen und Kleinunternehmen zu einer Entlastung, bei anderen Betrieben allerdings kann dies zu einer Mehrbelastung führen. Das ist aber eine richtige politische Entscheidung. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll eben nicht nur über die Privatnutzer, sondern auch über die Wirtschaft erfolgen, und zwar wie im bisherigen Umfang.

Sie haben im vergangenen Jahr eine sogenannte Medienabgabe ins Spiel gebracht, von der auch privatwirtschaftliche Medienanbieter profitieren sollten. Würde ein solches Modell nicht verfassungsrechtlich sowohl mit dem EU-Beihilferecht als auch mit dem dualen Rundfunksystem in Konflikt geraten?

Gehen wir zunächst mal einen Schritt zurück. Derzeit fördern wir mit der Gebühr, die jetzt durch eine Haushaltsabgabe ersetzt wird, die Struktur öffentlich-rechtlichen Rundfunks – immer in der Hoffnung, dass die durch ihn hervorgebrachten Leistungen dies rechtfertigen. Gegen den Ansatz, wenigstens zu einem Teil die Leistung zum Ausgangspunkt der Betrachtung zu machen, spricht ja nichts. Warum also wollen wir das Entstehen hochwertiger Dokumentationen, herausragender Features oder Reportagen nicht unterstützen – auch monetär? In anderen europäischen Ländern geschieht dies bereits im Bereich Zeitung beispielsweise mit dem Instrument der direkten Presseförderung. Natürlich muss dabei die Staatsferne weiter oberstes Gebot sein. Ehe wir aber über verfassungsrechtliche Schranken oder EU-Vorgaben sprechen, sollten wir uns die Diskussion darüber leisten, ob wir eine solche Medienabgabe wollen.

Die deutsche Medienpolitik befindet sich im Spannungsfeld zwischen Kultur und Wirtschaft. Der Föderalismus und ein komplexer Regulierungsrahmen haben dazu geführt, dass die Ordnungspolitik auf neue Medienentwicklungen meist nur mit großer zeitlicher Verzögerung reagieren kann. Ist das System nicht längst an seine Grenzen geraten?
Das glaube ich nicht. Die Rundfunkänderungsstaatsverträge sind, bei aller berechtigten Kritik, die man üben kann, ein Stück gelungener Gestaltung der Rundfunkordnung. Ich glaube, wir müssen Abschied nehmen von der Idee der großen Würfe. Es gibt keine einfache Medienpolitik. Es gibt die harte Arbeit an vielen verschiedenen Baustellen. Ich habe einige genannt.

Wie lässt sich das Regulierungssystem modernisieren?
Indem wir Medienpolitik anders gestalten und begreifen – nicht mehr vor allem als klassisches Regieren, Top-down, hier die Sender dort die Empfänger, sondern als Prozess des Miteinanders von zahlreichen beteiligten Akteuren. Politik muss dabei Zielvorstellungen formulieren und einbringen, um sie dann gemeinsam umzusetzen.

Der klassische Rundfunkbegriff wird vor allem durch das Internet immer unschärfer. Welche Rolle werden künftig die Landesmedienanstalten spielen?
Die Landesmedienanstalten haben wichtige Aufgaben jenseits der Lizenzierung von Programmen und der Bewertung, was als Rundfunk gelten kann. Ich nenne nur die Förderung und Entwicklung von Medienkompetenz. Hier hat die Landesanstalt für Medien in Nordrhein- Westfalen in den zurückliegenden Jahren – gemeinsam mit Partnern – in herausragenden Projekten und Initiativen Maßstäbe gesetzt. Diese Arbeit wird auch künftig unverzichtbar sein. Die Entwicklung des Bürgermediensektors ist eine weitere wichtige Aufgabe.

Sie sprechen sich für eine neue Medienanstalt der Länder aus. Sollen die Landesmedienanstalten also abgeschafft werden oder aber ein (weiteres) neues gemeinsames Gremium erhalten?
Es geht nicht um nationale, sondern um länderübergreifende Lösungen. Deshalb wird sich Nordrhein-Westfalen viel stärker als bisher für die Etablierung einer Medienanstalt der Länder einsetzen. Das ist die richtige Antwort auf die Veränderung in der Medienlandschaft und bedeutet keineswegs die Abschaffung der Landesmedienanstalten. Im Gegenteil, ich glaube, dass es zu einer Stärkung der Landesmedienanstalten führen würde.

