01.05.2010 | Beitrag erstellt von in television
Wie stark dürfen privatwirtschaftliche TV-Programmanbieter die Qualität ihrer Nachrichten von Kostenkalkulationen abhängig machen? Nach der Ankündigung der ProSiebenSat.1 Media AG , im Newsbereich kräftig sparen zu wollen, diskutieren Medienpolitik und Landesmedienanstalten über Nachrichten-Mindeststandards.
Als das Bundesverfassungsgericht 1986 mit seinem sogenannten Niedersachsen- Urteil den Grundstein für das duale Rundfunksystem legte, erlaubte es den privatwirtschaftlichen Anbietern ausdrücklich, „möglichst massenattraktive, unter dem Gesichtspunkt der Maximierung der Zuschauer- und Hörerzahlen erfolgreiche Programme zu möglichst niedrigen Kosten“ herzustellen.
Ein Jahr später präzisierten die Karlsruher Richter in einem weiteren Rundfunkurteil, wie sie sich die Konkurrenz zwischen öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Anbietern vorstellten, und zwar als publizistischen Wettbewerb, der sich „anregend und belebend auf das inländische Programmangebot auswirken und Meinungsvielfalt stärken und erweitern“ soll. Zumindest für den Nachrichtenbereich bleibt dieses Postulat in zahlreichen Fällen ein frommer Wunsch.
Viele Macher kommerzieller TV- und Hörfunkprogramme betrachten den Newsbereich nämlich vor allem als kostspielige Bremse, die den Audienceflow blockiert und per Werbung nicht refinanziert werden kann. „Nachrichten sind vielleicht für das Image bei den Politikern wichtig, aber nicht unbedingt bei allen Zuschauern. Der Durchschnittszuschauer wird nicht verzweifeln, falls es bei N24 Veränderungen geben sollte“, kommentierte der ProSiebenSat.1-Vorstandsvorsitzende Thomas Ebeling Ende vergangenen Jahres Überlegungen, den Nachrichtenkanal N24 zu verkaufen oder aber einem gründlichen Sparkurs zu unterziehen.
Millionenverlust für N24
Als die ProSiebenSat.1 Media AG für 2006 zum letzten Mal in ihrem Geschäftsbericht detaillierte Bilanzdaten für einzelne Programme aufschlüsselte, erzielte der Newskanal bei einem Umsatz von 89,4 Millionen Euro noch eine Umsatzrendite in Höhe von 14,7 Prozent. Das Vorsteuerergebnis lag damals bei 13,1 Millionen Euro. Inzwischen verkündet das ProSiebenSat.1-Management ganz andere, nämlich tiefrote Zahlen. Die dramatischen Einbrüche der Werbeeinnahmen sollen zu großen Verlusten geführt haben. Ebeling klagte, das N24- Geschäft sei „mit mehr als vierzig Millionen Euro dauerhaft defizitär“.
Die betroffenen Mitarbeiter haben für Ebelings Kalkulationen kaum Verständnis, ebenso wenig wie Vertreter der Landesmedienanstalten und der Medienpolitik. Es geht um mehr als 300 Mitarbeiter in Berlin und um publizistische Vielfalt. Der N24-Betriebsrat kann die negativen Zahlen der Geschäftsführung nicht recht nachvollziehen. So hätten im vergangenen Jahr 75 Millionen Euro Verbreitungs- und Programmkosten etwa dreißig Millionen Euro Werbe- und sonstigen Erlösen gegenüber gestanden. Hinzu seien etwa 65 Millionen Euro gekommen, die N24 von ProSieben, Sat.1 und kabel eins für die Lieferung von Nachrichtenbeiträgen erhalten habe.
