Im Januar soll das neue Filmförderungsgesetz in Kraft treten. Neu ist eine Verlagerung zugunsten der Absatzförderung. Außerdem will der Gesetzgeber auf den Distributionsweg Internet reagieren. Beim Rollout für die Digitalisierung der Filmtheater-Technik aber stecken die Verhandlungen in einer Sackgasse.

Der Bereich der Filmförderung liegt mitten im Spannungsfeld von Medien-, Kultur- und Wirtschaftspolitik. Kein Wunder, dass die geplante Novellierung des Filmförderungsgesetzes seit mehr als einem Jahr in der Branche lebhaft diskutiert wird.

Jetzt naht das (vorläufige?) Ende der Debatte: Ein entsprechender Gesetzentwurf ging Ende September in die erste Lesung des Bundestages. Das modernisierte Gesetz soll schließlich bereits im Januar 2009 in Kraft treten.

Alle fünf Jahre eine Novellierung

Das Filmförderungsgesetz (FFG) bildet die Grundlage für die Arbeit der Filmförderungsanstalt (FFA) und feierte 2007 bereits sein vierzigjähriges Bestehen. Allerdings erinnert die zuletzt diskutierte sechste Novelle nur noch entfernt an die Ende 1967 erstmals beschlossene Fassung.

Grund dafür sind gleich mehrere Entwicklungen in der Medienbranche: Die kontinuierlich voranschreitende Entwicklung aller Glieder der Filmverwertungskette macht es immer wieder erforderlich, das Gesetz einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Daraus resultieren Novellierungen, die an den sich ändernden wirtschaftlichen und technischen Begebenheiten ausgerichtet werden müssen.

Angelehnt an die Film-Fernseh-Abkommen, die seit 1974 jeweils für fünf Jahre festlegen, in welchem Maße sich öffentlichrechtliche und privatwirtschaftliche TV-Programmanbieter finanziell an der Filmförderung beteiligen, wird in diesem Fünf-Jahres- Rhythmus auch das FFG erneuert. Zuletzt wurde im Dezember 2003 eine Novelle beschlossen. Die nächste Aktualisierung steht deshalb am Jahresende unmittelbar bevor.

Verkürzung der Sperrfristen

Zu den wichtigsten Änderungen des neuen Filmförderungsgesetzes gehört die Kürzung der Sperrfristen, die zwischen der Kinoverwertung und der Nutzung für andere Plattformen eingehalten werden müssen. Mit der deutlichen Straffung der Fristenregelung will der Gesetzgeber der zunehmenden Beschleunigung der (digitalen) Filmauswertung in den verschiedenen Medien Rechnung tragen.

Zwar bleibt die grundsätzlich gültige Mindestsperrfrist von sechs Monaten für die Weiterverwertung von Kinofilmen erhalten, so dass Video- oder DVD-Ausgaben frühestens ein halbes Jahr nach dem Kinostart erhältlich sein dürfen. Diese Frist gilt auch für Video-on-Demand-Downloads im Internet.

Ab 2009 aber dürfen aktuelle Kinofilme bei TV-Bezahlplattformen wie Premiere und im Free-TV jeweils ein halbes Jahr früher als zurzeit gezeigt werden. Deshalb können Filme im Pay-TV künftig bereits zwölf anstatt bisher 18 Monate nach ihrem Kinostart ausgestrahlt werden. Für den Einsatz von Kinofilmen im Free-TV – egal ob bei öffentlichrechtlichen oder privatwirtschaftlichen Anbietern – verkürzt sich die Frist von 24 auf 18 Monate. In Einzelfällen soll das Präsidium der Filmförderungsanstalt Sperrfristen auch noch weiter reduzieren können.

Umschichtung von Fördermitteln

Änderungen bewirkt das novellierte Filmförderungsgesetz auch für den Bereich der Mittelverteilung auf die unterschiedlichen Förderbereiche. Damit hat der Gesetzgeber auf den im vergangenen Jahr aufgelegten Deutschen Filmförderfonds (DFFF) reagiert, mit dem die Bundesergierung deutsche Filmproduktionen bis 2009 jährlich mit sechzig Millionen Euro unterstützt.

Die Verlängerung dieses Fördermodells bis 2013 wurde bereits in Aussicht gestellt. Dank des DFFF herrsche in Deutschland inzwischen tatsächlich „weniger ein Produktions-, sondern vielmehr ein Absatzproblem“, urteilt Michael Schmid-Ospach, Geschäftsführer der Filmstiftung NRW. Deshalb sollen künftig Mittel der Referenzfilmförderung, die allein der Herstellungsförderung dienen, zugunsten der Absatzförderung umgeschichtet werden.

