INTERNETSPERREN // STOPPSCHILD GESTOPPT

Die neue Bundesregierung will das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz für Internetsperren gegen Kinderpornografie zunächst ein Jahr lang nicht anwenden. Darauf haben sich CDU / CSU und FDP bei ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt. Im Kampf gegen Kinderpornografie lautet die Devise nun: „Löschen statt Sperren.“Der Versuch, Kinderpornografie dadurch zu bekämpfen, dass potenziellen Nutzern der Zugang zu einzelnen Internetseiten verwehrt wird, stammt aus Skandinavien. Anders als in Schweden oder Norwegen aber wurde die Mission „Kinderporno-Sperre“ in Deutschland erst einmal verschoben. Mithilfe des am 18. Juni vom Bundestag beschlossenen Zugangserschwerungsgesetzes wollte die Bundesregierung ursprünglich allen, die eine WWW-Seite mit kinderpornografischen Inhalten ansteuern, ein virtuelles Stoppschild entgegenhalten.

Das Bundeskriminalamt (BKA) sollte für die großen Online-Provider täglich eine Liste von ausländischen Online-Adressen erstellen, unter denen die Ermittler kinderpornografische Inhalte entdeckt hatten. Im nächsten Schritt hätten die Internet-Anbieter den Zugang zu den entsprechenden Angeboten verwehrt und den Nutzern mit einem großen Stoppschild auf dem Monitor signalisiert, dass die gewählte Website kinderpornografische Inhalte aufweist, deren Betrachtung eine Straftat darstellt. Ein entsprechendes Abkommen mit den fünf größten deutschen Online-Providern war bereits im April unterzeichnet worden. Zugleich sollten die Internet-Anbieter die personenbezogenen Daten der betroffenen Nutzer erfassen.

Grundrecht in Gefahr?

Das Vorhaben, Kinderpornografie dadurch zu bekämpfen, dass Online-Inhalte vom Staat zensiert werden, galt von Anfang an als umstritten. Mehr als 134.000 Bürger unterschrieben eine Online-Petition, in der sie gegen das Gesetz protestierten, das CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen initiiert hatte. „Hände weg vom Internet“, lautete eine Parole, mit der gegen Sperrungen im Cyberspace demonstriert wurde. Die im Arbeitskreis Zensur zusammengeschlossenen Kritiker warnten, mit den Internetsperren werde „die Büchse der Pandora geöffnet“. Sei das technische Verfahren erst einmal etabliert, so befürchteten die Gegner der virtuellen Stoppschilder, könne es bald auch auf andere Inhalte ausgeweitet werden. So stecke im Zugangserschwerungsgesetz nichts anderes als ein Hebel für staatliche Zensur, die gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes aber nicht erlaubt ist. Auch Medien- und Verfassungsrechtler äußerten ihre Bedenken.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, nannte die geplante Sperrinfrastruktur einen „sehr gravierenden Eingriff in die Kommunikationsfreiheit“. Auch Schaar warnte, Forderungen nach einer Ausweitung seien vorprogrammiert. Deutschlands oberster Datenschützer hatte recht: Tatsächlich brachten Politiker in den vergangenen Monaten schnell Vorschläge in die Debatte ein, künftig zusätzlich Online-Killerspiele und rechtsradikale Propaganda mit einem Stoppschild zu versehen. Kritiker aber bezeichnen solche Filter als massiven Einschnitt in die informationelle Selbstbestimmung. Die Piratenpartei griff das Thema im Wahlkampf auf und sammelte unter anderem dank ihrer Kampagne gegen „Zensursula“ (von der Leyen) bei der Bundestagswahl knapp zwei Prozent der abgegebenen Wählerstimmen.

Löschen statt Sperren

Auch jenseits der verfassungsrechtlichen Kritik äußerten Experten Zweifel an der Effektivität der geplanten Internetsperren. Diese lassen sich nämlich leicht umgehen. Wer zum Beispiel das Domain-Name-System (DNS) seines Providers gegen frei erhältliche Dienste wie OpenDNS  ersetzt, ist für DNS-Blockaden von Telekom, Vodafone, Alice, O2 oder Kabel Deutschland nicht mehr erreichbar. Dazu muss nur die Adresse des Dienstes richtig in den Netzwerkeinstellungen eingetragen werden. Dieses Vorgehen ist lediglich eine von vielen Möglichkeiten, um legal an Online-Stoppschildern vorbeizusurfen. Da außerdem nur die großen Provider – mit in Deutschland jeweils mehr als 10.000 Kunden – die Internetsperren umsetzen sollten, wäre das sogenannte Access Blocking ohnehin lückenhaft geblieben.

„Ich halte nichts von Stoppschildern, weil die Inhalte dadurch nicht weg sind“, hatte die neue FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bereits vor der Bundestagswahl gesagt. In den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU setzte sie diese Position durch und erreichte einen Beschluss, das Zugangserschwerungsgesetz zunächst ein Jahr lang nicht anzuwenden. Zugleich sollen verstärkt Bemühungen unternommen werden, um strafrechtlich gegen Seiten mit Kinderpornografie vorzugehen. Dabei soll das Bundeskriminalamt nach jedem Fund kinderpornografischer Websites sofort aktiv werden und bei Providern in Deutschland, aber auch im Ausland die Löschung inkriminierter Seiten verlangen. Das Motto „Löschen statt Sperren“ hatte bereits im Frühjahr auch der Arbeitskreis Zensur propagiert.