Nachrichten je nach Kassenlage
Ende Februar wurden Pläne der noch immer mit knapp 3,3 Milliarden Euro verschuldeten ProSiebenSat.1 Media AG bekannt, die Nachrichtenbudgets von Sat.1, ProSieben und kabel eins um zwei Drittel zu kürzen. Der Konzern leidet zurzeit unter einer jährlichen Zinsbelastung von mehr als einer viertel Milliarde Euro. Auch wenn sich Vorstandschef Ebeling inzwischen um Schadensbegrenzung bemüht und den Ministerpräsidenten der Länder schrieb, seine Unternehmensgruppe wolle sich keineswegs „komplett von der publizistischen Relevanz verabschieden“, zeigten sich die für Medienpolitik zuständigen Referenten in den Staatskanzleien der Länder alarmiert. Geprüft werden nun Vorhaben, mit entsprechenden Formulierungen im Rundfunkstaatsvertrag festzuschreiben, welches Mindestmaß an Nachrichten für TV-Vollprogramme gewährleistet werden muss. Norbert Schneider, der Direktor der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien (LfM), hatte bereits im vergangenen Dezember kritisiert, „Nachrichtenprogramme je nach Kassenlage anzubieten“, sei keine Lösung.
Anfang März veröffentlichte die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM ) ein Positionspapier mit dem Titel „Nachrichtensendungen im privaten Rundfunk“. Darin betonen die Chefs der Medienaufsicht, es dürfe nicht in das Belieben privater Vollprogrammveranstalter gestellt sein, „Nachrichtensendungen, die den ‚harten Kern’ von Informationsprogrammen bilden, entweder anzubieten oder einfach auf sie zu verzichten oder in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Budgets teilweise sogar über die Einnahmeausfälle hinaus zu kürzen“. Der Nachrichtenumfang habe sich in den vergangenen zehn Jahren bei einigen Anbietern nahezu halbiert und Newssendungen seien auf Programmplätze nach Mitternacht verschoben worden (Vox), kritisierten die DLM -Medienwächter.
Mindeststandards gefordert
Im Kampf um die Zuschauer verlieren fast alle deutschen TV-Nachrichtensendungen an Marktanteilen (siehe Tabelle „Zuschauermarktanteile von TV-Nachrichten“). Weil sich immer mehr Zuschauer im Internet informieren (siehe Artikel „Multiplattform-Strategien: TV-Nachrichten jederzeit und überall“ im medienforum.magazin 1/2008), setzen einige Newsredaktionen im Fernsehen lieber auf allzu Seichtes. Prompt bemängelten die Landesmedienanstalten „Boulevardisierung und Selbstreferentialität“. Das DLM -Positionspapier regt an, im TV-Nachrichtengeschäft über eine Form von Selbstverpflichtung nachzudenken oder ordnungspolitische Anreizfaktoren zur Verbesserung der publizistischen Qualität zu schaffen.
„In Zeiten knapper Mittel droht die Gefahr, dass Programme zusammengestrichen werden, die sich auf ihrem Sendeplatz nicht refinanzieren“, sieht der DLM -Vorsitzende Thomas Langheinrich Handlungsbedarf. Die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten hatte bereits am 18. November 2009 mit einem Positionspapier („Der Preis der Qualität“) an die verantwortlichen Programmmacher und Medienpolitiker appelliert, die publizistische Leistungsfähigkeit privatwirtschaftlicher Angebote zu sichern. Sollte die Sparwelle im Newsbereich anhalten, so regen die Landesmedienanstalten an, müssten Begriffe wie Vollprogramm oder Information im Rundfunkstaatsvertrag konkretisiert werden. Außerdem scheine für überwiegend zugelieferte Nachrichten „ein festgelegter Mindestaufwand mit Blick auf eine Referenzgröße (z. B. Minutenpreis, Prozentsatz am Gesamtaufwand des Programms, Werbenetto o. ä.) sinnvoll und praktikabel“. Für den Fall, dass eine Selbstverpflichtung der Anbieter scheitere, kündigte die DLM für den Nachrichtenbereich eine Richtlinie zur Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen an.
Diktatur der intellektuellen Elite?
„Man muss nicht immer ein bewegtes Bild haben, ein Foto reicht auch“, kämpfte ProSiebenSat.1-Chef Ebeling Ende Februar für seinen rigiden Sparkurs. Zugleich versicherte sein Unternehmenssprecher aber, der Umfang der Nachrichten von Sat.1, ProSieben und kabel eins werde nicht gekürzt. Auf die Kritik zahlreicher Medienpolitiker – darunter auch Kultur- und Medienstaatsminister Bernd Neumann (CDU ) – reagierte Ebeling mit Unverständnis. Weiteren Regulierungsbedarf sieht der ehemalige Pepsi-Manager nicht und beschwerte sich über eine „Diktatur der Intellektuellen Elite bei der Qualitätsdebatte“.