Mehr Geld für die Abatzförderung

Um durch die gezielte Stärkung der Bereiche Verleih und Vertrieb deutsche Filme noch erfolgreicher in den Kinos vermarkten zu können, sehen die neuen FFG-Regelungen eine deutliche Erhöhung der Mittel für die Absatzförderung vor. Die Förderbeträge sollen vor allem in Deutschland eingesetzt werden, wo der Marktanteil einheimischer Produktionen 2006 mit 25,8 Prozent einen Spitzenwert erreichte, 2007 aber wieder auf 18,9 Prozent sank. Außerdem ist eine Förderung von Verleih und Vertrieb deutscher Produktionen im Ausland möglich, wobei die Mittel auch für diesen Bereich geringfügig aufgestockt werden.

Auch für Kurzfilme und Drehbuch-Förderung soll es mehr Geld geben. „Um das Niveau der Filme weiter zu verbessern, werden die Projektfilmförderung und die Drehbuchförderung gestärkt“, heißt es in der Pressemitteilung Nummer 202 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Darüber hinaus werde „mit Blick auf die schwierige Situation der Kinos“ durch die FFG-Novelle die Förderung der Spielstätten optimiert. In diesem Bereich soll ein neues Referenzpunktsystem die Verteilung und Effizienz finanzieller Hilfen optimieren.

Auch Online-Anbieter sollen zahlen

„Mit der Novellierung, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, wird das FFG an die technischen und medienwirtschaftlichen Entwicklungen der letzten fünf Jahre angepasst“, teilte die Bundesregierung am 4. Juni 2008 mit. Vor allem die rasanten Entwicklungen im Bereich des Internet haben für das Bewegtbild weitreichende Konsequenzen.

Längst haben sich Online-Angebote als neue Distributionsformen für Video-Dateien aller Art etabliert. Erstmals wird im Rahmen des neuen Filmförderungsgesetzes die Verwertungsform des Video-on-Demand ähnlich behandelt wie die traditionellen Verwertungsformen des Mediums Film. Deshalb sollen ab 2009 auch Video-on-Demand-Anbieter – ebenso wie Vermarkter von Programmpaketen – zur Zahlung von Beiträgen für die Finanzierung der Filmförderung herangezogen werden. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Pflichtabgabe, sondern – ähnlich wie bei den Fernsehveranstaltern – um Beiträge im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung.

Dieser Passus stieß in der Filmbranche indes auf viel Kritik. Für Modelle von Filmvermarktungsplattformen im Internet soll eine spezielle Förderung eingeführt werden. Darüber hinaus erhalten im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt, dem künftig 35 statt bisher 33 Mitglieder angehören werden, auch die Interessensverbände aus der Internetwirtschaft und des Video- und Medienfachhandels jeweils einen Sitz.

Hängepartie bei digitalem Roll-out

Trotz der Novellierung des Filmförderungsgesetzes bleibt ein zentrales Problem weiterhin ungelöst: der so genannte digitale Roll-out. Gemeint ist die Digitalisierung der Abspieltechnik in den Filmtheatern, die in der Branche zurzeit als größte Herausforderung gilt (siehe auch Artikel „Richtungsstreit und neue Märkte“ und „FFG-Novelle: "Wer bezahlt den digitalen Roll-out?“). Das allgemein favorisierte und auch politisch gewollte Ziel bei der Digitalisierung ist eine flächendeckende Umrüstung, die möglichst simultan verläuft. Nach einer Schätzung des Wirtschaftsberatungsunternehmens PriceWaterhouseCoopers müssten dafür bundesweit etwa 230 Millionen Euro investiert werden.

Skeptische Kinobetreiber

Über mögliche Ansätze, wie der enorme Investitionsbedarf geschultert werden kann, wird in Deutschland seit Monaten gestritten. Die meisten Kinobetreiber befürchten, den Löwenanteil der Kosten tragen zu müssen, während von der Digitalisierung wegen sinkender Distributionskosten vor allem die Verleiher profitieren.

Doch die Frage der Finanzierung gilt beim digitalen Roll-out nur als eines von zahlreichen ungelösten Problemen. Darüber hinaus konnte weder eine Einigung bezüglich eines einheitlichen technischen Standards noch eine Lösung für ein überzeugendes technisches Konzept und einen Umsetzungszeitraum erzielt werden.