Bot-Netze als Tarnung

Während kinderpornografische Inhalte, die von Kriminalbeamten entdeckt werden, von deutschen Servern unmittelbar entfernt werden müssen, bleibt die Ahndung solcher Delikte im Ausland schwierig. Es fehlt in diesem Zusammenhang an internationalen Vereinbarungen und in vielen Ländern einfach generell an strafrechtlichen Vorgaben. Hinzu kommt, dass sich Online-Kriminelle oft sogenannter Bot-Netze bedienen, um Spuren zu verwischen. Dabei werden Computer ahnungsloser Nutzer mit einer Schadsoftware (Malware) gekapert und zum Verbreiten illegaler Inhalte benutzt. Ermittler haben dann kaum eine Chance, weil zum Beispiel kinderpornografische Videos mehrmals täglich ihre Adresse im Domain-Name-Server ändern.

Dass Internetsperren für eine umfassende Kriminalprävention zum Schutz von Kindern nicht ausreichen, wird spätestens im Bereich der Chats deutlich. Dort nutzen pädophile Täter Plattformen, die sich nicht durch einfache Stoppschilder sichern lassen, unter anderem für den Tausch und die Verbreitung von kinderpornografischem Material. In solchen Fällen helfen nur Einzelermittlungen. In den USA werden von der Polizei sogar fingierte Angebote („Honeypots“) ins Internet gestellt, um potenziellen Tätern auf die Spur zu kommen.

Kontakte per Usenet

Ob Kontrollen im offen zugänglichen Teil des World Wide Web künftig überhaupt noch wirkungsvoll sind, ist fraglich. Nach Angaben des Bundes Deutscher Kriminalbeamter spielen WWW-Seiten bei der Verbreitung von Kinderpornografie nämlich eine viel geringere Rolle, als es nach der monatelangen Diskussion über die Internetsperren zu vermuten wäre. Kinderpornografische Bilder und Videos finden demnach in den meisten Fällen noch immer auf dem Postweg zum neuen Besitzer. Im Internet werden jenseits der WWW-Sphäre oft nur die Kontakte hergestellt, meist in Newsgroups des sogenannten Usenets, die zum Lesen eine spezielle Software (Newsreader) erfordern.

Die Devise „Löschen statt Sperren“ ist ebenso ambitioniert wie schwierig. Im Zeitalter des Cyberspace ist vieles unsichtbar. Das bedeutet einerseits eine neue Qualität der Informations- und Meinungsfreiheit, bietet andererseits aber auch Raum für kriminelles Vorgehen. Und der Staat? Ihm fällt bei der Bekämpfung der Kinderpornografie eine fast unlösbare Aufgabe zu: Kontrolle, ohne zu schnüffeln.

Dr. Matthias Kurp

HINTERGRUNDINFO // KAMPF GEGEN DIE KINDERPORNOGRAFIE

Als Kinderpornografie gilt in Deutschland die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von unter 14-Jährigen. Für die Weitergabe entsprechender Fotos oder Videos können Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren verhängt werden. Seit 2008 ist auch die Verbreitung von Pornografie mit Darstellern im Alter zwischen 14 und 18 Jahren verboten, wird aber geringer bestraft. Grund für diese Abstufung ist, dass Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr als sexuell aktiv gelten und deshalb nur die „Ausbeutung“ ihrer Sexualität bestraft wird.

Um Fälle von Kinderpornografie aufzudecken, durchsuchen Mitarbeiter des BKA und der Landeskriminalämter Online-Tauschbörsen mithilfe von Filterprogrammen nach verbotenen Fotos oder Videos.

Die Justizminister der Länder beschlossen im Juni 2009 einstimmig, bei der nächsten Reform des Sexualstrafrechtes müsse nicht nur das Bereithalten kinderpornografischer Inhalte, sondern auch der vorsätzliche Aufruf entsprechenden digitalen Materials unter Strafe gestellt werden.

HINTERGRUNDINFO // ÜBERWACHUNG UND ZENSUR IM INTERNET

Die weltweite Kommunikation im Internet wird in zahlreichen Staaten durch Zensurmaßnahmen behindert. Dabei handelt es sich entweder um die Filterung von Online-Angeboten mit bestimmten politischen, religiösen oder erotischen Inhalten oder gar um die Abschaltung von Seiten, die aus bestimmten Regionen stammen.

Die Open Net Initiative (ONI) mit Forschern der Universitäten von Toronto, Oxford, Cambridge und der Harvard Law School kritisiert eine weltweite Zunahme der Zensur im Internet. Exemplarisch dafür sind China, der Iran, Kuba, Saudi-Arabien oder Weißrussland.

Zwei Beispiele: Seit Juli muss jeder in China verkaufte Computer mit einer Filtersoftware ausgestattet sein, die den Zugang zu pornografischen und anderen „schädlichen“ (politischen) Websites verhindern soll. In den Vereinigten Arabischen Emiraten erhalten Nutzer verbotener Seiten etwa den Hinweis, der Inhalt sei „unvereinbar mit den religiösen, kulturellen, politischen und moralischen Werten“ des Landes.

07.11.2009 | Beitrag erstellt von redaktion in digital
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Tags: datenschutz, internet, qualität, urheberrecht, digital Views: 1945

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