Während Ebeling den Erfolg der ProSiebenSat.1-Programme vor allem an Zuschauermarktanteilen misst, verweisen die Landesmedienanstalten auf die öffentliche Funktion der Medien. Forderungen, privatwirtschaftlicher Rundfunk könne auf jegliche Beteiligung an einer öffentlichen Aufgabe verzichten und als ein Gewerbe wie jedes andere betrachtet werden, erteilten die Vertreter der Medienaufsicht in ihren jüngsten Positionspapieren explizit eine Absage. Vielmehr müssten „Überlegungen forciert werden, welche Anreize diesem Bereich des dualen Systems zuteilwerden könnten, damit er auch in Zeiten schwindender Mittel seine Rolle für die Herstellung von Öffentlichkeit angemessen wahrnehmen kann“. Außerdem wird darüber diskutiert, ob im Rundfunkstaatsvertrag Veranstaltern ab einem bestimmten Zuschauermarktanteil Mindestbudgets und Mindestsendezeiten für Nachrichten vorgeschrieben werden sollen.
Anreiz- und Belohnungssysteme
Der N24-Fall hat sich zum Kristallisationskern einer Nachrichtendebatte entwickelt, bei der es vor allem um die Kosten geht. Dabei gerät fast in Vergessenheit, dass N24 zwar seit 2006 Jahr für Jahr, gemessen an den Zuschauermarktanteilen, erfolgreicher als das RTL-Pendant n-tv ist, aber kaum noch etwas mit einem Nachrichtenkanal zu tun hat. Meist werden Reportagen von technischen Pioniertaten oder leicht bekömmliche Dokumentationen gezeigt. Aufwendige Recherchen sind Mangelware, und vieles von dem, was N24 an Nachrichten zeigt, ist nahezu identisch auch bei Sat.1, kabel eins oder ProSieben zu sehen. Doch selbst diese industrielle Serienfertigung von News scheitert offenbar an den Renditeansprüchen der ProSiebenSat.1-Gesellschafter KKR und Permira (siehe Artikel „Medienkonzerne: Finanzinvestoren – Über Risiken und Nebenwirkungen“ im medienforum.magazin 2 /2008).
Auch die Mediengruppe RTL Deutschland nutzt im Nachrichtengeschäft Synergieeffekte. Allerdings beschränken sich diese im Wesentlichen auf das Drehmaterial, das auf einem Server allen Redaktionen zentral zur Verfügung steht. So tragen die einzelnen Beiträge zu einem Thema dann in der Regel die Handschrift unterschiedlicher Journalisten. „Der Bereich Information ist fester Bestandteil des RTL-Programms“, betonte RTLChefin Anke Schäferkordt. Angesichts von Marktanteilen, die bei der Hauptnachrichtensendung RTL aktuell das Niveau der ZDF-Konkurrenz (heute) erreicht haben, fällt es dem Kölner Management relativ leicht, sich zu einer gesellschaftlichen Verantwortung zu bekennen. Bei den jüngeren Zuschauern schneiden die News von RTL und vor allem von RTL II ohnehin am besten ab.
Als „Belohnung“ für großes Engagement im Nachrichtengeschäft kann sich der medienpolitische RTL-Sprecher Tobias Schmid positive Anreizsysteme vorstellen. Über entsprechende Modelle wird inzwischen auch im Kreis der Landesmedienanstalten nachgedacht. So könnten vorbildliche Nachrichten künftig dadurch honoriert werden, dass Programmveranstalter Begünstigungen bei der Vergabe digitaler Frequenzen oder bei der Konzentrationskontrolle, bei den Obergrenzen für Werbung oder der Platzierung auf elektronischen Programmführern (EPG) erhalten. Auf diese Weise könnten Nachrichten gleich doppelt positiv wirken: publizistisch für das Publikum und ökonomisch für die Anbieter.
01.05.2010 | Beitrag erstellt von in television
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