10.04.2009 | Beitrag erstellt von in specials
Informationsfreiheitsgesetz // Transparenz versus Amtsgeheimnis
Drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes hält sich dessen Wert für Journalisten in Grenzen. Bei vielen Behörden herrscht nach wie vor der Primat des Amtsgeheimnisses. In zahlreichen Fällen wird eine Auskunft deshalb noch immer verweigert. Wenn schwedische Journalisten Zugang zu Behördenunterlagen benötigen, ist das in der Regel kein Problem. Sie suchen das zuständige Amt auf und verlangen die Herausgabe entsprechender Akten. Sie müssen sich nicht ausweisen, benötigen keinen Antrag, dürfen Dokumente kopieren und Kopien mit nach Hause nehmen. Vom Prinzip des freien Zugangs zu Akten der Verwaltung können in Schweden alle Bürger profitieren, und zwar bereits seit 1766. Sogar Auskünfte über das Einkommen anderer sind möglich.
Ein anderes Beispiel: In den USA unterzeichnete Präsident Lyndon B. Johnson am 4. Juli 1966 den Freedom of Information Act, der jedem US-Staatsbürger das Recht gibt, Zugang zu Dokumenten staatlicher Behörden zu verlangen. Galt das Gesetz zunächst nur mit zahlreichen Einschränkungen, so sorgte 1974 eine Novelle für mehr Transparenz. Damit konnten amerikanische Journalisten zum Beispiel den Terminkalender des ehemaligen Präsidenten George W. Bush einsehen und nachweisen, dass er sich als texanischer Gouverneur jeweils nur etwa 15 Minuten Zeit für die Überprüfung von Todesurteilen nahm. Außerdem stellten Reporter fest, dass der Ex- Präsident ungewöhnlich lange Mittagspausen machte und meist nur bis 17 Uhr arbeitete.
Anspruch auf Akteneinsicht
In Deutschland liegt auf vielen Behördenvorgängen noch immer das schwere Siegel namens „Amtsgeheimnis“. Daran änderte auch die Liberalisierung in den meisten Bundesländern und im Bund wenig. Als am 1. Januar 2006 das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes) in Kraft trat, waren die Hoffnungen vieler Journalisten groß. Schließlich stand gleich im Paragraf 1, jeder habe „gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen“. Bereits 1998 war in Brandenburg das erste Informationsfreiheitsgesetz eines deutschen Bundeslandes eingeführt worden. Mittlerweile haben bis auf Niedersachsen, Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg alle Länder entsprechende Gesetze erlassen.
Das Ziel der geforderten Informationsfreiheit ist eine größere Transparenz. Die neuen Regelungen schaffen das jahrhundertealte deutsche Prinzip der Amtsverschwiegenheit ab, das noch aus der Zeit absolutistisch herrschender Fürsten stammte. Mit der Öffnung offizieller Akten sollen Bürger staatliche Entscheidungen besser nachvollziehen und kontrollieren können. Mehr Partizipation, so lautet die normative Vorgabe, stärkt schließlich auch das Vertrauen in die Demokratie.
Behördeninformationen öffentlich
Erhielten Journalisten von den Pressestellen der Behörden früher meist nur unbestimmte, mündliche Auskünfte, können sie sich inzwischen selbst ein Bild von der Aktenlage machen. Grundsätzlich sollen alle Unterlagen staatlicher Institutionen öffentlich sein, falls nicht besondere Schutzinteressen dagegensprechen. Die neue Regelung kommt einer Revolution gleich: Endlich sind Bürger nicht mehr angehalten, per Antrag zu begründen, warum sie etwas wissen wollen, sondern die Behörden müssen sich rechtfertigen, wenn sie die gesuchten Informationen nicht herausgeben wollen. Dennoch stehen zwischen den Informationssuchenden und den Unterlagen mit den Fakten noch eine Reihe schwer zu überwindender Barrieren. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht nämlich eine Reihe von Ausnahmefällen vor, in denen die Akteneinsicht verweigert werden kann.
Die Paragrafen 3 bis 6 des entsprechenden Bundesgesetzes nennen als Gründe, in denen ein Blick in die Behördendokumente verweigert werden kann, den Schutz besonderer öffentlicher Belange (§ 3), behördliche Entscheidungsprozesse (§ 4) sowie den Schutz von personenbezogenen Daten (§ 5) und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 6). Deshalb wird zum Beispiel vom Bundeskanzleramt etwa die Hälfte aller Anträge auf Akteneinsicht abgelehnt. Bei den Bundesministerien für Finanzen, Verteidigung, Bildung und Soziales liegt die Ablehnungsquote jeweils bei etwa sechzig Prozent.
