Die Digitalisierung der Filmvorführung könnte eine der größten technischen Revolutionen der Kinogeschichte werden. Vor allem für kleinere Kinobetriebe aber ist die erforderliche Umrüstung auch existenzbedrohend – und ein öffentliches Fördermodell noch immer nicht in Sicht.

Die Digitalisierung der Kinos bedeutet, dass Inhalte ohne die klassischen 35-mm-Filmkopien in Kinoqualität projiziert werden. Das Signal dazu kommt via Satellit, online oder von einem Datenträger. Gelingt der viel beschworene digitale Roll-out (siehe Artikel „FFG-Novelle: Kino-Leinwände vor digitaler Zeitenwende“ im medienforum.magazin 2/2008), kann er neue Inhalte liefern und mit neuen technischen Möglichkeiten den Markt positiv verändern: Die Verleiher können Geld sparen, weil sie keine Kopien mehr benötigen. Außerdem bedeutet digitale Archivierung Platzersparnis und die Attraktivität der Lichtspielhäuser lässt sich mit 3D-Vorführungen steigern (siehe Artikel „3DKino: Renaissance der dritten Kino-Dimension“ im medienforum. magazin 1 /2009).

Solidarfonds gescheitert

Wer aber zahlt wie für die Umrüstung? Schließlich müssen pro Vorführraum 60.000 bis 70.000 Euro investiert werden. Weitere 30.000 Euro kommen hinzu, damit Filme in 3D-Qualität abgespielt werden können. In Deutschland ziehen sich die Verhandlungen darüber, ob und wie digitalisiert werden soll, schon länger hin (siehe Artikel „FFG-Novelle: Wer bezahlt den digitalen Roll-out?“ im medienforum.magazin 1/2008). Einen Rückschlag gab es im vergangenen Jahr, als die Filmwirtschaft den Finanzierungsvorschlag von Kulturstaatsminister Bernd Neumann und der Filmförderungsanstalt (FFA) ablehnte. Bei diesem Vorhaben sollte ein Solidarfonds mit einem Volumen von 280 Millionen Euro eingerichtet werden. In der Finanzierungspflicht wären dann Filmverleiher, Kinobetreiber, die FFA sowie Bund und Länder gewesen. Die FFA hatte bereits vierzig Millionen Euro zugesagt, Bund und Länder zusammen sechzig Millionen Euro.

Dass die Einigung scheiterte, lag vor allem an den verhärteten Fronten zwischen den einzelnen Parteien. Für einen Kompromiss hätten unter anderem die Betreiber der großen Multiplex-Kinos einlenken müssen. 2004 hatte UC I gegen die Filmtheaterabgabe, die Kinobetreiber an die FFA entrichten müssen, geklagt. Seitdem sind die Zahlungen der großen Kinoketten nur unter Vorbehalt an die Filmförderungsanstalt geleistet worden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab den Klägern im vergangenen Jahr recht. Die Pflichtabgabe, so lautete die Begründung, sei rechtswidrig, weil die deutschen TV-Programmveranstalter nicht in gleicher Weise zur Kasse gebeten würden wie die Kinobetreiber. Mit den unter Vorbehalt gezahlten Beträgen sollte eigentlich, so lautete ein Vorschlag des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, Bernd Neumann, teilweise ein Solidarfonds gespeist werden, um die Digitalisierung von Kinobetrieben zu unterstützen.

Angst vor der „Marktbereinigung“

Das Solidarmodell scheint inzwischen gescheitert, und die Bundesregierung steht unter Zugzwang. Im Februar wurde vom Kabinett ein Entwurf für die Novellierung des Filmförderungsgesetzes beschlossen, die noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden soll. Kernpunkt des neuen Regelwerks ist ein System, das FFA-Beiträge sowohl für öffentlich-rechtliche als auch für privatwirtschaftliche TV-Programmanbieter festlegt. Allerdings, so rechnete Neumanns Behörde aus, könnten dadurch die künftig zu entrichtenden Zwangsabgaben niedriger ausfallen als die Summe, die zuvor vor allem von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf freiwilliger Basis an die FFA überwiesen wurde. Dieser Betrag würde von elf auf neun Millionen Euro pro Jahr sinken. Ob die „kleine Novelle“ des erst im Dezember 2008 zuletzt erneuerten Filmförderungsgesetzes ausreicht, ist umstritten. Schließlich stehen noch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes in Bezug auf das föderalistische Filmförderungssystem und die begriffliche Trennung zwischen erlaubter Kulturförderung und unerlaubter staatlicher Beihilfe aus.

