Die Digitalisierung der Kinos bietet der Branche neue Chancen, erfordert aber Millionen-Beträge. Nun ringen Filmverleiher und Kino-Betreiber darum, wer den digitalen Roll-out bezahlen soll. Einigen sich die beiden Parteien nicht, kann auch die Novelle des Filmförderungsgesetzes keine Wunder bewirken… 

 

Verdis „Macbeth“, gesungen von Andrea Gruber und Lado Ataneli, ist ein großes Erlebnis, egal wo. Im Januar begeisterte die Aufführung unter der musikalischen Leitung von James Levine im Düsseldorfer Atelier- Kino die Besucher – nicht als Opern-Verfilmung, sondern via Satellit live übertragen aus der Metropolitan Opera in New York. Die außergewöhnliche Veranstaltung war ein willkommener Nebenerlös für die Düsseldorfer Kino-Betreiber, die ihr Arthouse-Kino an der Graf-Adolf-Straße im Dezember 2007 mit einem 2K-Digitalprojektor aufgerüstet hatten.

Auf die deutschen Filmtheater kommt in den nächsten Jahren eine gewaltige Herausforderung zu. Die Umstellung der Projektion von der klassischen Filmrolle auf digitale Technik erfordert enorme Investitionen. Für die Kinos stehen dabei Kosten zwischen 50.000 und 70.000 Euro pro Saal an. Insgesamt schätzen die Unternehmensberater von PricewaterhouseCoopers die Ausgaben für die digitale Umrüstung aller Kinos in Deutschland auf etwa 226 Millionen Euro. 

Hoffen auf die FFG-Novelle

Wer soll das bezahlen? Die Kino-Betreiber, die von der Modernisierung ihrer Betriebe profitieren, oder die Filmverleiher, die sich durch die digitale Technik die Herstellung teurer Filmkopien sparen? Weil keiner von beiden die gesamte Last tragen kann und will, blickte die Branche lange hoffnungsvoll nach Berlin, wo 2009 das Filmförderungsgesetz (FFG) novelliert wird. Das Gesetz, das die Grundlage für die Arbeit der Filmförderungsanstalt (FFA) bildet und alle fünf Jahre auf den Prüfstand kommt, regelt unter anderem die Einnahmen und Ausgaben der Filmförderung des Bundes. Diskussionen um die Novellierung des Gesetzes begannen bereits Anfang 2007. Schnell stellte sich heraus, dass im Mittelpunkt aller Debatten das Thema Digitalisierung stehen würde.

Vor allem die Betreiber der Filmtheater verweisen darauf, dass sie mit ihrer Filmabgabe zu den Hauptfinanziers der FFA zählen und nun einen entsprechenden Rückfluss von Mitteln („Payback“) erwarten. Kinobetreiber müssen für jeden Saal, der im Jahr mehr als 75.000 Euro Umsatz macht, zwischen 1,8 und 3 Prozent des Jahresumsatzes an die Berliner FFA überweisen. So kamen 2006 etwa 35,5 Millionen Euro zusammen. Die Gesamteinnahmen der FFA betrugen im selben Jahr 66,2 Millionen Euro. 

Finanzierungsmodelle gesucht 

2006 förderte die FFA die Kino-Betreiber mit etwa 7,5 Millionen Euro, um ihnen bei der Modernisierung ihrer Betriebe zu helfen. Für eine effektive und flächendeckende Unterstützung beim so genannten digitalen Roll-out, also der Digitalisierung aller Kinos, wären erheblich höhere Leistungen nötig. Weil bei der FFA jedoch nicht mit einer Erhöhung der Einnahmen zu rechnen ist, würde jeder Euro, der zukünftig in die digitale Umrüstung der Filmtheater fließt, bei der Förderung von Spielfilmen fehlen. Werden Technik und Content gegeneinander ausgespielt, ist am Ende niemandem geholfen. Bereits seit Monaten wird über Fondsmodelle diskutiert, an denen sich Kinobetreiber, Werbewirtschaft und Verleiher beteiligen könnten. Auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat Bereitschaft signalisiert, dass sich die FFA finanziell an der Herausforderung Digitalisierung beteiligt. Seine Bedingung jedoch, die er in einem Interview im Newsletter der Filmstiftung NRW formulierte, ist klar: „Die Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes der Branche. Hier sind Kinos und Verleiher gefordert.“ Doch die sind sich immer noch uneins. 