Seit einiger Zeit pochen vor allem die Zeitungsverlage auf ein sogenanntes Leistungsschutzrecht, um ihre Inhalte gegen Kopien im Internet zu schützen. So wollen die Verleger sicherstellen, dass von ihnen finanzierte Inhalte nicht von Dritten übernommen werden können, um damit Geld zu verdienen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist eine neue Verwertungsgesellschaft im Gespräch. Macht eine solche weitere ordnungspolitische Instanz Sinn?
Nachvollziehbar ist aus meiner Sicht zunächst das Ansinnen der Verleger, dass Inhalte, die von ihnen online ohne Entgelt zur Verfügung gestellt werden, nicht von anderen als Teil eines Geschäftsmodells genutzt werden sollten. Ob eine neue Verwertungsgesellschaft hier die richtige Antwort ist, vermag ich noch nicht zu beurteilen.

In der Ära von Wolfgang Clement hat die SPD -Medienpolitik in Nordrhein-Westfalen auf Struktursteuerung und teilweise hochsubventionierte Leuchtturmprojekte gesetzt. Die CDU hat das anschließend zurückgefahren und vor allem die Zeitungsverlage von Wettbewerbsschranken im Rundfunksektor befreit. Wie sieht Ihre medienpolitische Strategie für den Medienstandort Nordrhein-Westfalen aus?
Wir können Medienpolitik oder eine medienpolitische Strategie heute nicht mehr auf ein oder zwei Themenfelder konzentrieren oder sie an dem einen oder anderen vermeintlichen Leuchtturmprojekt festmachen. Dafür sind die Aufgaben zu vielfältig geworden und die damit verbundenen Herausforderungen zu groß. Es geht eben nicht nur um die Zeitungsverlage, sondern auch um den Gamessektor, die Filmbranche, den Fernsehsektor und die Digitalwirtschaft. Meine Strategie wird sein, eben nicht so zu tun, als hätten sich die Zeiten nicht geändert, sondern eine moderne Medienpolitik zu entwickeln, die den aktuellen Herausforderungen entspricht.

Die CDU wollte die Filmstiftung NRW jenseits ihres klassischen Auftrages auch als eine Art Standortagentur für das Medienland NR W aufstellen. Bleibt es bei diesem Vorhaben? Wie wird sich das Operationsfeld der Filmstiftung künftig verändern?

Aber genau das hat die CDU nicht getan. Vielmehr hat sie über die sogenannte Clusterstrategie mit dem Mediencluster eine weitere Anlaufstelle geschaffen, statt Ressourcen zu bündeln. Das soll sich jetzt ändern. Wir wollen einen neuen Zuschnitt für die Filmstiftung, die wir künftig als Filmstiftung „plus“ sehen. Dabei soll der Markenkern als kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung erhalten bleiben. Ein Teil der Weiterentwicklung wird aber darin bestehen, dass wir die Aufgaben des Medienclusters in die Filmstiftung integrieren. Aspekte der Kreativwirtschaft gilt es ebenso zu berücksichtigen wie das Thema Standortmarketing. Hier hat NRW Nachholbedarf.

Was wird aus dem Mediencluster NRW? Werden sich die Aufgabenbereiche von Filmstiftung und Medien.NRW künftig nicht überschneiden, wenn die Filmstiftung zur Standortagentur wird?
Ich habe angekündigt, das Mediencluster in die Filmstiftung zu integrieren. Dabei bleibt es. Es geht also nicht um Überschneidung, sondern darum, dass die wichtigen Aufgaben von Clusterbildung und Clusterförderung künftig an anderer Stelle verantwortet werden. Ich bin davon überzeugt, dass diese Konzentration in der Filmstiftung zu noch mehr Durchschlagskraft führt.

Sie haben auch angekündigt, die Förderstrukturen für die Gamesbranche zu vereinfachen. Nordrhein-Westfalen spielt im Gamesbereich allenfalls im Publishersektor eine Rolle. Was fehlt, sind leistungsstarke Entwickler elektronischer Spiele. Wie wollen Sie das ändern?
Wir müssen uns darauf konzentrieren, Strukturen zu schaffen, die gerade die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte erleichtern. Das ist aber nur der erste Schritt. Jene, die hier ihre Ausbildung beenden, müssen dann auch Voraussetzungen vorfinden, die ihnen beispielsweise die Existenzgründung erleichtern.

04.01.2011 | Beitrag erstellt von redaktion in special nrw,specials,standpunkt
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