FFG-Klausel als Rettungsanker

Da die Finanzierungsverhandlungen zwischen Filmverleihern und Kinobetreibern in einer Sackgasse stecken, kann eine gesetzliche Regelung dieser Problematik keinen Einzug mehr in das novellierte Filmförderungsgesetz finden. Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat seine Bereitschaft, dass sich die Filmförderungsanstalt finanziell an einer Lösung beteiligen wird, immer wieder bekräftigt.

Sollte sich nach Inkrafttreten des neuen Filmförderungsgesetzes noch eine Einigung bei der Finanzierung des digitalen Roll-out ergeben, kann der Kulturstaatsminister gemäß Paragraf 56 Absatz 1 FFG „durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmen, dass die FFA für die erstmalige technische Umstellung eines Filmtheaters auf digitales Filmabspiel (…) zur Verfügung stehende Mittel als Darlehen oder Zuschuss gewähren“ kann.

Voraussetzung für diesen Rettungsanker sei allerdings, so heißt es im FFG-Entwurf, ein „offener technischer Standard“, der eine „flächendeckende Digitalisierung in Deutschland“ gewährleistet.

Mögliche Einwände aus Brüssel

Noch bestehen also Chancen, dass sich die Filmförderungsanstalt an den Kosten für die Umrüstung der Technik in den Filmtheatern beteiligt. Die im entsprechenden Absatz des FFG-Entwurfes vom 4. Juni 2008 als Voraussetzung genannte „Vereinbarkeit mit Regelungen der Europäischen Kommission“ aber weist bereits auf mögliche Probleme mit der EU-Kommission hin.

Tatsächlich haben die Wettbewerbshüter aus Brüssel inzwischen erste Einwände angedeutet. Dennoch sieht Kulturstaatsminister Neumann keine Gefahr für die fristgerechte Verabschiedung des neuen Filmförderungsgesetzes. So dürfte das Versprechen einer FFA-Finanzierungsbeteiligung Teil der FFG-Novelle bleiben.

Was für die Fortsetzung der Hängepartie um den digitalen Roll-out aber weiterhin fehlt, ist eine Einigung zwischen dem Verband der Filmverleiher (VdF), den Kinobetreibern und möglicherweise auch den Produzenten auf eine konzertierte Aktion.

Dr. Matthias Kurp

Tom Spieß, Geschäftsführer und Gesellscafter der Little Shark Entertainment GmbH

Tom Spieß, Geschäftsführer und Gesellscafter der Little Shark Entertainment GmbH

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Finanzierungsmodell für den digitalen Roll-Out

Insgesamt sind bislang weltweit nur auf knapp sieben Prozent der 100.000 Kino- Leinwände digitalisierte Kinobilder zu sehen. Dennoch ist die Digitalisierung des Kinos, die in den 90er Jahren begann, nicht mehr aufzuhalten. Bis Ende des Jahres werden von Ingenieuren der Society of Motion Picture and Television Engineers (SMPTE) verbindliche Standards vorgelegt.Darüber hinaus arbeitet auch die internationale Normorganisation ISO an allgemeingültigen Vorgaben für das so genannte D-Cinema.

Für den digitalen Roll-out in Deutschland haben der Verband der Filmverleiher (VdF) und der HDF Kino e.V., eine Interessenvertretung von mehr als 650 Kinobetreibern, im Frühjahr einen Finanzierungsvorschlag vorgelegt. Das Konzept basiert auf Berechnungen von PriceWaterhouseCoopers und geht davon aus, dass sich Kinobetreiber, Filmverleiher und staatliche Institutionen mit jeweils hundert Millionen Euro an den Kosten für eine flächendeckende technische Umrüstung der Filmtheater beteiligen.

Das Konzept sieht vor, dass die Verleiher für jede produzierte digitale Kopie 350 Euro in einen Fonds einzahlen, so dass die erforderliche Summe von hundert Millionen Euro nach etwa acht Jahren erreicht wäre. Die Kinobetreiber sollen, um ihren Beitrag beizusteuern, für jeden digital umzurüstenden Saal acht Jahre lang monatlich hundert Euro aufbringen. Zusätzlich wird mit monatlichen Wartungskosten von 275 Euro pro Leinwand kalkuliert. Weitere hundert Millionen Euro sollen über einen Zeitraum von fünf Jahren vom Bund (sechzig Millionen Euro), von der FFA (zwanzig Millionen Euro) sowie von Produzenten, Länderförderungen und Werbemittlern (zwanzig Millionen Euro) beigesteuert werden.

02.10.2008 | Beitrag erstellt von redaktion in film
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Tags: multimedia, finanzierung Views: 1441

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