 

Filmverleiher contra Kino-Betreiber

Die Filmverleiher verweisen auf die Vorteile, die die Betreiber durch die Digitalisierung ihrer Kinos haben. Dazu zählt die Möglichkeit, die Säle auch für Veranstaltungen jenseits des klassischen Filmabspiels zu nutzen oder Sportereignisse und andere Events auf ihre Leinwände zu übertragen. Das Düsseldorfer Atelier-Kino ist dafür ein gutes Beispiel. 

Die Kino-Betreiber sehen die Vorteile der Digitalisierung dagegen klar auf Seiten der Verleiher, deren Kosten für Kopien und Transport sinken. Daraus resultiere ein Einsparpotenzial von 500 bis 700 Millionen Euro, rechnen die Kino-Betreiber vor. Die Verleiher bestreiten dies.

Public Private Partnership?

Der Verband der Filmverleiher (VfF) legte Ende 2007 ein Finanzierungsmodell auf den Tisch, das eine Beteiligung für alle Filmtheater vorsieht, die einen Jahresumsatz von mindestens 150.000 Euro erzielen. Zu dieser Gruppe zählen in Deutschland die Besitzer von etwa 1.900 Leinwänden. An der Digitalisierung der dazu gehörigen Projektoren wollen sich die Verleiher mit 85 Millionen Euro beteiligen, was 75 Prozent der Kosten entspricht. 

Um auch die übrigen der insgesamt 3.745 Kinosäle, die einen kontinuierlichen Spielbetrieb bieten, umrüsten zu können, schlägt der VdF ein Public-Private-Modell vor, in dem der Staat über die FFA „eine maximale Anschubfinanzierung von cirka 225 bis 230 Millionen Euro“ leisten soll. Davon sollen später etwa 112 bis 115 Millionen Euro aus der Branche zurückgezahlt werden, so dass die FFA die Digitalisierung in Höhe von 110 bis knapp 120 Millionen Euro subventionieren würde. 

Protest gegen das VdF-Memorandum kam postwendend vom Verband der deutschen Arthouse-, Programm- und Filmkunst- Kinos: Die Arbeitsgemeinschaft Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater kritisierte, die Beteiligung der Verleiher an den Kosten sei zu niedrig und die Zahl der zu digitalisierenden Kinosäle höher als vom VfF kalkuliert. 

Offene Digitalisierungs-Fragen 

Unsicherheit erzeugt bei vielen Kinobetreibern auch das Risiko, zu früh in die falsche Technik und die falschen Standards zu investieren oder angesichts der kurzen Halbwertzeiten digitaler Standards schon nach kurzer Zeit die teuer angeschafften Geräte wieder austauschen zu müssen. 

Hinzu kommen die negativen Erfahrungen einiger Pioniere, die den digitalen Schritt bereits vollzogen haben und über die Tücken der neuen Technik klagen. Einen herkömmlichen analogen Projektor können Vorführer oft genug mit etwas handwerklichem Geschick wieder selbst auf Trab bringen, bei einer Störung der digitalen Projektoren muss das Service-Team gerufen werden und die Vorstellung ausfallen. 

Die Option, die Kosten für die Digitalisierung durch Preiserhöhungen an der Kinokasse zu refinanzieren, halten die meisten Betreiber für zu gefährlich. Der Trend der Besucherzahlen ist, trotz des erfolgreichen Jahresauftakts, rückläufig. Da wirken höhere Preise kontraproduktiv. Obwohl einige Lichtspielhäuser einen Aufschlag von fünfzig Cent für die digitale Projektion berechnen, gilt das Preismodell als riskant, denn für den Kinobesucher macht es kaum einen Unterschied, wie der Film auf die Leinwand kommt: Warum sollte er also dafür zahlen? 

Etwa zwanzig digitale Kinos in NRW 

„Die Leute sind total erstaunt, dass die Kinos noch längst nicht alle komplett digitalisiert sind. Davon scheint die Mehrheit eigentlich auszugehen“, berichtet der Düsseldorfer Betreiber des Atelier-Kinos, Kalle Somnitz. Da bleibt wenig Spielraum für einen Digitalisierungs-Preisaufschlag. Somnitz verlangt nur für 3D-Filme einen Euro mehr Eintrittsgeld. Allerdings hatte er bei der Digitalisierung auch das Glück, dass eine befreundete Firma die Technik beinahe kostenlos zur Verfügung stellte. 