Grenzen der Informationsfreiheit
Anträge auf Akteneinsicht können formlos gestellt werden. Mündliche Auskünfte sind kostenfrei. Wer Unterlagen studieren möchte, muss dafür – je nach Verwaltungsaufwand – allerdings pro Behörde zwischen 15 und 500 Euro zahlen. Das kann journalistische Recherchen durchaus teuer machen. Als zum Beispiel der Stern- Redakteur Hans-Martin Tillack Einblick in die Sponsorenlisten unterschiedlicher Bundesministerien verlangte, musste er dafür insgesamt 3.000 Euro zahlen. Tillacks Recherche stieß an die Grenzen der neuen Informationsfreiheit: Die Ministerien zeigten sich anfangs wenig kooperativ, hielten die vorgesehene Bearbeitungszeit von einem Monat nicht ein und reagierten teilweise erst nach mehrmaliger Aufforderung und der Intervention des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar. Über Anträge „soll unverzüglich“ entschieden werden, spätestens nach einem Monat, lautet eine Vorgabe des Informationsfreiheitsgesetzes. Dabei handelt es sich aber nur um eine „Soll-Bestimmung“, in kritischen Fällen dauern die Wartezeiten meistens viel länger. Oft müssen auch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern eingeschaltet werden.
Er habe den Eindruck, „dass die Kreativität der Verwaltung, was die Ausnahmen angeht, recht ausgeprägt ist“, kritisierte Schaar Ende vergangenen Jahres bei einer Tagung der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit. Damit meinte Deutschlands oberster Datenschützer, dass viele Behörden noch immer alles ausreizen, was geeignet scheint, eine Akteneinsicht zu untersagen. So stieg zwar die Zahl der Auskunftsersuche 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 283 auf 1.548 Anträge, zugleich aber wurden mit 536 Fällen mehr als doppelt so viele abgelehnt wie noch 2007.
Untätigkeitsklagen eingereicht
Die SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss und Johannes Jung reichten 2007 beim Berliner Verwaltungsgericht Untätigkeitsklagen ein, nachdem ihnen die Bundesregierung nicht die gewünschte Akteneinsicht gewährt hatte. Jung hatte Unterlagen über die Produktion elektronischer Reisepässe durch die Bundesdruckerei angefordert. Tauss interessierte sich für den Vertrag des Verkehrsministeriums mit dem Maut- Konsortium Toll Collect. In beiden Fällen steht noch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes aus.
Probleme mit der Akteneinsicht existieren auch anderswo: So verwehrte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein Studium der Protokolle des Gremiums mit dem Hinweis, andernfalls drohe eine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“. Auch wenn es um Themen wie Polizei oder Verteidigung geht, lehnen die Behörden den Wunsch vieler Journalisten nach Transparenz ab. Ein Amtsgeheimnis bleiben außerdem auch solche Dokumente, die als Verschlusssache gekennzeichnet sind. Problematisch daran ist vor allem, dass die staatlichen Stellen selbst und ohne eine externe Kontrolle darüber entscheiden, wann etwas als für die Öffentlichkeit unzugänglich deklariert wird.
Auf der Suche nach EU-Geldern
Manchmal werden Daten von den Ämtern auch nur anonymisiert herausgegeben und verlieren dann an Aussagekraft. Dies war zum Beispiel der Fall, als der Journalist Manfred Redelfs beim Hauptzollamt Hamburg Unterlagen über die Empfänger von EU-Agrarsubventionen angefordert hatte. Die anonymisierten Ergebnisse hatten praktisch keine Aussagekraft mehr.
Auch die Süddeutsche Zeitung bemühte sich vergebens um Akteneinsicht, als ihre Journalisten herausbekommen wollten, wie die jährlich ausgeschütteten 52 Milliarden Euro EU-Agrarförderung verteilt werden. Redelfs fand zumindest heraus, dass sogar Unternehmen wie die Lufthansa vom Brüsseler Geldsegen profitieren: „Wenn man also Hühnchen an Bord serviert bekommt und dieses Hühnchen fliegt gerade von Hamburg nach New York, dann kassiert die Lufthansa dafür Agrarexportsubventionen, denn es ist ein landwirtschaftliches Produkt, was die Außengrenzen der EU verlässt“, erklärte Redelfs in einem Beitrag des ARD-Magazins Report München.
Amtsgeheimnis überwinden
Auch wenn viele journalistische Rechercheversuche noch immer am Amtsgeheimnis scheitern: In einigen Fällen führte das Informationsfreiheitsgesetz bereits zu überraschenden Ergebnissen. Die Liste brisanter Akteneinblicke reicht von der Bürgermeister- Amtskette, die von privaten Unternehmen bezahlt wurde, bis zum Feuerwerk des Verteidigungsministeriums, das ausgerechnet ein Auftragnehmer bezahlte, nämlich EADS, Europas größter Luft-, Raumfahrt- und Rüstungskonzern, (siehe Hintergrundinfo).
Zu denen, die seit Jahren für die Informationsfreiheit in Deutschland kämpfen, gehört auch das Netzwerk Recherche (siehe Artikel „Investigative Recherchen als Restgröße“). Manfred Redelfs ist Mitbegründer dieser Journalistenorganisation und einer der wichtigsten Initiatoren der Transparenzoffensive zugunsten des Informationsfreiheitsgesetzes. Er will sich auch weiterhin für mehr Durchsichtigkeit öffentlicher Verwaltungsprozesse einsetzen. Der Vorteil der Informationsfreiheitsgesetze liege nicht zuletzt darin, „dass mit zunehmender Nutzung auch das Amtsgeheimnis in den Köpfen der Behördenmitarbeiter überwunden wird“, schrieb Redelfs in einem Leitfaden, der Journalisten Tipps für den Umgang mit dem Informationsfreiheitsgesetz gibt.
10.04.2009 | Beitrag erstellt von in specials
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