Während die großen, meist finanzstarken Multiplexe und Kinoketten zurzeit die Digitalisierung ihrer Abspielstätten forcieren, fehlt vielen kleineren Betreibern das Geld für notwendige Investitionen. Der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater, Christian Bräuer, sieht aus qualitativer Sicht nicht unbedingt eine Notwendigkeit der Digitalisierung, aber: „Wenn die großen Ketten ihre Leinwände komplett digitalisieren, dann geraten die Kleinen auch unter Zugzwang, weil es dann keine analogen Kopien mehr geben wird.“ Im Extremfall könnte das eine „Marktbereinigung“ bedeuten, bei der viele kleine Kinos verschwinden würden. Da der europäische Autorenfilm und auch die Nachwuchsförderung ausschließlich in den kleinen Kinos stattfinden, könnten weitere Konzentrationstendenzen das Kulturgut Film nachhaltig bedrohen. „Insofern ist die Erhaltung der Existenz auch ein Beitrag zur Erhaltung der eigenen Filmkultur“, plädiert Bräuer für eine Unterstützung kleinerer Kinobetriebe.

Neue Förderallianz gefordert

Um die kleinen, unabhängigen Filmtheater zu unterstützen, haben sich die Arbeitsgemeinschaft Kino, die Arbeitsgemeinschaft der unabhängigen Filmverleiher und der Bundesverband kommunale Filmarbeit für ein anderes Modell ausgesprochen. Sie alle glauben nicht mehr an die Realisierbarkeit einer gemeinsamen Lösung aller Beteiligten und wünschen sich nun die Entwicklung eines „Alternativmodells für Kultur, Fläche und Mittelstand mit öffentlicher Beteiligung“. Die drei Verbände fordern eine Förderung der Digitalisierung der Programm- und Filmkunstkinos durch die FFA, den Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung sowie durch die Länder.

Als Beispiel für ein gelungenes Modell wird immer wieder Frankreich genannt. Dort wurde ein Förderfonds aufgelegt, mit dessen Unterstützung die unabhängigen Filmtheater innerhalb der nächsten fünf Jahre ihre Häuser komplett auf digitale Standards umrüsten sollen. Nach Angaben der Fachzeitschrift Screen Digest wurden so bereits etwa tausend Kinosäle auf digitale Vorführgeräte umgestellt. Damit sind die Franzosen führend in Europa. In Deutschland können erst auf 750 von insgesamt 4.000 regulären Projektionswänden Bilder digital ausgestrahlt werden. Dennoch gelten beide Länder in Europa als Vorreiter für den digitalen Roll-out. Insgesamt existierten Ende 2009 europaweit 4.580 digital ausgestattete Kinosäle, ein Jahr zuvor waren es nur 1.547. Weltweit wurden Ende 2009 etwa 16.400 digitale Kinoabspielflächen gezählt. Die Zahlen zeigen, dass die Entwicklung nicht mehr aufzuhalten ist. Experten sagen für dieses Jahr einen weiteren Schub voraus, ausgelöst vor allem durch 3D-Filme wie „Avatar“ oder „Alice im Wunderland“.

HINTERGRUNDINFO // NEUER FINANZIERUNGSRECHNER: NRW.GERMANFILMFINANCE.COM

Der nordrhein-westfälische Medienminister und die RMC Rinke Medien Consult haben ein Gemeinschaftsprojekt zur Unterstützung nationaler und internationaler Filmproduzenten bei der Projektfinanzierung gestartet. Schließlich ist durch die Kombination von nationalen und regionalen Finanzierungselementen ein Finanzierungsanteil von bis zu 65 Prozent des Produktionsbudgets möglich.

Im Internet können interessierte Produzenten unter der WWW-Adresse nrw.germanfilmfinance.com mithilfe eines Film-Finanzierungsrechners kalkulieren, welche finanziellen Mittel ihnen ungefähr bei einer (auch anteiligen) Produktion in Nordrhein-Westfalen maximal zufließen würden.

Das neue Online Angebot listet darüber hinaus alle wichtigen Förderungs- und Finanzierungspartner auf und bietet entsprechende Hyperlinks. Außerdem werden auch mögliche Partner aus den Bereichen Produktion, technische Dienstleistung und Service aufgeführt.

01.05.2010 | Beitrag erstellt von Wilfried Urbe in film
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Tags: finanzierung, film Views: 2398

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