Die meisten Kino-Betreiber ohne solch gute Beziehungen scheuen die Investition von bis zu 70.000 Euro pro Projektor hingegen noch. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit nur etwa zwanzig Kinos, die digital projizieren. Die meisten davon sind Multiplexe, aber auch Kinos wie die Black Box in Düsseldorf, das Cinema in Münster und die Essener Lichtburg experimentieren mit der neuen Technik.

Die heterogene Branchenstruktur, die durch große Multiplexe, mittelgroße Spielstätten in kleineren Städten und kleine Arthouse- Kinos geprägt ist, macht die Digitalisierung in Deutschland schwierig. „Fünfzig Prozent der Kosten eines flächendeckenden Roll-outs müssten für Leinwände aufgewandt werden, die nur 25 Prozent der Umsätze erwirtschaften“, rechnet VdF-Geschäftsführer Joachim Klingsporn vor. 

 

FFG-Referentenentwurf

Anfang März legte Bernd Neumann als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien den mit Spannung erwarteten Referentenentwurf für die FFG-Novelle vor. Weil sich die Branche bislang nicht auf ein gemeinsames Modell verständigen konnte, findet die Finanzierung beziehungsweise Unterstützung des digitalen Roll-outs darin keine konkrete Berücksichtigung. Der Entwurf lässt dem Gesetzgeber aber die Möglichkeit, auch vor Ablauf des neuen Gesetzes (im Jahr 2014) zu reagieren, wenn sich die Branche zwischenzeitlich doch noch einigt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Markt das Problem regeln. Die lukrativen Kinos werden dann mit Hilfe der Verleiher umgerüstet, die anderen werden sehen müssen, wo sie bleiben, wenn in der Folge die Zahl der klassischen Filmkopien kontinuierlich abnimmt. 

Konkreter wird der Entwurf bei der Umverteilung von Fördergeldern: So sollen Referenzmittel, die Produzenten erfolgreicher Filme beim Erreichen bestimmter Zuschauerzahlen erhalten, zu Gunsten der Förderung des Filmabspiels (Filmtheater-Modernisierung) und vor allem der neu ausgestalteten Drehbuchentwicklung gekürzt werden. Über das novellierte Filmförderungsgesetz wird bereits seit etwa einem Jahr diskutiert. Bevor das neue Regelwerk in Kraft treten wird, bleibt für einvernehmliche Lösungen nicht mehr viel Zeit. Kulturstaatsminister Neumann hofft dennoch auf eine „große Geschlossenheit“ der Branche und hat alle wichtigen Akteure aufgefordert, ein gemeinsames Konzept für die noch offenen Fragen zu erarbeiten. 

Chancen für kleinere Produktionen 

Geht es nach dem Referentenentwurf, werden künftig Kurzfilme mit einer Länge von bis zu 15 Minuten stärker gefördert, um sie auch außerhalb von Festivals attraktiver für Kino-Betreiber und Verleiher zu machen. Kleinere Produktionen und Kurzfilme haben es jetzt übrigens auch im Düsseldorfer Atelier-Kino leichter. „Früher musste man auf solche Filme oft warten, weil die Macher kein Geld für Kopien hatten“, erklärte Kalle Somnitz kürzlich einem Zeitungsreporter. Im digitalen Zeitalter scheint dies kein Problem mehr zu sein. Das Kopieren von Festplatten ist nämlich deutlich preisgünstiger als das Anfertigen analoger Filmkopien. Außerdem, so erklärte Somnitz, könnten Filme flexibler eingesetzt werden: „Eine Kopie nur samstags zu spielen, das hätte kein Verleih erlaubt, ist jetzt aber möglich.“ Dank der digitalen Technik könnten sich künftig also auch die Kino-Programme verändern.  

Dr. Matthias Kurp

Standpunkt // FFG-Novelle muss Rechte der Produzenten schützen

Von Joachim Ortmanns, Vorstand des film und fernseh produzentenverband nrw. e.v.

Die aktuelle Diskussion über die anstehende Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ist maßgeblich durch den so genannten „Digital Rollout“ geprägt. Es geht um die Finanzierung der digitalen Umrüstung, aber auch um grundsätzliche Auswirkungen auf die Kinolandschaft. 

Zum Standpunkt

31.03.2008 | Beitrag erstellt von redaktion in film
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Tags: finanzierung, produktion Views: 1261

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