GOOGLE // DER STREIT UM DIE DIGITALE BIBLIOTHEK

Verlage und Autoren wehren sich gegen das Vorhaben des Suchmaschinen-Primus Google, im Internet eine virtuelle Bibliothek aufzubauen. Während Gegner dieses Plans das Urheberrecht in Gefahr sehen, schwärmen Befürworter von der Idee, gedrucktes Weltwissen einzuscannen und online verfügbar zu machen. Das Unternehmen Google hat seit Ende 2004 etwa zehn Millionen Bücher – darunter ungefähr 100.000 deutschsprachige Werke – digitalisiert und will sie über die Plattform Google Books online nutzbar machen. Der Suchmaschinenbetreiber arbeitet weltweit mit etwa vierzig großen Bibliotheken zusammen, darunter mit 32 amerikanischen und sieben europäischen. In Deutschland kooperiert Google mit der Bayerischen Staatsbibliothek.


Google Book Settlement

Nachdem der Internet-Konzern zunächst mit den Autoren über keinerlei Urheberrechte verhandelt hatte, klagten 2005 der amerikanische Verlegerverband Association of American Publishers und die Autorengewerkschaft Authors Guild. Die juristische Auseinandersetzung endete im Oktober 2008 mit einem Vergleich, dem sogenannten Google Book Settlement. Google erklärte sich zur Zahlung von 125 Millionen Dollar bereit und bot an, für jedes bereits digitalisierte Buch sechzig US-Dollar an die Rechteinhaber zu entrichten. Der Vergleich sieht darüber hinaus vor, eine Registrierungsstelle zu gründen (Book Rights Registry).

Stimmt die Richterin Denny Chin am United States District Court, Southern District of New York dem Vergleich zu, sollen sich Autoren bei der Registrierungsstelle anmelden, um so einen Anspruch auf eine 63-prozentige Beteiligung an den Einnahmen zu erheben. Außerdem darf Google Bücher digitalisieren, falls sich Inhaber von Urheberrechten nicht explizit dagegen aussprechen. Sind die Inhaber der Rechte nicht bekannt oder ist der Urheberschutz abgelaufen, soll Google die jeweiligen Werke ebenfalls einscannen und online zur Verfügung stellen dürfen. Sollten Bücher nicht mehr lieferbar sein, stehen aber noch unter Urheberrechtsschutz, darf Google dem Vergleich zufolge solche Exemplare ausschnittweise präsentieren und als Reprint verkaufen, wenn die Autoren dies nicht ausdrücklich ablehnen.

Protest aus Europa und Asien

Weil es sich bei der Klage der US-Verlage und -Autoren juristisch um eine sogenannte Class Action handelt, wären vom Google Book Settlement auch ausländische Autoren betroffen. Die Bundesregierung hat in einem 25-seitigen Schriftsatz an das New Yorker Gericht geltend gemacht, dass die US-Einigung gegen Urheberrechte in anderen Ländern verstoße. Auch der chinesische Urheberrechtsverband CWWCS protestierte gegen Googles Buchsuche, die dazu geführt habe, dass mehr als 17.000 Werke von 570 chinesischen Autoren eingescannt worden seien.

Eine Entscheidung des New Yorker Gerichtes wird frühestens Ende des Jahres fallen. Das US-Justizministerium hat kartell- und urheberrechtliche Bedenken geäußert und das zuständige Gericht dazu aufgerufen, den Vergleich abzulehnen. Google-Konkurrenten wie Yahoo und Amazon warnen ebenso wie europäische Verlage vor einem drohenden Monopol. Der Suchmaschinen-Marktführer hat inzwischen ein wenig eingelenkt und bei einem Treffen in Brüssel zugestimmt, nur noch solche europäischen Werke zu erfassen, die älter als 150 Jahre und deren Rechte damit frei sind.

Konkurrenz durch Libreka

Die EU-Kommission und neuerdings auch Frankreich begrüßen hingegen das Google-Buchprojekt. Neunzig Prozent aller weltweit archivierten Bücher würden nicht mehr gedruckt und seien daher öffentlich nicht mehr zugänglich, argumentiert EU-Medienkommissarin Viviane Reding. Sie verspricht sich von Google Books eine virtuelle Bibliothek, die weltweit genutzt werden kann.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels will mit einem eigenen Projekt einen ähnlichen Service wie Google Books bieten. Für die Online-Plattform Libreka wurden bislang immerhin schon 120.000 Werke eingescannt, allerdings nur lieferbare Bücher. Libreka soll zur zentralen Schnittstelle für Speicherung, Recherche, Anzeige und Verkauf von digitalen Fassungen gedruckter Bücher avancieren. Dabei gibt es einen wesentlichen Unterschied zum Angebot von Google: Der Börsenverein setzt von Anfang an auf ein ausdifferenziertes System für das Rechtemanagement.

Dr. Matthias Kurp

07.11.2009 | Beitrag erstellt von redaktion in digital
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Tags: google, datenschutz, urheberrecht, internet, qualität, digital Views: 2192

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